Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärtsfahren ?¿?
Gustav
schrieb am Montag, 15. August 2005
>>gehen wir mal davon aus das wir eine genz einfache straße haben wo eine spur in stadt innere und die andere in stadt außwärts führt. so wie hier oben auf dem Banner von Fahrschule.de wo der LKW und PKW fahren... und sagen wir du bist der LKW mit deinem anhänger.
>>so kannst du nicht auf der fahrspur fahren wie der schwarze PKW nur rückwärts.
>>Du musst also wie der seite des LKW fahren (Rechte Spur).
>>Da du ja wahrscheinlich dein auto nicht kaputt machen willst, solltest du nicht schneller als 10 oder 15 km/h fahren. zum einen ist eine drehzal nahe der 4-5000 umdrehungen wie du sie bei ca. 40- 50km/h haben würdest nicht gut für den moter zu anderen ist der Rückwärtsgang nicht für solche geschwindigkeiten konzipiert..
>>zum anderen wird es ziemlich schwer dein auto bei 50 km/h zu lenken noch dazu mit einem anhänger...
>>
>>Ich hoffe Du kannst mir folgen
>
>Ja schon ich weiß das das sehr ungewöhnlich währe jedoch erlaubt wenn man langsam und vorsichtig zuwerke geht und mit Sicherheit keine 50 Km/h schnell jedoch auf welcher Seite ich verwarnt werde und auf welcher nicht ist immer noch nicht eindeutig ;-))
Hallo utkkghg,
beim Rückwärtsfahren wird die Fahrbahnseite unter keinen Umständen gewechselt, d.h., du änderst zwar die Fahrtrichtung, aber niemals den Fahrstreifen. Dass du diesbezüglich von der Polizei keine eindeutige Auskunft bekamst, überrascht mich einigermaßen.
Deine Meinung, die StVO würde ein Rückwärtsfahren über 2 km nicht verbieten, mußt du dir aber ganz kompromißlos von der Backe wischen, denn eine ganze Reihe von Vorschriften spricht gegen dein Vorhaben.
1. § 1 StVO: Gefährdung - vermeidbare Behinderung.
2. § 9, Abs.5: Gefährdung muß ausgeschlossen sein.
3. § 23, Abs. 2: Zug schnellstens aus dem Verkehr, wenn Mängel ...
4. Bußgeldkatalog lfd. Nr. 44 (50 € und 2 Punkte)
Rückwärtsfahren ist und bleibt ein gefährliches Fahrmanöver und darf deshalb nur "sparsamst"!!! praktiziert werden.
Einen schönen Feierabend wünscht
Gustav
>>so kannst du nicht auf der fahrspur fahren wie der schwarze PKW nur rückwärts.
>>Du musst also wie der seite des LKW fahren (Rechte Spur).
>>Da du ja wahrscheinlich dein auto nicht kaputt machen willst, solltest du nicht schneller als 10 oder 15 km/h fahren. zum einen ist eine drehzal nahe der 4-5000 umdrehungen wie du sie bei ca. 40- 50km/h haben würdest nicht gut für den moter zu anderen ist der Rückwärtsgang nicht für solche geschwindigkeiten konzipiert..
>>zum anderen wird es ziemlich schwer dein auto bei 50 km/h zu lenken noch dazu mit einem anhänger...
>>
>>Ich hoffe Du kannst mir folgen
>
>Ja schon ich weiß das das sehr ungewöhnlich währe jedoch erlaubt wenn man langsam und vorsichtig zuwerke geht und mit Sicherheit keine 50 Km/h schnell jedoch auf welcher Seite ich verwarnt werde und auf welcher nicht ist immer noch nicht eindeutig ;-))
Hallo utkkghg,
beim Rückwärtsfahren wird die Fahrbahnseite unter keinen Umständen gewechselt, d.h., du änderst zwar die Fahrtrichtung, aber niemals den Fahrstreifen. Dass du diesbezüglich von der Polizei keine eindeutige Auskunft bekamst, überrascht mich einigermaßen.
Deine Meinung, die StVO würde ein Rückwärtsfahren über 2 km nicht verbieten, mußt du dir aber ganz kompromißlos von der Backe wischen, denn eine ganze Reihe von Vorschriften spricht gegen dein Vorhaben.
1. § 1 StVO: Gefährdung - vermeidbare Behinderung.
2. § 9, Abs.5: Gefährdung muß ausgeschlossen sein.
3. § 23, Abs. 2: Zug schnellstens aus dem Verkehr, wenn Mängel ...
4. Bußgeldkatalog lfd. Nr. 44 (50 € und 2 Punkte)
Rückwärtsfahren ist und bleibt ein gefährliches Fahrmanöver und darf deshalb nur "sparsamst"!!! praktiziert werden.
Einen schönen Feierabend wünscht
Gustav
