Stimmt es das man nach der bestanden B theory prüfung OHNE DIE PRAKTISCHE BESTANDEN ZU HABEN schon 50ccm fahren kann?Wenn ja,was ist wenn die Polizei einen anhält man hat ja kein führschein oder ihrgendein anderes papier?!
Thema
Re: Stimmt es
Autor
lololo
schrieb am Mittwoch, 6. September 2006
Text
>Stimmt es das man nach der bestanden B theory prüfung OHNE DIE PRAKTISCHE BESTANDEN ZU HABEN schon 50ccm fahren kann?Wenn ja,was ist wenn die Polizei einen anhält man hat ja kein führschein oder ihrgendein anderes papier?!
was immer diese 50ccm jetzt sein sollen, bekommst du mit deiner theorieprüfung (!) keinerlei führerscheinklassen dazu. du kriegst gar nichts, im gegenteil du darfst geld bezahlen!
>>Stimmt es das man nach der bestanden B theory prüfung OHNE DIE PRAKTISCHE BESTANDEN ZU HABEN schon 50ccm fahren kann?Wenn ja,was ist wenn die Polizei einen anhält man hat ja kein führschein oder ihrgendein anderes papier?! > kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
nein, stimmt nicht. wäre fahren ohne fahrerlaubnis und somit eine straftat.
1.Wenn man nicht weiss was ein 50ccm ist dann bitte nicht Antworten! 50ccm ist ein Hubraum ( roller ) !! 2.ES STIMMT!Nach dem abschluss der Theorie prüfung der Klasse B kann man ROller (50ccm) fahren!
>1.Wenn man nicht weiss was ein 50ccm ist dann bitte nicht Antworten! >50ccm ist ein Hubraum ( roller ) !! >2.ES STIMMT!Nach dem abschluss der Theorie prüfung der Klasse B kann man ROller (50ccm) fahren! > >DANKE
Können kann man vielleicht, aber dürfen darf man nicht.
>1.Wenn man nicht weiss was ein 50ccm ist dann bitte nicht Antworten! >50ccm ist ein Hubraum ( roller ) !! >2.ES STIMMT!Nach dem abschluss der Theorie prüfung der Klasse B kann man ROller (50ccm) fahren! > >DANKE
Es ist doch immer wieder herlich zu lesen! Da stellt jemand ne Frage, bekommt diese von einem erfahrenden FL beantwortet und weiß dann trotzdem alles besser!!! Sorry da fehlt mir echt jegliches Verständniss!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Tja, auch ich habe da so mein Verständnisproblem. Aber kann es nicht sein, dass unser junger Freund einfach schlauer ist als wir alle zusammen?? Wenn ich einen LINK zum Gesetzestext bekäme, oder zu einer anerkannten Behörde, die diese Theorie des TE bestätigt, so wäre ich gerne bereit Lehren aus dieser Info zu ziehen. Aber bis das so ist, schließe ich mich den Antworten der FLs an die bislang hier ihre Stellung bezogen. In diesem Sinne: Ich warte gespannt. -Danke für die Mühen des Suchens ;o).
@ lilzoo Scheinbar hattest du ja schon vor deiner Fragestellung die Antwort parat und wolltest uns prüfen; oder du bist nach der Fragestellung selbst auf die Antwort gestoßen. In beiden Fällen würde mich dann die Antwort auf die von dir gestellte Frage interessieren -und nach wie vor- ein bestätigender LINK. Dir nochmal deine Frage wiederholt:
Wenn ja,was ist wenn die Polizei einen anhält man hat ja kein führschein oder ihrgendein anderes papier?!
Ich weiss die antwort weil ich die frage noch am gleichen tag nach meiner frage hier beim Verkehrsamt in Marl gefragt habe!
Nach dem bestehen der Theo prüfung muss man 7€ bezahlen dann bekommt man ein "wisch" der 1 jahr gültig ist um 50ccm zu fahren.(In diesem jahr macht man ja dann hoffentlich auch die Praktische,daher ist die zeitbegrentzung eigentlich egal)
Es kann sich hierbei bestenfalls um den "Mofa Schein" handeln. In keinem Fall aber um die 50ccm Klasse M Maschinen. Wenn euer SVA in Marl das so macht, dann handeln sie wieder des Gesetzes.
