Sonderfahrten nicht korrekt abgelaufen

  • Sonderfahrten nicht korrekt abgelaufen
     _Larissa_
      schrieb am Samstag, 5. November 2005
    Hallo!

    Da hier ja einige Experten bzw. auch Fahrlehrer unterwegs zu sein scheinen, würde ich gerne mal schildern, was mir in meiner ehemaligen Fahrschule passiert ist und Ratschläge hören, ob und was man da machen kann.

    Und zwar geht es um die Sonderfahrten. Sowohl die Überland- als auch die Autobahnfahrten sind nicht korrekt abgelaufen, da wir nie eine längere Zeit am Stück gefahren sind, sondern es nur in den "normalen" Fahrstunden mal kurz auf die Autobahn ging. Also die eine Einfahrt rein und die nächste Ausfahrt direkt wieder raus.
    Ich war dann also in der gesamten Ausbilgungszeit insgesamt (!!!) ca. eine halbe Stunde auf Autobahnen und noch weniger auf Landstraßen. Einzig die 3 Stunden Nachtfahrt wurden erfüllt.

    Ich habe mir erst nichts dabei gedacht und darauf vertraut, dass der Fahrlehrer weiß, was er da tut und es war mir eigentlich auch egal, ob wir die Sonderfahrten auch wirklich machen oder nicht, das Endziel war für mich halt nur der Führerschein.

    So, dann hatte ich also Prüfung und bin durchgefallen - und zwar auf der Autobahn...und das ärgert mich halt wahnsinnig, weil ich mich die ganze Zeit frage, ob das wohl auch passiert wäre, wenn wir die Autobahn-Fahrten so gemacht hätten, wie es ja eigentlich vorgeschrieben ist.

    Und obwohl wir wie gesagt nur immer ganz kurz während der normalen Fahrstunden auf Autobahn/Landstraße waren, hat mein ehemaliger Fahrlehrer natürlich beides voll als Sonderfahrten abgerechnet (die kosten bei ihm übrigens 8 € mehr als die normalen Fahrten).
    Ich war dann leider so blöd, die Rechnung am Ende, wo alle Fahrten aufgelistet waren, zu unterschreiben, so dass man da wohl rechtlich nicht gegen ihn vorgehen kann. Ist aber auch eigentlich gar nicht meine Absicht, ich will halt nur nicht, dass der damit einfach so durchkommt. Habt ihr Ideen, was man da machen kann? Zumal ich in einem anderen Thread gelesen hab, dass man sich sogar als Fahrschüler strafbar macht, wenn man die Sonderfahrten nicht korrekt erfüllt usw....wär für eure Hilfe sehr dankbar ;-)

    PS: Hab inzwischen die Fahrschule gewechselt und eigentlich lerne ich seitdem erst richtig fahren und bin mittlerweile richtig froh, durchgefallen zu sein, denn wenn ich damals bestanden hätte, wär ich ne echte Gefährdung für den Straßenverkehr geworden (nicht nur die Sonderfahrten, sondern noch einige andere Dinge sind in der Ausbildung nicht so toll gelaufen...). Aber jetzt bin ich zum Glück bei einem sehr guten, engagierten Fahrlehrer und hab am Montag wieder Prüfung :)

  • Thema
    Re: Sonderfahrten nicht korrekt abgelaufen
    Autor
      Holger
      schrieb am Samstag, 5. November 2005
    Text
    >Hallo!
    >
    >Da hier ja einige Experten bzw. auch Fahrlehrer unterwegs zu sein scheinen, würde ich gerne mal schildern, was mir in meiner ehemaligen Fahrschule passiert ist und Ratschläge hören, ob und was man da machen kann.
    >
    >Und zwar geht es um die Sonderfahrten. Sowohl die Überland- als auch die Autobahnfahrten sind nicht korrekt abgelaufen, da wir nie eine längere Zeit am Stück gefahren sind, sondern es nur in den "normalen" Fahrstunden mal kurz auf die Autobahn ging. Also die eine Einfahrt rein und die nächste Ausfahrt direkt wieder raus.
    >Ich war dann also in der gesamten Ausbilgungszeit insgesamt (!!!) ca. eine halbe Stunde auf Autobahnen und noch weniger auf Landstraßen. Einzig die 3 Stunden Nachtfahrt wurden erfüllt.
    >
    >Ich habe mir erst nichts dabei gedacht und darauf vertraut, dass der Fahrlehrer weiß, was er da tut und es war mir eigentlich auch egal, ob wir die Sonderfahrten auch wirklich machen oder nicht, das Endziel war für mich halt nur der Führerschein.
    >
    >So, dann hatte ich also Prüfung und bin durchgefallen - und zwar auf der Autobahn...und das ärgert mich halt wahnsinnig, weil ich mich die ganze Zeit frage, ob das wohl auch passiert wäre, wenn wir die Autobahn-Fahrten so gemacht hätten, wie es ja eigentlich vorgeschrieben ist.
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    >Und obwohl wir wie gesagt nur immer ganz kurz während der normalen Fahrstunden auf Autobahn/Landstraße waren, hat mein ehemaliger Fahrlehrer natürlich beides voll als Sonderfahrten abgerechnet (die kosten bei ihm übrigens 8 € mehr als die normalen Fahrten).
    >Ich war dann leider so blöd, die Rechnung am Ende, wo alle Fahrten aufgelistet waren, zu unterschreiben, so dass man da wohl rechtlich nicht gegen ihn vorgehen kann. Ist aber auch eigentlich gar nicht meine Absicht, ich will halt nur nicht, dass der damit einfach so durchkommt. Habt ihr Ideen, was man da machen kann? Zumal ich in einem anderen Thread gelesen hab, dass man sich sogar als Fahrschüler strafbar macht, wenn man die Sonderfahrten nicht korrekt erfüllt usw....wär für eure Hilfe sehr dankbar ;-)
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    >PS: Hab inzwischen die Fahrschule gewechselt und eigentlich lerne ich seitdem erst richtig fahren und bin mittlerweile richtig froh, durchgefallen zu sein, denn wenn ich damals bestanden hätte, wär ich ne echte Gefährdung für den Straßenverkehr geworden (nicht nur die Sonderfahrten, sondern noch einige andere Dinge sind in der Ausbildung nicht so toll gelaufen...). Aber jetzt bin ich zum Glück bei einem sehr guten, engagierten Fahrlehrer und hab am Montag wieder Prüfung :)
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    >üüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüü

    hallo,
    erstmal viel glück zur nächsten prüfung.
    aber was willst du jetzt hören? du bist ja nicht bereit ernsthaft gegen deinen ex-fl vorzugehen.
    da bleibt die nur übrig, bei allen bekannten/freunden "negative werbung" zu machen indem du denen diese geschichte erzählst und vorallem betonst, dass du 8 € pro sonderfahrtstunde mehr zahlen musstest. musst du aber aufpassen, dass du nicht wegen verleumdung dann probleme bekommst. dein ex-fl wird nämlich sofort auf eine "rache-aktion" deinerseits kommen. und das ist es ja wohl auch, oder? wenn du beim parken durchgefallen wärst, würdest du bestimmt, genauso wie die anderen vor dir, nix sagen.
    wenn du dich aber bereit erklärst ernsthaft, d.h. mit beschwerde usw., was unternehmen zu wollen, kann ich dir sagen was du zu machen hast ohne das dir was passiert.
    wenn du das nicht willst und auch selber nicht belangt werden willst, muss du leider die "schnüss" halten.

    holger

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