Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärtsfahren ?¿?

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärtsfahren ?¿?
     Gustav
      schrieb am Montag, 15. August 2005
    >>gehen wir mal davon aus das wir eine genz einfache straße haben wo eine spur in stadt innere und die andere in stadt außwärts führt. so wie hier oben auf dem Banner von Fahrschule.de wo der LKW und PKW fahren... und sagen wir du bist der LKW mit deinem anhänger.
    >>so kannst du nicht auf der fahrspur fahren wie der schwarze PKW nur rückwärts.
    >>Du musst also wie der seite des LKW fahren (Rechte Spur).
    >>Da du ja wahrscheinlich dein auto nicht kaputt machen willst, solltest du nicht schneller als 10 oder 15 km/h fahren. zum einen ist eine drehzal nahe der 4-5000 umdrehungen wie du sie bei ca. 40- 50km/h haben würdest nicht gut für den moter zu anderen ist der Rückwärtsgang nicht für solche geschwindigkeiten konzipiert..
    >>zum anderen wird es ziemlich schwer dein auto bei 50 km/h zu lenken noch dazu mit einem anhänger...
    >>
    >>Ich hoffe Du kannst mir folgen
    >
    >Ja schon ich weiß das das sehr ungewöhnlich währe jedoch erlaubt wenn man langsam und vorsichtig zuwerke geht und mit Sicherheit keine 50 Km/h schnell jedoch auf welcher Seite ich verwarnt werde und auf welcher nicht ist immer noch nicht eindeutig ;-))

    Hallo utkkghg,
    beim Rückwärtsfahren wird die Fahrbahnseite unter keinen Umständen gewechselt, d.h., du änderst zwar die Fahrtrichtung, aber niemals den Fahrstreifen. Dass du diesbezüglich von der Polizei keine eindeutige Auskunft bekamst, überrascht mich einigermaßen.

    Deine Meinung, die StVO würde ein Rückwärtsfahren über 2 km nicht verbieten, mußt du dir aber ganz kompromißlos von der Backe wischen, denn eine ganze Reihe von Vorschriften spricht gegen dein Vorhaben.

    1. § 1 StVO: Gefährdung - vermeidbare Behinderung.

    2. § 9, Abs.5: Gefährdung muß ausgeschlossen sein.

    3. § 23, Abs. 2: Zug schnellstens aus dem Verkehr, wenn Mängel ...

    4. Bußgeldkatalog lfd. Nr. 44 (50 € und 2 Punkte)

    Rückwärtsfahren ist und bleibt ein gefährliches Fahrmanöver und darf deshalb nur "sparsamst"!!! praktiziert werden.

    Einen schönen Feierabend wünscht
    Gustav









  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärtsfahren ?¿?
    Autor
      Gustav
      schrieb am Montag, 15. August 2005
    Text
    >>>gehen wir mal davon aus das wir eine genz einfache straße haben wo eine spur in stadt innere und die andere in stadt außwärts führt. so wie hier oben auf dem Banner von Fahrschule.de wo der LKW und PKW fahren... und sagen wir du bist der LKW mit deinem anhänger.
    >>>so kannst du nicht auf der fahrspur fahren wie der schwarze PKW nur rückwärts.
    >>>Du musst also wie der seite des LKW fahren (Rechte Spur).
    >>>Da du ja wahrscheinlich dein auto nicht kaputt machen willst, solltest du nicht schneller als 10 oder 15 km/h fahren. zum einen ist eine drehzal nahe der 4-5000 umdrehungen wie du sie bei ca. 40- 50km/h haben würdest nicht gut für den moter zu anderen ist der Rückwärtsgang nicht für solche geschwindigkeiten konzipiert..
    >>>zum anderen wird es ziemlich schwer dein auto bei 50 km/h zu lenken noch dazu mit einem anhänger...
    >>>
    >>>Ich hoffe Du kannst mir folgen
    >>
    >>Ja schon ich weiß das das sehr ungewöhnlich währe jedoch erlaubt wenn man langsam und vorsichtig zuwerke geht und mit Sicherheit keine 50 Km/h schnell jedoch auf welcher Seite ich verwarnt werde und auf welcher nicht ist immer noch nicht eindeutig ;-))
    >
    >Hallo utkkghg,
    >beim Rückwärtsfahren wird die Fahrbahnseite unter keinen Umständen gewechselt, d.h., du änderst zwar die Fahrtrichtung, aber niemals den Fahrstreifen. Dass du diesbezüglich von der Polizei keine eindeutige Auskunft bekamst, überrascht mich einigermaßen.
    >
    >Deine Meinung, die StVO würde ein Rückwärtsfahren über 2 km nicht verbieten, mußt du dir aber ganz kompromißlos von der Backe wischen, denn eine ganze Reihe von Vorschriften spricht gegen dein Vorhaben.
    >
    >1. § 1 StVO: Gefährdung - vermeidbare Behinderung.
    >
    >2. § 9, Abs.5: Gefährdung muß ausgeschlossen sein.
    >
    >3. § 23, Abs. 2: Zug schnellstens aus dem Verkehr, wenn Mängel ...
    >
    >4. Bußgeldkatalog lfd. Nr. 44 (50 € und 2 Punkte)
    >
    >Rückwärtsfahren ist und bleibt ein gefährliches Fahrmanöver und darf deshalb nur "sparsamst"!!! praktiziert werden.
    >
    >Einen schönen Feierabend wünscht
    >Gustav

