Schwalbe mit B?

  • Schwalbe mit B?
     Steffen^
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Hi, ich bin grade etwas verwirrt, mein Fahrlehrer hat mir Gestern Hundertprozentig versichter, dass man mit dem Führerschein der Klasse B (inkl. M) nicht mit den DDR-Mopeds wie z.B. Schwalbe nicht fahren darf, weil nur Fahrzeuge bis 45Km/h erlaubt sind.

    Nun habe ich schon auf vielen Seiten wie z.B. http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=76 etwas anderes gelesen:

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 behandelt
  • Thema
    Re: Schwalbe mit B?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Text
    Dann hoffe ich mal dass dein FL auf anderen Gebieten besser ist hier.

    Alles, was eine Zulassung als Klasse M Fahrzeug hat, darfst du auch mit deinem B fahren, egal, wie schnell die Kiste dann (ungetunt natürlich) ist.

    Die alten Schwlben aus DDR-Zeiten sind ja grad aus diesem Grunde so extrem beliebt, wenn sie ne alte Zulassung haben, eben weil du damit die neue 45km/h-Regelung damit knackst.

    Also: alte Schwalben, die schon zu DDR-Zeiten zugelassen waren, werden heute als Fahrzeuge der Klasse M geführt, dürfen also auch mit M gefahren werden.

    Ausdrucken, deinem FL in die Hand drücken.
    Wenn er Fragen dazu hat, soll er sich melden!

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Schwalbe mit B?
    Autor
      Steffen^
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Text
    Naja das finde ich schon etwas verwunderlich, besonders weil ich nicht gerade das Gefühl hatte, dass er keine Ahnung hat.
    Aber so kann ich jetzt beruhigt damit fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Schwalbe mit B?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Text
    Soll ich jetzt mal ganz provokant schocken?

    Jetzt hast du 2 Aussagen von 2 Fahrlehrern.
    Und dem, den du eigentlich nicht kennst, glaubst du mehr als deinem FL?

    Aber:
    schau einfach als Quelle mal in die FeV (Fahrerlaubnisverordnung).

    Dort findest du (wenn ich es richtig im Kopf hab) bei §76 die Übergangsregelungen.

    Weil, man sollte schon nachweisen können, was man behauptet!

    Aber: fahren darfst du die Teile, ganz ehrlich!

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Schwalbe mit B?
    Autor
      Mariusss
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Text
    Hallo,

    ja, man darf Schwalbe mit M fahren.

    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Schwalbe mit B?
    Autor
      Werner Cleres
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Text
    >Hi, ich bin grade etwas verwirrt, mein Fahrlehrer hat mir Gestern Hundertprozentig versichter, dass man mit dem Führerschein der Klasse B (inkl. M) nicht mit den DDR-Mopeds wie z.B. Schwalbe nicht fahren darf, weil nur Fahrzeuge bis 45Km/h erlaubt sind.
    >
    >Nun habe ich schon auf vielen Seiten wie z.B. http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=76 etwas anderes gelesen:
    >
    >Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    >Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 behandelt

    Hallo,
    du darfst die Schwalbe mit der Klasse B fahren.
    Gruß
    Werner cleres

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