Sperrfläche Zeichen 298

  • Sperrfläche Zeichen 298
     tgnbg
      schrieb am Freitag, 17. März 2006
    Gilt eine Sperrfläche (Zeichen 298) in Fahrtbahnmitte gleichzeitig als Fahrsteifenbegrenzung gemäß Zeichen 295?

    Wenn ja, wo ist das geregelt?
  • Thema
    Re: Sperrfläche Zeichen 298
    Autor
      tgnbg
      schrieb am Freitag, 17. März 2006
    Text
    Die konkrete Frage hierzu:

    Darf man hier: http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/298.gif rechts von der Sperrfläche parken, auch wenn zwischen parkendem Fahrzeug und rechtem Rand der Sperrfläche weniger als 3 Meter, aber zum linken Rand der Sperrfläche mehr als 3 Meter Platz bleibt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sperrfläche Zeichen 298
    Autor
      SOF2
      schrieb am Freitag, 17. März 2006
    Text
    >Die konkrete Frage hierzu:
    >
    >Darf man hier: http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/298.gif rechts von der Sperrfläche parken, auch wenn zwischen parkendem Fahrzeug und rechtem Rand der Sperrfläche weniger als 3 Meter, aber zum linken Rand der Sperrfläche mehr als 3 Meter Platz bleibt?
    >

    Ich würd sagen Nein, weil ja die durchgezogene Linie auf DEINER Seite die Fahrstreifenbegrenzung ist...somit müssen zwischen der und dem Fahrbahnrand 3 m freibleiben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Sperrfläche Zeichen 298
    Autor
      nette
      schrieb am Freitag, 17. März 2006
    Text
    >>Die konkrete Frage hierzu:
    >>
    >>Darf man hier: http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/298.gif rechts von der Sperrfläche parken, auch wenn zwischen parkendem Fahrzeug und rechtem Rand der Sperrfläche weniger als 3 Meter, aber zum linken Rand der Sperrfläche mehr als 3 Meter Platz bleibt?
    >>
    >
    >Ich würd sagen Nein, weil ja die durchgezogene Linie auf DEINER Seite die Fahrstreifenbegrenzung ist...somit müssen zwischen der und dem Fahrbahnrand 3 m freibleiben.


    Also wenn ne Sperrlinie da ist darf da niht gehalten werden wie sollen da andere vorbei kommen , man darf nicht über die Sperrfläche fahren .
    woanders darfst du parken wenn du von deinem fahrzeug bis zur mit Mitte (Makierungsstreiefen ) 3 m platz hast . sodas ein anderes auto an dir vorbei fahren kann .

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Sperrfläche Zeichen 298
    Autor
      tgnbg
      schrieb am Freitag, 24. März 2006
    Text
    >>Ich würd sagen Nein, weil ja die durchgezogene Linie auf DEINER Seite die Fahrstreifenbegrenzung ist...somit müssen zwischen der und dem Fahrbahnrand 3 m freibleiben.

    Das ist ja die Frage: Wo ist geregelt, ob eine Sperrflächenbegrenzung gleichzeitig als Zeichen 295 gilt?

    >Also wenn ne Sperrlinie da ist darf da niht gehalten werden wie sollen da andere vorbei kommen , man darf nicht über die Sperrfläche fahren .
    >woanders darfst du parken wenn du von deinem fahrzeug bis zur mit Mitte (Makierungsstreiefen ) 3 m platz hast . sodas ein anderes auto an dir vorbei fahren kann .

    Das ist mir ja irgendwie auch klar. Nur: Gibt es (und wenn ja wo) eine Regelung, dass hier nicht geparkt werden darf? Der ganze § 12 sagt hierzu gar nichts.

    Vielen Dank für die Antworten und schöne Grüße,

    tgnbg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Sperrfläche Zeichen 298
    Autor
      Blau-Mann
      schrieb am Freitag, 24. März 2006
    Text
    >>>
    >>woanders darfst du parken wenn du von deinem fahrzeug bis zur mit Mitte (Makierungsstreiefen ) 3 m platz hast . sodas ein anderes auto an dir vorbei fahren kann .
    >
    >Das ist mir ja irgendwie auch klar. Nur: Gibt es (und wenn ja wo) eine Regelung, dass hier nicht geparkt werden darf? Der ganze § 12 sagt hierzu gar nichts.

    In der StVO wirst dazu auch nichts finden. Die 3m Restfahrbahnbreite ergibt sich aus diversen Gerichtsurteilen. Da die Sperrfläche ebenfalls nicht überfahren werden darf, denke ich ,dass hier ebenfalls 3m einzuhalten sind.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sperrfläche Zeichen 298
    Autor
      Gustav
      schrieb am Samstag, 25. März 2006
    Text
    >>>>
    >>>woanders darfst du parken wenn du von deinem fahrzeug bis zur mit Mitte (Makierungsstreiefen ) 3 m platz hast . sodas ein anderes auto an dir vorbei fahren kann .
    >>
    >>Das ist mir ja irgendwie auch klar. Nur: Gibt es (und wenn ja wo) eine Regelung, dass hier nicht geparkt werden darf? Der ganze § 12 sagt hierzu gar nichts.
    >
    >In der StVO wirst dazu auch nichts finden. Die 3m Restfahrbahnbreite ergibt sich aus diversen Gerichtsurteilen. Da die Sperrfläche ebenfalls nicht überfahren werden darf, denke ich ,dass hier ebenfalls 3m einzuhalten sind.



