Schwalbe mit B?
Hi, ich bin grade etwas verwirrt, mein Fahrlehrer hat mir Gestern Hundertprozentig versichter, dass man mit dem Führerschein der Klasse B (inkl. M) nicht mit den DDR-Mopeds wie z.B. Schwalbe nicht fahren darf, weil nur Fahrzeuge bis 45Km/h erlaubt sind.
Nun habe ich schon auf vielen Seiten wie z.B. http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=76 etwas anderes gelesen:
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 behandelt