Re: Re: Re: Re: Re: S51 60ccm Klasse M
Hi,
wenn das Teil in der DDR damals als Kleinkraftrad zugelassen war, gilt
§76Übergangsrecht
8. § 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
3. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.