Strafe für Fahren mit Kopfhörern (Motorrad)

  • Strafe für Fahren mit Kopfhörern (Motorrad)
     asthoreth
      schrieb am Montag, 9. Januar 2006
    Hallo,

    ich weiß, dass man als Motorradfahrer nur mit einem "Knopf" im Ohr fahren darf. Jetzt hab ich mal flüchtig die StVO durchgeguckt dadrüber aber nichts gefunden. Weiß jemand die Stelle wo es steht und die darauf stehende Strafe?
  • Thema
    Re: Strafe für Fahren mit Kopfhörern (Motorrad)
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 9. Januar 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    > §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

    (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.......

    bussgeldkatalog

    Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
    107 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass

    107.1 seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war 10€

    allerdings gilt das nicht bei einem unfall der ursächlich mit dem lärm zu tun hat.

    holger

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  • Thema
    Re: Strafe für Fahren mit Kopfhörern (Motorrad)
    Autor
      asthoreth
      schrieb am Dienstag, 10. Januar 2006
    Text
    das soll einer finden...

    danke für die Hilfe

    Auf den Beitrag antworten


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