>Es kann sich hierbei bestenfalls um den "Mofa Schein" handeln. In keinem Fall aber um die 50ccm Klasse M Maschinen. Wenn euer SVA in Marl das so macht, dann handeln sie wieder des Gesetzes. > >Chris (FL)
Es kann sich auch nicht um den Mofa-schein handeln da für mofa nicht nur theo. ausbildung sondern auch 2 "fahrstunden" vorgeschrieben sind. ausserdem stellt sich mir die frage ob ein sva die überhaupt aussellen darf? weil mofa ist kein führerschein sondern nur eine prüfbescheinigung die vom tüv/dekra ausgestellt wird. das sva bekommt überhaupt keine unterlagen darüber.
hab ich doch gerade in marl angerufen und was sagen die mir: das stimmt auf keinen fall, wir haben noch nichtmal einen azubi der so einen blödsinn erzählen könnte und ausserdem sind wir dafür gar nicht zuständig. das macht bei uns nur der tüv. also lieber te, wenn zum teufel hast du angerufen, sag mir mal den namen !
>hab ich doch gerade in marl angerufen und was sagen die mir: das stimmt auf keinen fall, wir haben noch nichtmal einen azubi der so einen blödsinn erzählen könnte und ausserdem sind wir dafür gar nicht zuständig. das macht bei uns nur der tüv. >also lieber te, wenn zum teufel hast du angerufen, sag mir mal den namen ! > >holger
kp ich war da und habe gefragt. und ich glaube den mehr als euch,daher hat sich die diskusion gegessen und bitte nicht immer einmal einsehen wenn man nicht recht hatte.Danke
Ich kann nur solche K***brocken einfach nicht ab, die glauben, die Weißheit mit dem Radlader zu sich genommen zu haben.
Wenn ich fragen stelle und doch schon vorher angeblich die Antwort weiß, warum frag ich dann erst?
Und wenn ich, und da bin ich mal so frei dies zu sagen, von mehreren Experten (nämlich Fahrlehrern) die selbe Aussage bekomme und dann immer noch alles besser weiß ...........
Sorry, da kann ich nur sagen, Aberkennung der Zulassung wegen mangelnder geistiger Reife
Und nun darf "sowas" evtl auch noch mit 17 wegen BF17 auf die Straße!
Sorry, aber das ist eher ein Indiz dafür, die Altersgrenze eher nach oben als nach unten zu senken
1.Erst einmal dankeschön das ihr mich alle persöhnlich angreifgt. 2.Hat man gegen ,vorlegenung eines nachweises der bestanden prüfung, einen vorab "führerschein" für 7€ für die klasse B
Ihr hab ja alle recht und das Verkehrsamt nicht danke und schüss,
PS:Wenn ihr schon keine einsicht zeigt dann beleidigt wenigstens nicht!
>1.Erst einmal dankeschön das ihr mich alle persöhnlich angreifgt. >2.Hat man gegen ,vorlegenung eines nachweises der bestanden prüfung, einen vorab "führerschein" für 7€ >für die klasse B
Ach jetzt inzwischen schon Klasse B?! Interessant...
Ich glaub langsam hier ist ein Troll am Werk, der uns aergern will...
also ich hab gehört, wenn ich die theorie für das motorrad mache (a beschränkt) und bestehe, dann darf ich für 7 euro einen auf busfahrer machen und einen bus (vergleichbar mit öffentlichen verkehrsmitteln) fahren.
JA ICH HAB IMMER RECHT!!!!!!!!
Wolfle, du hast Recht, aber zum Glück sind nicht alle so "doof" wie der. Ich seh schon den ersten, der 14 Theoriestunden macht und danach mit nem Auto durch die Gegend fährt^^
Wenn du die theoretische UND praktische Prüfung der Klasse B bestanden hast, aber eine andere praktische Prüfung, z.B. für Klasse A, noch aussteht, dann bekommst du nach der praktischen Prüfung für Klasse B einen entsprechenden Nachweis vom Prüfer, mit dem du dann einen vorläufigen Führerschein der Klasse B (inkl. M) beim sva erhälst. Könnte es vielleicht sein, dass mann dich dort mißverstanden hat und sich die Auskunft auf eine solche Situation bezog? Wenn nicht, dann würde ich dir raten, einfach nochmal dort anzurufen und dir die entsprechende Stelle im Gesetz, sollte es sie denn geben, sagen zu lassen.
