Sondererlaubnis?

  • Sondererlaubnis?
     Morpheu5
      schrieb am Montag, 27. März 2006
    Hallo,

    ich bin 17 Jahre alt und werde im August 18 Jahre alt.
    Ich werde diese Woche mich bei einer Fahrschule Anmelden aber ich habe eine Frage.

    Da ich ab dem 1.08 eine Ausbildung beginne und diese besser mit dem Auto erreiche, ist es möglich eine Sondererlaubnis zu bekommen 18 Tage früher mit dem Auto zu fahren?
    Und wenn ja, wo kann man diese Beantragen und kostet dies auch Gebühren?

    Gruß Lars
  • Thema
    Re: Sondererlaubnis?
    Autor
      markusac
      schrieb am Montag, 27. März 2006
    Text
    >Da ich ab dem 1.08 eine Ausbildung beginne und diese besser mit dem Auto erreiche, ist es möglich eine Sondererlaubnis zu bekommen 18 Tage früher mit dem Auto zu fahren?
    >Und wenn ja, wo kann man diese Beantragen und kostet dies auch Gebühren?
    >
    >Gruß Lars

    Was heißt "besser"? müsstest du sonst zu Fuß gehen oder hast du nur keine Lust ne stunde mim bus zu fahren? Ein bekannter von mir hat das damals auch beantragt weil er sonst anderthalb Stunden bus hin und wieder zurück fahren muss, is aber nich genehmigt worden. Ich denke mal solang öffentliche Verkehrsmittel zu deiner Ausbildungsstelle fahren oder du da mit dem Fahrrad hinfahren könntest hast du keine Chance auf Ausnahme. Frag am besten beim StvA oder so nach.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sondererlaubnis?
    Autor
      Fuchsi
      schrieb am Montag, 27. März 2006
    Text
    >Was heißt "besser"? müsstest du sonst zu Fuß gehen oder hast du nur keine Lust ne stunde mim bus zu fahren? Ein bekannter von mir hat das damals auch beantragt weil er sonst anderthalb Stunden bus hin und wieder zurück fahren muss, is aber nich genehmigt worden. Ich denke mal solang öffentliche Verkehrsmittel zu deiner Ausbildungsstelle fahren oder du da mit dem Fahrrad hinfahren könntest hast du keine Chance auf Ausnahme. Frag am besten beim StvA oder so nach.

    Hi,
    ich stimme dem zu;-) ausserdem denke ich, dass du die kurze Zeit (wenn mans genau nimmt, wären das 3 Wochen) anders überbrücken musst, da die Behörden bestimmt wegen "lächerlichen" 18 Tagen keine Sondergenehmigung machen.
    Lg

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