Kann eigentlich der Händler bzw. die Werkstatt rechtlich belangt werden, wenn die den Roller schneller gemacht haben sprich die Drosslung ausgebaut haben???
Thema
Re: Schnellerer Roller
Autor
Kirsten
schrieb am Montag, 6. Juni 2005
Text
Ja, wenn sie dir das Fahrzeug als "serienmäßig, verkehrs- und betriebssicher etc." verkauft haben und im Kaufvertrag nicht steht, dass der Roller getuned ist. Nein, wenn sie die Veränderung in deinem Auftrag durchgeführt haben.