>Echt ne dämliche Geschichte. Man darf ja nicht mal Roller geschweige denn Auto fahren, wenn man die Theoretische und Praktische Prüfung gemacht hat, aber noch keine 18 Jahre alt ist. Der will uns echt einen Bären aufbinden.
Hast du das Teil in der Hand? Schreib mir und du bekommst meine Faxnummer, ich scan das Teil und stell es hier sichbar rein.
Und dann werde ich mich auch ganz offiziell entschuldigen bei dir!
Damit hab ich null Probleme, wenn ich im Unrecht bin
Aber seit ich Fahrlehrer bin, gibt es sowas nicht, dass du mit bestehen der Klasse-B-Theorie und einem extra "Wisch" vom Amt Roller (Klasse M) fahren darfst.
Hast du die Telefonnummer noch, bei der du da angerufen hast?
Nochmals: Fahrlehrer glauben dann etwas, wenn sie NACHWEISE dafür gesehen haben und keine Behauptungen!
Also, nicht den Schnabel aufreißen, sondern NAchweise vorlegen.
Und ich verspreche Dir, dann werden nach einer Bestätigung ALLE hier anwesenden Fahrlehrer (und das sage ich jetzt ohne Rückfrage bei denen) sich ganz offiziell bei dir entschuldigen!
Ihr werdet mir alle zu persöhnlich und deswegen habe ich keine lust mehr mich mit unsichtigen affen zu unterhalten.Es tut mir leid, ich habe mich verschrieben mit dem "B".Ihr seit echt voll beleidigend und uneinsichtig,und der andere tolle heckt der da angeblich angerufen hat ist ja der ober king!
Viel spass noch cu.
PS:Ich schätze euch auf 16-19 mit einem gefährlichen Pseudowissen.
also der tolle HECKT war ich. und ich setze sogar noch einen oben drauf. wenn du nachweisens kannst, dass du nur die theo.prüfung für klasse b bestanden hast und daraufhin eine "fahrberechtigung" für klasse m oder auch nur mofa bekommen hast, bezahl ich deinen führerschein. und die entschuldigung kommt als eigener thread, nicht nur vom wolfe sondern auch von mir. so, jetzt bist du dran. es geht um rund 1200 €. wenn du jetzt kneifst wissen wir woran wir sind, hast du unrecht ist die entschuldigung von dir fällig.
>also der tolle HECKT war ich. und ich setze sogar noch einen oben drauf. >wenn du nachweisens kannst, dass du nur die theo.prüfung für klasse b bestanden hast und daraufhin eine "fahrberechtigung" für klasse m oder auch nur mofa bekommen hast, bezahl ich deinen führerschein. >und die entschuldigung kommt als eigener thread, nicht nur vom wolfe sondern auch von mir. >so, jetzt bist du dran. es geht um rund 1200 €. >wenn du jetzt kneifst wissen wir woran wir sind, hast du unrecht ist die entschuldigung von dir fällig. > >holger
Ok angenommen woher kommst du denn?Aus dorsten? Meld dich mal bei mir per email oder so!WETTE ANGENOMMEN!!Ich Fax oder schick dir dann den schein den ich von Marl bekommen habe um damit M zu fahren OHNE DIE PRAKTISCHE PRÜFUNG VON B bestanden zu haben sondern NUR die Theoretische
Daraufhin behauptest du: Ätsch, ich weiß es besser, ich darf es doch.
Wir FLs haben ja unser Wissen nicht von irgendwoher.
Jetzt zum Schluß kommst du plötzlich daher, oh, ich hab mich verschrieben mit dem B aber ihr seit trotzdem alle doof.
Merk dir mal eins fürs spätere (Berufs)leben:
Wer sich weit aus dem Fenster lehnt, sollte gut angeseilt sein. Sonst kann man schnell abstürzen.
Anders ausgedrückt: wenn ich etwas behaupte, sollte ich auch wissen, was ich sage und es notfalls belegen können.
Wenn ich zB einem Fahrschüler in den Vertrag reinschreiben würde: dein Führerschein kostet 500Euro, dann kann ich nicht hinterher ankommen und das dreifache kassieren.