    Sorry, habe noch etwas vergessen: Die Fahrbahnseite beim Rückwärtsfahren begründet § 2 StVO:

    Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.....und

    Es ist möglichst weit rechts zu fahren ....

    In beiden Fällen wird zwischen Vorwärts- und Rückwärtsfahren nicht unterschieden.

    Gustav



    >
    >
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    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärtsfahren ?¿?
    Autor
      utkkghg
      schrieb am Montag, 15. August 2005
    Text
    >>Hallo utkkghg,
    >>beim Rückwärtsfahren wird die Fahrbahnseite unter keinen Umständen gewechselt, d.h., du änderst zwar die Fahrtrichtung, aber niemals den Fahrstreifen. Dass du diesbezüglich von der Polizei keine eindeutige Auskunft bekamst, überrascht mich einigermaßen.
    >>
    >>Deine Meinung, die StVO würde ein Rückwärtsfahren über 2 km nicht verbieten, mußt du dir aber ganz kompromißlos von der Backe wischen, denn eine ganze Reihe von Vorschriften spricht gegen dein Vorhaben.
    >>
    >>1. § 1 StVO: Gefährdung - vermeidbare Behinderung.
    >>
    >>2. § 9, Abs.5: Gefährdung muß ausgeschlossen sein.
    >>
    >>3. § 23, Abs. 2: Zug schnellstens aus dem Verkehr, wenn Mängel ...
    >>
    >>4. Bußgeldkatalog lfd. Nr. 44 (50 € und 2 Punkte)
    >>
    >>Rückwärtsfahren ist und bleibt ein gefährliches Fahrmanöver und darf deshalb nur "sparsamst"!!! praktiziert werden.
    >>
    >>Einen schönen Feierabend wünscht
    >>Gustav
    >
    >Sorry, habe noch etwas vergessen: Die Fahrbahnseite beim Rückwärtsfahren begründet § 2 StVO:
    >
    >Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.....und
    >
    >Es ist möglichst weit rechts zu fahren ....
    >
    >In beiden Fällen wird zwischen Vorwärts- und Rückwärtsfahren nicht unterschieden.
    >
    >Gustav
    >
    >Hi nun wiedesprichst du dich selber Oben erklärste ich dürfe denn Fahrstreifen auf keinen Fall wechseln und unten ich müste den in Fahrtrichtung rechten benützen toll!!;-))
    Ein solcher Defekt ist nicht Vorauszusehen und zählt daher als Notsituation. ein Rückwärtsfahren ist sicher das Blödste was man machen Könnte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärtsfahren ?¿?
    Autor
      Gustav
      schrieb am Dienstag, 16. August 2005
    Text
    >>>Hallo utkkghg,
    >>>beim Rückwärtsfahren wird die Fahrbahnseite unter keinen Umständen gewechselt, d.h., du änderst zwar die Fahrtrichtung, aber niemals den Fahrstreifen. Dass du diesbezüglich von der Polizei keine eindeutige Auskunft bekamst, überrascht mich einigermaßen.
    >>>
    >>>Deine Meinung, die StVO würde ein Rückwärtsfahren über 2 km nicht verbieten, mußt du dir aber ganz kompromißlos von der Backe wischen, denn eine ganze Reihe von Vorschriften spricht gegen dein Vorhaben.
    >>>
    >>>1. § 1 StVO: Gefährdung - vermeidbare Behinderung.
    >>>
    >>>2. § 9, Abs.5: Gefährdung muß ausgeschlossen sein.
    >>>
    >>>3. § 23, Abs. 2: Zug schnellstens aus dem Verkehr, wenn Mängel ...
    >>>
    >>>4. Bußgeldkatalog lfd. Nr. 44 (50 € und 2 Punkte)
    >>>
    >>>Rückwärtsfahren ist und bleibt ein gefährliches Fahrmanöver und darf deshalb nur "sparsamst"!!! praktiziert werden.
    >>>
    >>>Einen schönen Feierabend wünscht
    >>>Gustav
    >>
    >>Sorry, habe noch etwas vergessen: Die Fahrbahnseite beim Rückwärtsfahren begründet § 2 StVO:
    >>
    >>Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.....und
    >>
    >>Es ist möglichst weit rechts zu fahren ....
    >>
    >>In beiden Fällen wird zwischen Vorwärts- und Rückwärtsfahren nicht unterschieden.
    >>
    >>Gustav
    >>
    >>Hi nun wiedesprichst du dich selber Oben erklärste ich dürfe denn Fahrstreifen auf keinen Fall wechseln und unten ich müste den in Fahrtrichtung rechten benützen toll!!;-))
    >Ein solcher Defekt ist nicht Vorauszusehen und zählt daher als Notsituation. ein Rückwärtsfahren ist sicher das Blödste was man machen Könnte.


