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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sperrfläche Zeichen 298
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>>>Siehe StVO § 41, Abs.3, Ziffern 3 und 6.
>>
>>zu Abs.3: Ein Zeichen 295 liegt hier nicht vor, sondern das Zeichen 298.
>>
>>zu Abs.6: Hier geht es um das Zeichen 298, aber geparkt soll ja am rechten Fahrbahnrand werden, also weit außerhalb der Sperrfläche.
>>
>>Und nun?
>>
>>Schöne Grüße,
>>
>>tgnbg
>
>Hallo tgnbg,
>ich wiederhole: StVO § 41, Abs. 3, Ziffer 3 und Ziffer 6. Wer Gesetze und Verordnungen lesen kann, ist klar im Vorteil.
>
>Und jetzt gaaaaaannz laaannggsaaam: Die Nummer des Absatzes steht in einer Klammer. Die Ziffer ist nach links gerückt, dahinter steht ein Punkt. Gell. Übrigens, im § 41 gibt es keinen Absatz 6!
>
>Schöne Grüße
>Gustav
Vielleicht hilft dir das weiter: Sperrflächen dürfen nicht überfahren werden, auch nicht zum Überholen. (OLG Düsseldorf VD 90, 46).
Oder das: Bussgeldkatalog, lfd. Nr.: 155, 155.1, 155.2, 155.3, 155.3.1, 156.
Dort kannst du unzweifelhaft feststellen, dass Zeichen 298 mit Zeichen 295 absolut gleichzusetzen ist.
Gustav
>>