    Hallo,
    selbst auf die Gefahr hin, dass dieser Beitrag auch wieder gelöscht wird:

    Siehe StVO § 41, Abs.3, Ziffern 3 und 6.

    Gruß
    Gustav


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sperrfläche Zeichen 298
    Autor
      tgnbg
      schrieb am Montag, 27. März 2006
    Text
    >Siehe StVO § 41, Abs.3, Ziffern 3 und 6.

    zu Abs.3: Ein Zeichen 295 liegt hier nicht vor, sondern das Zeichen 298.

    zu Abs.6: Hier geht es um das Zeichen 298, aber geparkt soll ja am rechten Fahrbahnrand werden, also weit außerhalb der Sperrfläche.

    Und nun?

    Schöne Grüße,

    tgnbg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sperrfläche Zeichen 298
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 27. März 2006
    Text
    >>
    >
    >Und nun?
    >
    >Schöne Grüße,
    >
    >tgnbg


    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    kkkkkkk

    hi,
    mach es doch nicht so schwierig. man muss auch mal sachen im zusammenhang sehen können.
    vz 295 schreibt eine durchfahrbreite von 3 m vor ( die gilt z.b. auch an engstellen, dass steht aber auch nirgendwo)
    Zeichen 298 (sperrfläche)
    Sie dürfen von Fahrzeugen nicht benutzt werden.

    da man mit dem fz nicht auf die sperrfläche darf, liegt dann eine engstelle vor, wenn zwischen dem parkenden fz und der sperrfläche keine 3 m sind.ergo wäre aus diesem grund dann ein parkverbot.

    holger



    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sperrfläche Zeichen 298
    Autor
      Gustav
      schrieb am Montag, 27. März 2006
    Text
    >>Siehe StVO § 41, Abs.3, Ziffern 3 und 6.
    >
    >zu Abs.3: Ein Zeichen 295 liegt hier nicht vor, sondern das Zeichen 298.
    >
    >zu Abs.6: Hier geht es um das Zeichen 298, aber geparkt soll ja am rechten Fahrbahnrand werden, also weit außerhalb der Sperrfläche.
    >
    >Und nun?
    >
    >Schöne Grüße,
    >
    >tgnbg

    Hallo tgnbg,
    ich wiederhole: StVO § 41, Abs. 3, Ziffer 3 und Ziffer 6. Wer Gesetze und Verordnungen lesen kann, ist klar im Vorteil.

    Und jetzt gaaaaaannz laaannggsaaam: Die Nummer des Absatzes steht in einer Klammer. Die Ziffer ist nach links gerückt, dahinter steht ein Punkt. Gell. Übrigens, im § 41 gibt es keinen Absatz 6!

    Schöne Grüße
    Gustav



    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sperrfläche Zeichen 298
    Autor
      Gustav
      schrieb am Dienstag, 28. März 2006
    Text
    >>>Siehe StVO § 41, Abs.3, Ziffern 3 und 6.
    >>
    >>zu Abs.3: Ein Zeichen 295 liegt hier nicht vor, sondern das Zeichen 298.
    >>
    >>zu Abs.6: Hier geht es um das Zeichen 298, aber geparkt soll ja am rechten Fahrbahnrand werden, also weit außerhalb der Sperrfläche.
    >>
    >>Und nun?
    >>
    >>Schöne Grüße,
    >>
    >>tgnbg
    >
    >Hallo tgnbg,
    >ich wiederhole: StVO § 41, Abs. 3, Ziffer 3 und Ziffer 6. Wer Gesetze und Verordnungen lesen kann, ist klar im Vorteil.
    >
    >Und jetzt gaaaaaannz laaannggsaaam: Die Nummer des Absatzes steht in einer Klammer. Die Ziffer ist nach links gerückt, dahinter steht ein Punkt. Gell. Übrigens, im § 41 gibt es keinen Absatz 6!
    >
    >Schöne Grüße
    >Gustav

    Vielleicht hilft dir das weiter: Sperrflächen dürfen nicht überfahren werden, auch nicht zum Überholen. (OLG Düsseldorf VD 90, 46).

    Oder das: Bussgeldkatalog, lfd. Nr.: 155, 155.1, 155.2, 155.3, 155.3.1, 156.

    Dort kannst du unzweifelhaft feststellen, dass Zeichen 298 mit Zeichen 295 absolut gleichzusetzen ist.

    Gustav
    >>

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