    Hallo,
    wie vernagelt bist du eigentlich? Auf welcher Seite bist du denn, wenn du zum Rückwärtsfahren anhältst? Wo hast du deine Augen und vor allem das, was sich darüber befinden sollte? Du müßtest doch nach deiner superintelligenten Masche zuerst einmal auf den linken Fahrstreifen. Was hast du denn dort zu suchen?

    Von deinem Einwand akzeptiere ich lediglich:" Rückwärtsfahren ist sicher das Blödste, was man machen kann". (Und mit einem Anhänger über eine Strecke von 2 km das Blödste hoch drei)

    Du hast dir einen Spleen in den Kopf gesetzt und willst nun alle elementaren Grundregeln außer Kraft setzen. Alle fahren auf der f alschen Seite rückwärts. Nur du hast den Stein der Weisen gefunden.

    Viel Erfolg bei deiner beabsichtigten Weltverbesserung
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärtsfahren ?¿?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 16. August 2005
    Text
    Das ganze Untenehmen ist eigentlich so oder so schon gescheitert, wenn Du allein bist und niemanden hast der permanent vor dem Anhänger herläuft um Dich abzusichern........

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärtsfahren ?¿?
    Autor
      utkkghg
      schrieb am Dienstag, 16. August 2005
    Text
    >Das ganze Untenehmen ist eigentlich so oder so schon gescheitert, wenn Du allein bist und niemanden hast der permanent vor dem Anhänger herläuft um Dich abzusichern........
    >
    >greetz

    Das sehe ich anders!¡! wenn ich in Fahrtrichtung rechts Fahre bin ich nur ein langsam fahrendes Hinderniss und warum sollte jemand vor dem Hänger herlaufen ?¿? Die Landstraße ist eine Vorfahrtstraße und somit habe ich an den Kreutzungen sowiso Vorfahrt ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärtsfahren ?¿?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 16. August 2005
    Text

    >Das sehe ich anders!¡!

    Schön für Dich!!! Gesetze lesen bildet! Da Du nur über die Spiegel fahren kannst und keine direkte Sicht hast, kannst Du nicht ausschliessen, das da was im toten Winkel ist...
    Also kommt die StVO mit ihrem §9 Absatz 5 und schickt Dich ohne über Los zu gehen, ohne 4000,-Euro zu kassieren, direkt zur Nachschulung!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärtsfahren ?¿?
    Autor
      Gustav
      schrieb am Dienstag, 16. August 2005
    Text
    >>Das ganze Untenehmen ist eigentlich so oder so schon gescheitert, wenn Du allein bist und niemanden hast der permanent vor dem Anhänger herläuft um Dich abzusichern........
    >>
    >>greetz
    >
    >Das sehe ich anders!¡! wenn ich in Fahrtrichtung rechts Fahre bin ich nur ein langsam fahrendes Hinderniss und warum sollte jemand vor dem Hänger herlaufen ?¿? Die Landstraße ist eine Vorfahrtstraße und somit habe ich an den Kreutzungen sowiso Vorfahrt ;-)


    Ohje-ohje,
    jetzt ist aber die Diskussion auf ein derart stümperhaftes Niveau heruntergewurschtelt, dass es jedem, der logisch denken kann, zu müßig ist, hierauf noch zu antworten.

