Sonderregelung für Führerschein mit 17

  • Sonderregelung für Führerschein mit 17
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2005
    Hallo.

    Ich bin Schüler und ab nächstem Schuljahr in der Oberstufe - Folge: komplett andere Unterrichtszeiten.

    Nachmittags habe ich insgesamt nur 2 Verbindungen:

    1. ab: 14:51Uhr, an: 16:14Uhr; dazu: ca. 10Min. Laufweg von der Schule bis zum Bahnhof; 1 Stunde Wartezeit an einer Zwischenstation!

    2. ab: 17:52Uhr, an: 18:33Uhr; logischerweise gleicher Laufweg.

    Die erste Verbindung würde ich höchstens ein- bis zweimal in der Woche bekommen, da Schulschluss normalerweise ab 16:30Uhr ist.
    Dies bedeutet wiederum, dass ich dann jedoch nochmal 1,5 Stunden warten müssten, bis der Zug "geht".
    Jetzt gehe ich noch nicht einmal von der Situation aus, dass ich ab und zu schon um 15:30Uhr die Schule verlassen könnte...

    Die Entfernung Wohnort - Schulort beträgt ganze 14km!!!

    Wäre es aus dieser Situation heraus möglich, die Sonderregelung (erlaubte Fahrstrecke: Wohnort - Schulort) in Kraft zu setzen?


    Danke für Eure Hile,
    Marc
  • Thema
    Re: Sonderregelung für Führerschein mit 17
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2005
    Text
    >Hallo.
    >
    >Ich bin Schüler und ab nächstem Schuljahr in der Oberstufe - Folge: komplett andere Unterrichtszeiten.
    >
    >Nachmittags habe ich insgesamt nur 2 Verbindungen:
    >
    >1. ab: 14:51Uhr, an: 16:14Uhr; dazu: ca. 10Min. Laufweg von der Schule bis zum Bahnhof; 1 Stunde Wartezeit an einer Zwischenstation!
    >
    >2. ab: 17:52Uhr, an: 18:33Uhr; logischerweise gleicher Laufweg.
    >
    >Die erste Verbindung würde ich höchstens ein- bis zweimal in der Woche bekommen, da Schulschluss normalerweise ab 16:30Uhr ist.
    >Dies bedeutet wiederum, dass ich dann jedoch nochmal 1,5 Stunden warten müssten, bis der Zug "geht".
    >Jetzt gehe ich noch nicht einmal von der Situation aus, dass ich ab und zu schon um 15:30Uhr die Schule verlassen könnte...
    >
    >Die Entfernung Wohnort - Schulort beträgt ganze 14km!!!
    >
    >Wäre es aus dieser Situation heraus möglich, die Sonderregelung (erlaubte Fahrstrecke: Wohnort - Schulort) in Kraft zu setzen?
    >
    >
    >Danke für Eure Hile,
    >Marc
    >
    da wirst du wohl keine chance haben, ich komme aus norddeutschland, dort sind solche wartezeiten wie dir zugemutet werden für jeden üblich der mit öffentlichen verkehrsmitteln fährt üblich. nehme dein fahrrad, dann schaffst du es in 45 minuten.

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  • Thema
    Re: Re: Sonderregelung für Führerschein mit 17
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2005
    Text
    Klar, es regnet, jetzt schneit es ab und zu...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Sonderregelung für Führerschein mit 17
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2005
    Text
    Dann hätte ich zumindest die Möglichkeit, mit dem Auto vorwärts zu kommen. Und außerdem ist die Realisierung mit Fahrrad nur möglich, wenn ich über eine sehr stark befahrene Straße fahre.
    Wie ist das wenn jeden Morgen etliche LKW's etc. an einem vorbeibrettern?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Sonderregelung für Führerschein mit 17
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2005
    Text
    >Dann hätte ich zumindest die Möglichkeit, mit dem Auto vorwärts zu kommen. Und außerdem ist die Realisierung mit Fahrrad nur möglich, wenn ich über eine sehr stark befahrene Straße fahre.
    >Wie ist das wenn jeden Morgen etliche LKW's etc. an einem vorbeibrettern?!
    >
    dann nehme eben die wartezeit auf den bus in kauf!!!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Sonderregelung für Führerschein mit 17
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2005
    Text
    Leider habe ich jedoch bei der 1. Variante eine Stunde Wartezeit - im Freien, ohne Unterstellmöglichkeit - und bei der 2. "nur" eine halbe Stunde...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sonderregelung für Führerschein mit 17
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2005
    Text
    >Leider habe ich jedoch bei der 1. Variante eine Stunde Wartezeit - im Freien, ohne Unterstellmöglichkeit - und bei der 2. "nur" eine halbe Stunde...
    >
    tja, wenn dir keine bessere lösung einfällt, dann steh doch draussen. wenn du aber von erwachsenen eines tages mal ernst genommen werden möchtest, verhalte dich auch so.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sonderregelung für Führerschein mit 17
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2005
    Text
    Mach doch A1 und kauf dir ne 125er!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sonderregelung für Führerschein mit 17
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2005
    Text
    dann mach doch A1 und kauf dir ne 125er!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Sonderregelung für Führerschein mit 17
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 6. Januar 2005
    Text
    >Hallo.
    >
    >Ich bin Schüler und ab nächstem Schuljahr in der Oberstufe - Folge: komplett andere Unterrichtszeiten.
    >
    >Nachmittags habe ich insgesamt nur 2 Verbindungen:
    >
    >1. ab: 14:51Uhr, an: 16:14Uhr; dazu: ca. 10Min. Laufweg von der Schule bis zum Bahnhof; 1 Stunde Wartezeit an einer Zwischenstation!
    >
    >2. ab: 17:52Uhr, an: 18:33Uhr; logischerweise gleicher Laufweg.
    >
    >Die erste Verbindung würde ich höchstens ein- bis zweimal in der Woche bekommen, da Schulschluss normalerweise ab 16:30Uhr ist.
    >Dies bedeutet wiederum, dass ich dann jedoch nochmal 1,5 Stunden warten müssten, bis der Zug "geht".
    >Jetzt gehe ich noch nicht einmal von der Situation aus, dass ich ab und zu schon um 15:30Uhr die Schule verlassen könnte...
    >
    >Die Entfernung Wohnort - Schulort beträgt ganze 14km!!!
    >
    >Wäre es aus dieser Situation heraus möglich, die Sonderregelung (erlaubte Fahrstrecke: Wohnort - Schulort) in Kraft zu setzen?
    >
    >
    >Danke für Eure Hile,
    >Marc
    >

    Frage einfach bei deiner Führerscheinbehörde nach.
    Erkläre deine Situation und dann würst du sehen wie sie entscheidet.
    Viel Gück.
    Gruß Fl

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  • Thema
    Re: Re: Sonderregelung für Führerschein mit 17
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 11. Januar 2005
    Text
    im Normalfall werden dir 12h zugemutet in denen du nicht zu Hause bist, das wäre bei dir aber nicht der fall, da es deutlich darunter bleibt. und da es nur 14 km sind, werden die dir normalerweise erzählen das du mit´m Roller fahren musst, also den führerschein machen musst. bei mir warens 23 km und genau 12 h (wegen arbeit) und ich durfte ihn auch nicht machen, bin ja aber gott sei dank bald 18 =)

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