eine Frage: ich habe irgendwann mal gehört, das man die eigenen Kinder selbst schulen darf (vorausgesetzt Doppelpedale, etc.) ohne Fahrlehrer sein zu müssen. Gibt es das noch? Hat es das mal gegeben? Gruss und Danke lextor
Thema
Re: Selbst schulen?
Autor
Turboprinzessin
schrieb am Dienstag, 28. August 2007
Text
In Deutschland sicherlich nicht.
Dann würden ja auch Fahrschulen keinen Sinn machen.
Nicht mal FL dürfen Leute ohne Ausbildungsbescheinigung offiziell auf öffentlichen Straßen ausbilden.
Denn im Falle einer Verkehrskontrolle gibt es mächtig Ärger für den FL.
>Nicht mal FL dürfen Leute ohne Ausbildungsbescheinigung offiziell auf öffentlichen Straßen ausbilden. > >Denn im Falle einer Verkehrskontrolle gibt es mächtig Ärger für den FL.
Glaube nicht, dass das so stimmt! Ich hatte meinen FL aus Interesse mal gefragt, ob man als Fahrlehrer mit jedem fahren darf, und da meinte er, wenn er z.B. einen 14-jährigen Sohn hätte, der groß genug ist um an die Pedale zu kommen, dürfte er mit dem auch fahren, z.B. um ihm schon früher ein bißchen das Fahren beizubringen. Nur die Prüfung machen darf man natürlich nicht, wenn kein Ausbildungsauftrag existiert!
Ach verdammt, schon wieder nicht ganz unten gepostet (SCH** Forensoftware! Wann wird das endlich mal geändert?! Egal, ich schweife ab...)
.............
>Nicht mal FL dürfen Leute ohne Ausbildungsbescheinigung offiziell auf öffentlichen Straßen ausbilden. > >Denn im Falle einer Verkehrskontrolle gibt es mächtig Ärger für den FL.
Glaube nicht, dass das so stimmt! Ich hatte meinen FL aus Interesse mal gefragt, ob man als Fahrlehrer mit jedem fahren darf, und da meinte er, wenn er z.B. einen 14-jährigen Sohn hätte, der groß genug ist um an die Pedale zu kommen, dürfte er mit dem auch fahren, z.B. um ihm schon früher ein bißchen das Fahren beizubringen. Nur die Prüfung machen darf man natürlich nicht, wenn kein Ausbildungsauftrag existiert!
>Hallo, > >eine Frage: ich habe irgendwann mal gehört, das man die >eigenen Kinder selbst schulen darf (vorausgesetzt Doppelpedale, >etc.) ohne Fahrlehrer sein zu müssen. Gibt es das noch? >Hat es das mal gegeben? >Gruss und Danke >lextor
Das gibt es nicht mehr, schliesslich soll der Nachwuchs ja später mal besser autofahren können als die Eltern.
Bist du dir sicher dasss dies bei jedem FL danach dann der Fall ist?
@Max Nein, ein FL darf nur Leute ausblilden, die auch einen gültigen Ausbildungsvertrag mit der entsprechenden Fahrschule haben. Da die Behörde den Antrag ca 6mon vorher annimmt, darf er mit seinem 14jährigen Filius nicht fahren! Auch darf er nicht mal eben mit der Tochter der Nachbarin fahren, wenn die nicht einen Vertrag hat.
>@tobi > >Bist du dir sicher dass dies bei jedem FL danach dann der Fall ist?
@Wolfgang
Ich schrieb doch "soll". Und da schlecht autofahrende Eltern schon deutlich zahlreicher unterwegs sind als zweitbeste FL, ist die Ausbildung in einer Fahrschule, zumindest von der Wahrscheinlichkeit her gesehen, vermutlich erfolgreicher.
Das gibt es nicht mehr, schliesslich soll der Nachwuchs ja später mal besser autofahren können als die Eltern. ----------------------------------
Ui, ui, lieber tobi* Ob der Gesetzgeber das immer noch so sieht?
Mittlerweile gibt es bF17 ;o))
Frei nach dem Motto: Back too the roots
Und damit ihr nicht weinen müsste, ist es so geregelt worden:
Zuerst dürft ihr ein bisschen (lehren), dann müssen wir ein wenig (richten) ......
PS: Wer mich und meine Einstellung zum FL-Beruf kennt, der weiß, dass mich der Hafer gestochen haben muss wenn sich sowas von mir gebe ;o))) Aber nach DER Bemerkung konnte ich es mir nicht verkneifen ;o)
> >Ui, ui, lieber tobi* >Ob der Gesetzgeber das immer noch so sieht? > >Mittlerweile gibt es bF17 ;o)) > >Frei nach dem Motto: Back too the roots > >Und damit ihr nicht weinen müsste, ist es so geregelt worden: > >Zuerst dürft ihr ein bisschen (lehren), dann müssen wir ein wenig (richten) ...... > > > >PS: Wer mich und meine Einstellung zum FL-Beruf kennt, der weiß, dass mich der Hafer gestochen haben muss wenn sich sowas von mir gebe ;o))) >Aber nach DER Bemerkung konnte ich es mir nicht verkneifen ;o)