    Gute Nacht
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärtsfahren ?¿?
    Autor
      R²D²
      schrieb am Dienstag, 16. August 2005
    Text
    >>>Das ganze Untenehmen ist eigentlich so oder so schon gescheitert, wenn Du allein bist und niemanden hast der permanent vor dem Anhänger herläuft um Dich abzusichern........
    >>>
    >>>greetz
    >>
    >>Das sehe ich anders!¡! wenn ich in Fahrtrichtung rechts Fahre bin ich nur ein langsam fahrendes Hinderniss und warum sollte jemand vor dem Hänger herlaufen ?¿? Die Landstraße ist eine Vorfahrtstraße und somit habe ich an den Kreutzungen sowiso Vorfahrt ;-)
    >
    >
    >Ohje-ohje,
    >jetzt ist aber die Diskussion auf ein derart stümperhaftes Niveau heruntergewurschtelt, dass es jedem, der logisch denken kann, zu müßig ist, hierauf noch zu antworten.
    >
    >Gute Nacht
    >Gustav

    ich habe es schon lange aufgegeben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärtsfahren ?¿?
    Autor
      utkkghg
      schrieb am Mittwoch, 17. August 2005
    Text

    >>Ohje-ohje,
    >>jetzt ist aber die Diskussion auf ein derart stümperhaftes Niveau heruntergewurschtelt, dass es jedem, der logisch denken kann, zu müßig ist, hierauf noch zu antworten.
    >>
    >>Gute Nacht
    >>Gustav
    >
    >ich habe es schon lange aufgegeben.

    An alle die es noch interessiert : Laut Richter Rückwärts gegen die Fahrtrichtung ist nur zum einparken , wenden und rangieren und nur bis maximal 20 Meter zulässig ansonsten fährt man auf der falschen Seite Rechtsfahrgebot !! Die STVO unterscheidet nicht Vorwärts oder Rückwärts jedoch heißt es das ein Fahrzeug in Fahrtrichtung Weiße Leuchten und Rückwärtig Rote Leuchten (Bremse und Rücklicht) haben muss! Normale Kraftfahrzeuge also Rechtsfahren Verboten Beispiel: ein Bagger kann sowohl
    Vorwärts als auch Rückwärts auf der Rechten Seite fahren da er das Führerhaus dreht und somit die Beleuchtung stimmt und ob Vorne oder Hinten Gelenkt wird das ist egal.
    Und in Großen Betrieben steht am Tor hier gilt die STVO und auf Staplerverkehr wird hingewiesen da sich diese auch meistens Rückwärts bewegen, weil die Sicht durch die Ladung versperrt ist . Diese Fahren dann auch Rechts und haben eine Wahnleuchte dürfen so aber nicht in den Öffentlichen Verkehr.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärtsfahren ?¿?
    Autor
      Gustav
      schrieb am Mittwoch, 17. August 2005
    Text
    >
    >>>Ohje-ohje,
    >>>jetzt ist aber die Diskussion auf ein derart stümperhaftes Niveau heruntergewurschtelt, dass es jedem, der logisch denken kann, zu müßig ist, hierauf noch zu antworten.
    >>>
    >>>Gute Nacht
    >>>Gustav
    >>
    >>ich habe es schon lange aufgegeben.
    >
    >An alle die es noch interessiert : Laut Richter Rückwärts gegen die Fahrtrichtung ist nur zum einparken , wenden und rangieren und nur bis maximal 20 Meter zulässig ansonsten fährt man auf der falschen Seite Rechtsfahrgebot !! Die STVO unterscheidet nicht Vorwärts oder Rückwärts jedoch heißt es das ein Fahrzeug in Fahrtrichtung Weiße Leuchten und Rückwärtig Rote Leuchten (Bremse und Rücklicht) haben muss! Normale Kraftfahrzeuge also Rechtsfahren Verboten Beispiel: ein Bagger kann sowohl
    >Vorwärts als auch Rückwärts auf der Rechten Seite fahren da er das Führerhaus dreht und somit die Beleuchtung stimmt und ob Vorne oder Hinten Gelenkt wird das ist egal.
    >Und in Großen Betrieben steht am Tor hier gilt die STVO und auf Staplerverkehr wird hingewiesen da sich diese auch meistens Rückwärts bewegen, weil die Sicht durch die Ladung versperrt ist . Diese Fahren dann auch Rechts und haben eine Wahnleuchte dürfen so aber nicht in den Öffentlichen Verkehr.



    Hallo utkkghg,
    mein Kompliment für deine Recherche. Jetzt haben wir eine verbindliche Aussage von richterlicher Stelle.

    Fassen wir also zusammen: Rückwärtsfahren ist natürlich erlaubt, das stand auch nie zur Diskussion. Der "Akt" muß aber auf der Fahrbahnseite stattfinden, auf der du angehalten hast. Jedoch ist Rückwärtsfahren über eine größere Strecke verboten, nämlich nach deiner Auskunft bis etwa 20 Meter.

    Ich denke, damit können wir beide gut leben, weil wir jetzt wieder ein kleines Bißchen schlauer geworden sind.

    Danke für deine Mail`s und nichts für ungut.

    Mit einem schönen Gruß
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten


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