Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärtsfahren ?¿?
utkkghg
schrieb am Montag, 15. August 2005
>Das ist eigentlich ganz einfach.
>
>Wenn es für irgend einen Fall keine genaue gesetzliche Regelung gibt, findet sich immer eine ganz allgemein gehaltene. In diesem Fall §1 StVO.
>
>Außerdem §23 StVO:
>
>(1) 1Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. 2Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
>
>Daraus kann man schließen, dass es nicht zulässig ist, einen gebremsten Anhänger ohne funktionsfähige Bremsanlage im öffentlichen Straßenverkehr zu betreiben.
>
>Gruß,
>Chris
>
>P.S.: Du wirst wohl nicht ernsthaft 2km rückwärts mit einem Anhänger ausserhalb geschlossener Ortschaft fahren wollen??? Ich hoffe noch auf gesunden Menschenverstand.
>
>
>
In Geschildetem fall ist der Defekt erst während er Fahrt eingetreten und war nicht vorrauszusehen und somit ist eine Notsituation entstanden kann auch einem PKW passieren das er einfach streikt und diesen darf man dan auch mit gebotener Vorsicht zur Werkstatt schleppen nur beim Hänger währe das nur Rückwärts möglich und daher elaubt je doch wirklich Blöd und Leichtsinnig!!Es bleibt jedoch immernoch die Frage wenn Rückwärts auf welcher Seite??
Ein Rückwärtsfahrverbot gibt es nicht ausnahme Einbandstraße, Kraftfahrstraße und Autobahn. Fahr ich im Gegenverker wie beim Einparken währe das sicher eine große Gefahr für andere! Fahre ich mit dem Verkehr wird der folgende Verkehr durch meine Scheinwerfer iritirt und erkent auch nicht wenn ich Bremmse Leuchten währen in Fahrtrichtung genauso Dumm also würde das normal auch niemand machen.
Nun bleibt die Teoretische Frage wenn ich doch Rückwärts Fahre wo müste ich das nach dem Gesets machen um kein Strafzettel zu bekommen. wie breits erwähnt selbst die Polizei wuste keine Antwort.
Hoffe noch auf einen Bescheid von der Rechtsberatung des ADAC ;-)
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>Wenn es für irgend einen Fall keine genaue gesetzliche Regelung gibt, findet sich immer eine ganz allgemein gehaltene. In diesem Fall §1 StVO.
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>Außerdem §23 StVO:
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>(1) 1Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. 2Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
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>Daraus kann man schließen, dass es nicht zulässig ist, einen gebremsten Anhänger ohne funktionsfähige Bremsanlage im öffentlichen Straßenverkehr zu betreiben.
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>Gruß,
>Chris
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>P.S.: Du wirst wohl nicht ernsthaft 2km rückwärts mit einem Anhänger ausserhalb geschlossener Ortschaft fahren wollen??? Ich hoffe noch auf gesunden Menschenverstand.
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In Geschildetem fall ist der Defekt erst während er Fahrt eingetreten und war nicht vorrauszusehen und somit ist eine Notsituation entstanden kann auch einem PKW passieren das er einfach streikt und diesen darf man dan auch mit gebotener Vorsicht zur Werkstatt schleppen nur beim Hänger währe das nur Rückwärts möglich und daher elaubt je doch wirklich Blöd und Leichtsinnig!!Es bleibt jedoch immernoch die Frage wenn Rückwärts auf welcher Seite??
Ein Rückwärtsfahrverbot gibt es nicht ausnahme Einbandstraße, Kraftfahrstraße und Autobahn. Fahr ich im Gegenverker wie beim Einparken währe das sicher eine große Gefahr für andere! Fahre ich mit dem Verkehr wird der folgende Verkehr durch meine Scheinwerfer iritirt und erkent auch nicht wenn ich Bremmse Leuchten währen in Fahrtrichtung genauso Dumm also würde das normal auch niemand machen.
Nun bleibt die Teoretische Frage wenn ich doch Rückwärts Fahre wo müste ich das nach dem Gesets machen um kein Strafzettel zu bekommen. wie breits erwähnt selbst die Polizei wuste keine Antwort.
Hoffe noch auf einen Bescheid von der Rechtsberatung des ADAC ;-)
