Sehtst - Gültigket nach Anmeldung

  • Sehtst - Gültigket nach Anmeldung
     Dennis Weber
      schrieb am Montag, 25. Januar 2016
    Hallo zusammen,
    ich habe mich letztes Jahr Ende Februar bei einer Fahrschule zum A2 Motorradführerschein angemeldet. Sehtest abgegeben, Anmeldegebühr bezahlt... Soweit so gut.

    Laut Führerscheinstelle gilt der Sehtest 1 Jahr!
    Kurz nach der Anmeldung letztes Jahr wurde ich berufsbedingt ins Ausland versetzt und kam aus diesem Grund nicht dazu das "Führerscheinprojekt" weiter zu verfolgen.
    Jetzt bin ich wieder in der Heimat und möchte demnächst mit den ersten Fahrstunden loslegen.

    Nun meine Frage - gilt der Sehtest unbegrenz so lange ich in der laufenden Anmeldung bin, oder muss ich mich jetzt mit dem Lernen sputen, damit ich noch bis März die Prüfung bestehe um
    nicht nochmal zum Sehtest zu müssen?
    Beste Dank für eine kompetente Antwort...
    Dennis
  • Thema
    Re: Sehtst - Gültigket nach Anmeldung
    Autor
      Manne
      schrieb am Dienstag, 26. Januar 2016
    Text
    Der Sehtest gilt 2 Jahre.
    Aber der Vertrag mit der Fahrschule gilt nur 1 Jahr.
    Der Führerscheinantrag gilt auch nur 1 Jahr.
    In dieser Zeit mußt du wenigstens die Theorieprüfung abgelegt haben.
    Dann hast du noch einmal 1 Jahr Zeit für die prakt. Prüfung.
    Dann geht alles in den Reißwolf.

    Gruß Manne

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