Sonderregelung für Führerschein mit 17
Hallo.
Ich bin Schüler und ab nächstem Schuljahr in der Oberstufe - Folge: komplett andere Unterrichtszeiten.
Nachmittags habe ich insgesamt nur 2 Verbindungen:
1. ab: 14:51Uhr, an: 16:14Uhr; dazu: ca. 10Min. Laufweg von der Schule bis zum Bahnhof; 1 Stunde Wartezeit an einer Zwischenstation!
2. ab: 17:52Uhr, an: 18:33Uhr; logischerweise gleicher Laufweg.
Die erste Verbindung würde ich höchstens ein- bis zweimal in der Woche bekommen, da Schulschluss normalerweise ab 16:30Uhr ist.
Dies bedeutet wiederum, dass ich dann jedoch nochmal 1,5 Stunden warten müssten, bis der Zug "geht".
Jetzt gehe ich noch nicht einmal von der Situation aus, dass ich ab und zu schon um 15:30Uhr die Schule verlassen könnte...
Die Entfernung Wohnort - Schulort beträgt ganze 14km!!!
Wäre es aus dieser Situation heraus möglich, die Sonderregelung (erlaubte Fahrstrecke: Wohnort - Schulort) in Kraft zu setzen?
Danke für Eure Hile,
Marc