Dann muß ich auch dazu stehen, was ich gesagt, behauptet oder in einen Vertrag geschrieben habe!
Alles klar? Sonst geh zu Mami und wein dich dort aus.
Druck aber vorher hier das ganze Thema aus und gib es ihr: und auch da versprech ich dir, wird sie dir ebenfalls (verbal) eine hinter die Löffel geben!
So, mehr gibt es von meiner Seite aus dazu nimmer zu sagen!
also ich würde dazu gerne nochwas zum Schluss beitragen! Es ist hier sicher ein Forum für alle die ihre Meinung äußern dürfen und auch sollen, wenn sie das möchten! Du aber lieber TE hast einfach mal ne Grenze überschritten die meiner Meinung nach absolut Tabu ist!!!! Hier Fahrlehrer als Affen hinzustellen, oder sogar zu sagen das sie nur Pseudowissen hätten, ist eine absolute Frechheit!!!! Darum möchte ich den Admin bitten, diesen TE sperren zu lassen, da das echt zu weit geht!!!
Eins noch an die FL hier! Ich finde es absolut Klasse das ihr uns bei Fragen immer zur Seite steht und immer ne Antwort habt!!! Dafür einmal vielen Dank!!! (Soll kein Geschleime sein, ist mein absoluter Ernst!!!)
da bin ich wieder: Denn Totgeglaubte leben halt doch länger!
Sehr pikantes Thema - ich muss schon sagen. Ich habe mich auch schon mal mit den Fl hier im Forum "angelegt" - nachzulesen im Thread "Kupplung beim Abbiegen" o.Ä. Falls der liebe Threadersteller hier nochmal reinblinzeln sollte, kann ich dich auch nur vorwarnen: Pack den Stier nicht an der Hörnern! Wenn du frech wirst im Forum, kannst du dich auf entsprechende Antworten einstellen(ich spreche aus eigener Erfahrung). Dein Thread allerdings grenzt in derartiger Ausführung an glatten Missbrauch dieses Portals. In den ersten Jahren deines Autofahrer-Lebens ist Silentium angesagt: Vorsicht und Geduld walten lassen!
Auch ich nehme dir die Geschichte nicht ab - du kannst uns hier nicht für dumm verkaufen und mit deiner künstlichen Ausrede "alle wären hier plötzlich feindlich gesinnt" die Bescheinigung an Holger oder Wolfe rausrücken. Ich will die angeblich so dolle Bescheinigung auch mal sehen! Außerdem bezweifle ich, dass die gewisse Reife für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs oder auch dieses Forums bei dir nicht vorhanden ist. Belästige die FL nicht mehr!
>Buh !!!, > >da bin ich wieder: Denn Totgeglaubte leben halt doch länger! > >Sehr pikantes Thema - ich muss schon sagen. Ich habe mich auch schon mal mit den Fl hier im Forum "angelegt" - nachzulesen im Thread "Kupplung beim Abbiegen" o.Ä. >Falls der liebe Threadersteller hier nochmal reinblinzeln sollte, kann ich dich auch nur vorwarnen: Pack den Stier nicht an der Hörnern! Wenn du frech wirst im Forum, kannst du dich auf entsprechende Antworten einstellen(ich spreche aus eigener Erfahrung). Dein Thread allerdings grenzt in derartiger Ausführung an glatten Missbrauch dieses Portals. In den ersten Jahren deines Autofahrer-Lebens ist Silentium angesagt: Vorsicht und Geduld walten lassen! > >Auch ich nehme dir die Geschichte nicht ab - du kannst uns hier nicht für dumm verkaufen und mit deiner künstlichen Ausrede "alle wären hier plötzlich feindlich gesinnt" die Bescheinigung an Holger oder Wolfe rausrücken. Ich will die angeblich so dolle Bescheinigung auch mal sehen! Außerdem bezweifle ich, dass die gewisse Reife für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs oder auch dieses Forums bei dir nicht vorhanden ist. Belästige die FL nicht mehr! > >Schöne Grüße an alle FS hier im Forum! > >MfG >Lucky_Beginner
Wieso soll ich die reife nicht haben.MEIN GOTT hört doch mal auf mit den beleidungen! Ich werde nicht frech ,aber dafür werde ich die ganze zeit hier mehr oder weniger als ... abgestempelt und darauf hab ich keine lust mehr obendrein werde ich beleidigt,aber holger du kommst mir nicht davon die wette gild,allerdings brauchst du nicht mein füherschein zu bezahlen weil das einfach zu dreist wäre aber 100€ wären ok.Woher kommst du denn?Dorsten?????
