>Tja,
>
>auch ein Dean kann mal irren mit Vorschriften, gell.
>
>>Schön aufgelistet. Aber hast du auch mal geschaut was dahinter steckt ? Ein großes NICHTS. Es gibt keine Definition für M-Stiefel, Handschuhe, Protektoren,.... selbst die ECE Nr im Helm ist ungültig.
>
>Das letzte musst du mir mal erklären?
Zu den M-Stiefeln sieh mal was der Verband Baden Würtenberg dazu schreibt. Die Kampfstiefel der BW sind besser als alle "Motorradstiefel", die Arbeitshandschuhe der Feuerwehr besser als die "-M-Handschuhe", eine krachlederne Hose zählt als Trachtenbekleidung, ist aber besser als eine "M-Hose", eine Airbagjacke besser als jede Jacke mit Protektoren, sie hat aber keine Protektoren...Die Protektoren schützen vor einem Gewicht von fünf Kilo was aus einem Meter höhe fallen gelassen wird. Früher hieß es "amtlich genehmigter Helm (DIN 4848).. Heute gibt es keine amtlich genehmigte Helme mehr, die ECE Nummer ist nur beim TÜV aber in keinem § aufgeführt
>
>Helme werden in D zwar auch nach ECE geprüft, es dürften aber auch Motorradhelme ohne eine ECE-Prüfung benutzt werden.
Grins... Hast du nicht das Schreiben vom TÜV worauf die aap achten sollen gelesen? "1.Einen passenden MotorradhelmEmpfohlen werden Integral- und Klapphelme, denn diese schützen den gesamten Kopf. Jet-Helme sind zwar zulässig, haben jedoch keinen Kinnschutz.1.1 Geeignet:Nur Helme, die die ECE-Regelung Nr. 22 erfüllen und entsprechend Nur Helme, die die ECE-Regelung Nr. 22 erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sind (siehe Beispielbilder 1 + 2). Ohne akzeptiert derTÜV bei der Prüfung nicht..
>
>Was Motorradbekleidung ist, muss ich dir hoffentlich nicht erklären.
>Und ja, ich schicke zT Fahrschüler wieder nach hause, wenn sie mit - für mich - unzureichender Ausstattung ankommen.
>Dazu brauch ich für mich keine Paragraphen.
Kannst du machen.
>
>>Alles was der Verband (der TÜV hat es nur von ihm übernommen) uns geschrieben hat, ist reines Wunschdenken.
>
>Der Verband interessiert mich hier soviel wie der Sack rostender Reis in China ...
Tja, da der TÜV den Mist vom Verband übernommen hat muss er dich interessieren
>
>>nicht einmal eine Ausbildung, sondern nur eine Schulung stattfindet, ist deine Aussage "Ist vorgeschrieben " falsch.
>
>Du darfst gerne auf beiden Würtern Ausbildung und Schulung rumreiten, wie du möchtest.
>In beiden Fällen gehts um Wissens- und Fertigkeitenvermittlung.
Nöö, da bist du nicht auf dem laufenden. Wir sollen "Kompetenzen" vermittlen. Und dann lass dir von Prof Lesch (der aus dem TV) erklären was man darunter versteht..."man weiß wo es steht"
>
>>>Für die Ausbildung gebe ich dir insofern recht, dass dies in der FeV nicht verankert ist.
>
>>Mit Gewissenhaft kann nur im Rahmen der Ausbildungsordnung gemeint sein. Und die schreibt nur bei der Prüfung "Schutzkleidung" vor. Oder bildest du in der Praxis Radwechsel, Wenden am Berg, Wegdriften mit dem Hinterrad,fahren im Schnee etc. aus ?
>
>Du wirst jetzt schmunzeln:
>2x im Jahr lade ich meine Motoschüler zu nem Grillfest ein, bei dem Wartungen und Reparaturen incl eventueller Reifenwechsel gemacht.
Also nicht während der Ausbildung sondern irgendwann nachher auf freiwilliger Basis. Hat nichts mit "gewissenhafter Ausbildung" zu tun
>Wenden in einer Steigung? Da lächeln meine Schüler am Ende gemächlich drüber ;)
>Mal ausweichen in eine Wiese?
>Mal durch Sand fahren?
>
>Schnee kann ich leider nicht herbeizaubern, würde ich aber mit einem Anfänger auch nicht machen.
Wieso nicht ? Früher haben wir auch im Winter ausgebildet, beim Bund sowieso. Ich selber habe meine Motorradprüfung mitten im Dezember bei Schnee mit einer 750 BMW gemacht...war so Anfang der 70er
>Hab aber schon genug Wintertouren mit ehemaligen gemacht.
Also auch nicht im Winter ausgebildet...
>
>


Auf den Beitrag antworten
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Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
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Hi
>>Schnee kann ich leider nicht herbeizaubern, würde ich aber mit einem Anfänger auch nicht machen.
