Sondererlaubnis, was ist erlaubt, was nicht

  • Sondererlaubnis, was ist erlaubt, was nicht
     Maik
      schrieb am Dienstag, 21. März 2006
    Hallo,

    Ich (17 Jahre) werde in absehbarer zeit eine Sondererlaubnis erhalten, das ich von zuhause bis zu meiner Ausbildungsstelle allein fahren darf.

    Nun wollte ich wissen, ob ich dann mit einem Roller (ist ja normalerweise in Die Klasse B mit einbegriffen) ueberall hinfahren darf, wohin ich will oder ob ich nur diesen einen weg mit dem auto fahren darf.

    Wuerde mich ueber Hilfe freuen ;)

    MfG Maik

    p.s.: vllt kann mir wer auch eine gute internetseite zu diesem Thema zeigen :)
  • Thema
    Re: Sondererlaubnis, was ist erlaubt, was nicht
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 21. März 2006
    Text
    Du bekommst eine FE der Klasse L + ein Zusatzschreiben der Führerscheinstelle, das die Fahrstrecke beschreibt auf der Du auch Fahrzeuge der Klasse B fahren darfst.
    Damit wird ausgeschlossen, dass Du überall rumfährst.
    In Klasse L ist M jedoch nicht eingeschlossen. = Kein Roller

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  • Thema
    Re: Re: Sondererlaubnis, was ist erlaubt, was nicht
    Autor
      Maik
      schrieb am Dienstag, 21. März 2006
    Text
    >Du bekommst eine FE der Klasse L + ein Zusatzschreiben der Führerscheinstelle, das die Fahrstrecke beschreibt auf der Du auch Fahrzeuge der Klasse B fahren darfst.
    >Damit wird ausgeschlossen, dass Du überall rumfährst.
    >In Klasse L ist M jedoch nicht eingeschlossen. = Kein Roller


    ok, wie sieht das dann aus wenn ich 18 werde? Muss man dann wieder eine Pruefung absolvieren, oder muss ich dann nur die richtige FE beantragen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Sondererlaubnis, was ist erlaubt, was nicht
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 21. März 2006
    Text
    ...oder muss ich dann nur die richtige FE beantragen?

    Ja, nur etwa vier Wochen vorher nochmal zur Führerscheinstelle gehen und ein Passbild abgeben reicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Sondererlaubnis, was ist erlaubt, was nicht
    Autor
      Maik
      schrieb am Dienstag, 21. März 2006
    Text
    ok, danke fuer die schnellen antworten :)

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