>Hi, > >ich frag dich jetzt zum 3. Mal: > >hast du den Schrieb schon? > >Sag ja und du bekommst meine Faxnummer und eine Entschuldigung von mir. > >Bisher kam nur heiße Luft! > >Wolfe
Nein mache die Prüfung erst am 18.09 aber mein kollege macht sie montag das heisst montag-diennstag werde ich die ihrgendwie ins inet stellen
>Du machst mich mehr als neugierig, was da kommt :-) > >Dann hab ich entweder was megamäßiges verpaßt oder ich leb im Mittelalter :-) > >Wolfe
erst mal danke das du bis jetzt so sätze wie "Du troll,du kind,du bist eh zu dumm" oder so nicht benutzt hast und ich einigermaßen normal reden kann mit dir
Jemand meldet sich zu Klasse M an und zieht den Schein durch. Und jemand der 18 ist und vielleicht nur Klasse M machen will, der meldet sich dann für B an und macht nur Theorie und soll dann M fahren dürfen?
Selbst wenn hier eine solche Bescheinigung kommen sollte, dann ist sie:
a) gefälscht, bzw selbst erstellt am PC oder b) rechtswidrig vom SVA oder TÜV oder was auch immer.
Der TE kann sich durch alle Gesetze lesen und er wird nichts finden, was ihn unterstützt. Ich habe eben beim Verkehrsinstitut in Bielefeld angerufen, die kennen ebenfalls diese Regelung nicht.
Ist es denn nicht möglich, dass der TE einer Dumpfbacke im Amt begegnet ist, die die Klasse M mit der Prüfbescheinigung für das Mofa verwechselt hat? Da ist ja kein Vorführen der Fahrkünste notwendig, oder? So würde sich der TE auf eine amtliche Aussage verlassen... und ist verlassen. Nachdem ich das für uns zuständige Amt länger kennenlernen durfte, halte ich ALLES für möglich. Dann und wann ist das Leben komisch. Mein Neffe erzählte mir, dass er durch seine Führerscheinklasse T auch die FE M erhalten habe. Und das, wo sich nur M-Aspiranten auf zwei Rädern beweisen müssen, und er "nur" mit dem dicken Trecker rückwärts um die Ecke muss?? Bin ich da auch einem Bären aufgesessen?
da bist du keinem bären aufgesessen. klasse t beinhaltet m. FeV §6 (10)Fahrerlaubnisse der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M, S und L. dein lieblingsforum hat doch so eine schöne gesetztessammlung...
@ L.S. Holger, habe eben erst deine Antwort auf meine "Bärenfrage" gelesen. Habe herzlichen Dank dafür... und NATÜRLICH hattest du mal wieder Recht. Bin doch erst von `nem tollen WE mit d.l.FL.d.W. zurück *smile* ach, da wir immer noch Montag haben: PS: Hast du dir schon überlegt, wie du dem Finanzamt die Gratisausbildung eines Fs erklärst? *breitesgrins* (Nein, ich kann es ja auch nicht glauben. Aber manchmal ist Unglaubliches möglich)
Halli Hallo! Ist das hier schön..... Kaum ist man mal 2 Wochen nicht da, verpasst man doch so einiges.... Mein LG und ich hatten jetzt eine amüsante viertel Stunde dies hier alles nachzulesen! Wünsch Euch noch ne gute Nacht! LG Bettina
Entweder ist es ein seeeeeeeeeeeeeeeeeeeeehl langes Formular zum scannen oder der Ersteller der Behauptung hat wohl doch gemerkt, dass da was ein wenig anders ist als er das gerne hätte.
@Holger schade, mußt deine Ausbildungkosten wohl behalten
@kaydee und wir wohlunser Auto :-)
Grüßle Wolfe
PS: @lilzoo es bricht dir kein Zacken aus der Korne, mal ein leises "Tschuldigung" in die Runde zu werfen. Gefressen wird keiner und Fehler kann man, grad als Anfänger ja machen. Nur: dazu stehen sollte man dann auch!