>Wieso nicht ? Früher haben wir auch im Winter ausgebildet, beim Bund sowieso. Ich selber habe meine Motorradprüfung mitten im Dezember bei Schnee mit einer 750 BMW gemacht...war so Anfang der 70er
Du, ich hab auch Mitte Januar Geburtstag und meine Prüfung zwischen Weihnachten und Jahreswechsel gemacht.
Du möchtest jetzt nicht im Ernst ne Bundeswehrausbildung mit ner zivilen Ausbildung vergleichen?
In welcher Welt lebst du?
Langsam wird deine Einstellung immer lachhafter.
Leb weiter in deinem Wolkengebilde.
Ciao
PS: ich hab ne Weile mit mir gerungen, dir überhaupt nochmal zu schreiben.
- Thema
Re: Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
- Autor
- Text
>Hi
>
>>>Schnee kann ich leider nicht herbeizaubern, würde ich aber mit einem Anfänger auch nicht machen.
>
>>Wieso nicht ? Früher haben wir auch im Winter ausgebildet, beim Bund sowieso. Ich selber habe meine Motorradprüfung mitten im Dezember bei Schnee mit einer 750 BMW gemacht...war so Anfang der 70er
>
>Du, ich hab auch Mitte Januar Geburtstag und meine Prüfung zwischen Weihnachten und Jahreswechsel gemacht.
>Du möchtest jetzt nicht im Ernst ne Bundeswehrausbildung mit ner zivilen Ausbildung vergleichen?
Es wurden auch im Winter bei Schnee zivile Prüfungen gefahren.
Und die Mopedausbildung bei Y-Tours war erheblich besser als zivil. Strasse, Gelände, Sozius (auch im Gelände), Moped zerlegen... Könnte aber zivil keiner bezahlen
>
>PS: ich hab ne Weile mit mir gerungen, dir überhaupt nochmal zu schreiben.
Dann lass es doch einfach
- Thema
Re: Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
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- Text
>>Ich hab eine Frage an die Fahrlehrer hier.
>
>Hi,
>
>>Nachdem die A1 Erlaubnis über die Schlüsselzahl 196 demnächst (kurzfristig) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden soll,
>
>Wurde heute veröffentlicht :)
>
>>stellt sich die Frage, wie man schnellstmöglich an die gefragte Nr. kommt.
>
>Erstmal das Frühjahr abwarten ;)
>Mom wirst du wohl niemanden (verantwortungsvollen) finden, der das jetzt anbieten wird.
>
>>Haben die Fahrschulen schon Informationen, wie das alles ablaufen wird?
>
>Ne gut informierte hat diese Infos schon :)
>
>Voraussetzung:
>Mindestalter 25Jahre und aktuell 5 Jahre durchgehend im Besitz der Klasse B
>
>Ausbindungsberechtigt sind alle Fahrlehrer, die über die Fahrlehrerlaubnis Klasse A verfügen. Eine reine B-Fahrschule darf dies nicht ausbilden.
>
>Du brauchst 4x 90min Theorie (klassenspezifischer Motounterricht, also nicht im normalen Grundunterricht)
>5x 90min Fahrstunden, davon ein Teil Überland und Autobahn, Rest Gundfahraufgaben und fahren.
>
>Für die praktische Ausbildung ist, wie bei allen anderen Zweiradklassen, eine komplette Schutzausrüstung vorgeschrieben.
>
>Da wird bei einigen dann das Problem liegen, dass diese Stunden nicht ausreichen werden, und dann fangen die Diskussionen an.
>
>Ich zB werde mit keinem auf die Autobahn gehen, wenns in der "Grundstufe" noch klemmt.
>
>Wenn das alles durch ist, gibts ne BESCHEINIGUNG
>
>>Muss man den ganzen Kram wie Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Sehtest erneut anbringen?
>
>Mit dieser BEscheinigung, einem aktuellen Sehtest, nem neuen Passbild gehts dann zur Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnortes.
>
>Die beantragen dann bei der Bundesdruckerei deine neue Karte mit Eintrag 196.
>
>Diese Schlüsselzahl gild aber nur im Inland!
>Und mit dieser Schlüsselzahl kannst auch nach 2 Jahren NICHT nen verkürzten Aufstieg auf A2 beantragen.
>
>Preise werden sich, wenn richtig in der Fahrschule gerechnet wird, grob bei 800-1000€ liegen
>
>Grundbetrag plus 10 Fahrstunden
>
>Wenn du noch weitere Fragen hast ....
>
>Gutes NEues
>Wolfe
Hallo habe heute diese Bescheinigung bekommen. Darf ich damit schon fahren oder muss ich auf den fürerschein warten habe die Bescheinigung heute der fürerscheinstelle vorgelegt fürerschein ist also in Bearbeitung.
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Re: Re: Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
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Nein, darfst du nicht. Entweder auf den richtigen Führerschein warten oder vorläufigen Führerschein ausstellen lassen.