Schleppen & Abschleppen

  • Schleppen & Abschleppen
     Kall Mou Dei
      schrieb am Sonntag, 2. Juli 2006
    Heute habe ich mir ein neues Auto gekauft. Da ich es erst Morgen anmelden kann hab ich das Auto zu mir gebracht via Abschleppseil, weil das Auto noch nicht angemeldet ist.
    Dann hab ich erfahren dass ich das garnicht durfte^^
    Ich habe Führerscheinklasse B und mein Hintermann kennt sich lediglich mit der Bedienung des Fahrzeugs aus. Aber das gilt ja nur beim ABschleppen.
    Kann jemand nochmal den genauen Unterschied sagen und was mir jetzt geblüht hätte, wenn ich angehalten worden wäre?

    MfG
    Micha
  • Thema
    Re: Schleppen & Abschleppen
    Autor
      Fahrlehrer Karlheinz
      schrieb am Montag, 3. Juli 2006
    Text
    Hi Micha
    abschleppen darf man nur betriebsunfähige Fahrzeuge oder zum Schrottplatz. Das was ihr gemacht habt ist Schleppen und man braucht dazu eine Schleppgenehmignug und dabei wird die Klasse CE verlangt, somit bist du ohne Fahrerlaubnis gefahren. Sei froh das nichts passiert ist und ihr nicht erwischt worden seit den sonst wärst du jetzt Fußgänger.
    MfG
    Karlheinz

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  • Thema
    Re: Re: Schleppen & Abschleppen
    Autor
      Qnkel
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Text

    Und es darf unangemeldet nur auf einem Privatplatz stehn und net im öffentlichen Straßenverkeher!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Schleppen & Abschleppen
    Autor
      Muffy
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Text
    >Hi Micha
    >abschleppen darf man nur betriebsunfähige Fahrzeuge oder zum Schrottplatz. Das was ihr gemacht habt ist Schleppen und man braucht dazu eine Schleppgenehmignug und dabei wird die Klasse CE verlangt, somit bist du ohne Fahrerlaubnis gefahren. Sei froh das nichts passiert ist und ihr nicht erwischt worden seit den sonst wärst du jetzt Fußgänger.
    >MfG
    >Karlheinz

    Das geschleppte Fahrzeug wird als Anhänger angesehen. Daher reicht im Normalfall Klasse BE. Allerdings nicht die alte Klasse 3, da es mehr als 3 Achsen sind.

    Gruß Muffy (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Schleppen & Abschleppen
    Autor
      Fahrlehrer Karlheinz
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Text
    >>Hi Micha
    >>abschleppen darf man nur betriebsunfähige Fahrzeuge oder zum Schrottplatz. Das was ihr gemacht habt ist Schleppen und man braucht dazu eine Schleppgenehmignug und dabei wird die Klasse CE verlangt, somit bist du ohne Fahrerlaubnis gefahren. Sei froh das nichts passiert ist und ihr nicht erwischt worden seit den sonst wärst du jetzt Fußgänger.
    >>MfG
    >>Karlheinz
    >
    >Das geschleppte Fahrzeug wird als Anhänger angesehen. Daher reicht im Normalfall Klasse BE. Allerdings nicht die alte Klasse 3, da es mehr als 3 Achsen sind.
    >
    >Gruß Muffy (FL)

    Hast du überhaupt schon einmal eine Schleppgenehmigung beantragt?
    MfG Karlheinz

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  • Thema
    Re: Re: Schleppen & Abschleppen
    Autor
      Dipl
      schrieb am Mittwoch, 5. Juli 2006
    Text
    Hallo,

    ich mal dazu ne Frage, wer darf nun wen abschleppen? Also bei ner Panne, reicht da BE oder sogar B oder der alte Schein?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Schleppen & Abschleppen
    Autor
      Fahrlehrer Karlheinz
      schrieb am Mittwoch, 5. Juli 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich mal dazu ne Frage, wer darf nun wen abschleppen? Also bei ner Panne, reicht da BE oder sogar B oder der alte Schein?

    Bei einer Panne reicht klasse B.
    MfG Karlheinz

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