Re: Re: Sind normal 60 Fahrstunden??
Joguhrt (FL)
schrieb am Freitag, 4. August 2006
>hi,
>
>würde auch sagen...60 sind genug...probiere es mit der Prüfung.
>
>Gruss
>
>Wildrose
>
Hi,
weil hier immer die Rede davon ist, das man als Fahrschüler eine Prüfung verlangen kann, sollte doch mal auf die Praktische Aubildungsbescheinigung schauen. Da ist ein kleiner Vermerk, den der Fahrlehrer ankreuzen muß und dafür unterschreibt. Wortlaut ist:"Der Abschluß der Ausbildung entsprechend § 6 FahrschAusbO wird bestätigt."
Ist mir jetzt zu blöd, den ganzen Paragraphen abzutippen. Heißt in Kurzfassung, der Fahrlehrer entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen, ob der Fahrschüler die Prüfungsreife hat.
Das heißt für mich als Fahrlehrer auch, das ich nur Fahrschüler vorstelle, die eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit haben, die Prüfung zu bestehen.
Sollte ich mittlerweile einen Fahrschüler haben, der immun gegen meine Überredungskunst ist und sich auch durch eine Prüfungssimulation nicht davon überzeugen lässt, dann kann er auch die Fahrschule wechseln.
60 Fahrstunden sind nicht die Norm und es gibt sicherlich einen kleinen Anteil an Fahrschulen, die Stunden schieben, aber mehr Geld verdient es sich für eine Fahrschule, wenn ich einen Schüler zu früh vorstelle. Wird die Vorstellung zur Prüfung noch zusätzlich fällig zu den Fahrstunden, was mir als Fahrlehrer noch mehr Geld einbringen würde.
Außerdem hätte ich als Fahrlehrer jetzt ein Argument, um noch mehr Stunden mit dem Fahrschüler zu fahren.Ist ja schließlich durchgefallen.
Außerdem beklagen sich die Leute, die viele Stunden (60 Stunden aufwärts) haben, eigentlich fast nie über die hohe Stundenzahl. Die freuen sich über die bestandene Prüfung und sind froh, das sie es geschafft haben. Sind eigentlich nur Außenstehende,die da ein Problem mit der Stundenzahl haben.
Gruß
Jo
>
>würde auch sagen...60 sind genug...probiere es mit der Prüfung.
>
>Gruss
>
>Wildrose
>
Hi,
weil hier immer die Rede davon ist, das man als Fahrschüler eine Prüfung verlangen kann, sollte doch mal auf die Praktische Aubildungsbescheinigung schauen. Da ist ein kleiner Vermerk, den der Fahrlehrer ankreuzen muß und dafür unterschreibt. Wortlaut ist:"Der Abschluß der Ausbildung entsprechend § 6 FahrschAusbO wird bestätigt."
Ist mir jetzt zu blöd, den ganzen Paragraphen abzutippen. Heißt in Kurzfassung, der Fahrlehrer entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen, ob der Fahrschüler die Prüfungsreife hat.
Das heißt für mich als Fahrlehrer auch, das ich nur Fahrschüler vorstelle, die eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit haben, die Prüfung zu bestehen.
Sollte ich mittlerweile einen Fahrschüler haben, der immun gegen meine Überredungskunst ist und sich auch durch eine Prüfungssimulation nicht davon überzeugen lässt, dann kann er auch die Fahrschule wechseln.
60 Fahrstunden sind nicht die Norm und es gibt sicherlich einen kleinen Anteil an Fahrschulen, die Stunden schieben, aber mehr Geld verdient es sich für eine Fahrschule, wenn ich einen Schüler zu früh vorstelle. Wird die Vorstellung zur Prüfung noch zusätzlich fällig zu den Fahrstunden, was mir als Fahrlehrer noch mehr Geld einbringen würde.
Außerdem hätte ich als Fahrlehrer jetzt ein Argument, um noch mehr Stunden mit dem Fahrschüler zu fahren.Ist ja schließlich durchgefallen.
Außerdem beklagen sich die Leute, die viele Stunden (60 Stunden aufwärts) haben, eigentlich fast nie über die hohe Stundenzahl. Die freuen sich über die bestandene Prüfung und sind froh, das sie es geschafft haben. Sind eigentlich nur Außenstehende,die da ein Problem mit der Stundenzahl haben.
Gruß
Jo
