Stapler Bagger Krane Radlader Hubarbeitsbühnen

  • Stapler Bagger Krane Radlader Hubarbeitsbühnen
     Schlüter Ing.
      schrieb am Samstag, 26. Mai 2007
    Für alle diese Geräte braucht man bei der Arbeit einen Nachweis (Fahrausweis plus Zertifikat)das man geschult wurde im Umgang mit den Geräten; für die Berufsgenossenschaft - Amt für Arbeitsschutz - Gewerbeaufsicht sowie für die Firmenhaftpflichtversicherung. Hat man diese nicht so haftet der Unternehmer und/oder sein Beauftragter (z.B. Meister, Vorarbeiter, Polier) zu 80% 20% der Fahrer/Bediener selbst (Man muss sich selber Kundig machen ob man eine Schulung oder nur Unterweisung braucht)

    Wird ja hier leider immer wieder gefragt.

    Seit 1998 sind wir auf dem Markt, und sind vom Hauptverband der BG Anerkannt und zertifiziert, für Überbetriebliche und Innerbetriebliche Schulungen.

    Siehe auch z.B. www.arbeitssicherheit.de sowie unsere HP www.staplerschulung.net www.baggerschulung.de und www.kranschulung.net

    SSM-Arbeitssicherheit

    Schlüter & Drewer GbR


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