Strafen für mitlaufende Parkscheibe

  • Strafen für mitlaufende Parkscheibe
     sn00py
      schrieb am Mittwoch, 5. April 2006
    Hi@all,

    hab per Such Funktion nicht genau das richtige gefunden, deswegen meine Frage:
    Mit was für Strafen muss ich rechen, wenn ich eine mitlaufende Parkscheibe beim Parken EINgeschaltet lasse? Denn wenn man die Uhr ausstellt, dann ist es ja eine stink normale Parkscheibe, oder nicht?
    Und wenn ich damit wiederholt erwischt werde, was droht mir ann so? Bin auch noch in der Probezeit.
    Danke für eure Antworten.
  • Thema
    Re: Strafen für mitlaufende Parkscheibe
    Autor
      Gustav
      schrieb am Mittwoch, 5. April 2006
    Text
    >Hi@all,
    >
    >hab per Such Funktion nicht genau das richtige gefunden, deswegen meine Frage:
    >Mit was für Strafen muss ich rechen, wenn ich eine mitlaufende Parkscheibe beim Parken EINgeschaltet lasse? Denn wenn man die Uhr ausstellt, dann ist es ja eine stink normale Parkscheibe, oder nicht?
    >Und wenn ich damit wiederholt erwischt werde, was droht mir ann so? Bin auch noch in der Probezeit.
    >Danke für eure Antworten.

    Hallo Fahranfänger,
    deine elektronische Parkscheibe ist eben nicht stinknormal, weil sie nämlich nicht der StVO entspricht.

    Du parkst dann ohne Parkscheibe und begehst einen Parkverstoß. Vergleiche hierzu Bußgeldkatalog, Anlage, Lfd. Nrn: 63 - 63.5

    Aber warum willst du denn schon in deiner Probezeit solche fragwürdigen Spielchen machen?

    Gruß
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Strafen für mitlaufende Parkscheibe
    Autor
      sn00py
      schrieb am Donnerstag, 6. April 2006
    Text
    Hi,
    und wenn der Hebel auf Stopp steht?
    Dann ist es doch kein Verstoß oder?
    Naja bei uns vor der Schule sind seeehr viele Parkplätze die auf 2 Stunden mit Parkscheibe begrentzt sind. Und alle 2 Stunden noch mal einparken oder Parkscheibe nachtstellen (was verboten ist, ich weiß) ist mir auch zu blöd.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Strafen für mitlaufende Parkscheibe
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Donnerstag, 6. April 2006
    Text
    Kleiner Tip, aber sags nicht weiter:

    Ohne Parkscheibe erwischt - 5 €
    mit Parkscheibe, aber abgelaufen - 15 €

    Ich mache sie nur noch rein, wenn ich weiß, daß ichs in der Zeit auch wieder zum Auto zurück schaffe.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Strafen für mitlaufende Parkscheibe
    Autor
      soleil87
      schrieb am Mittwoch, 12. April 2006
    Text
    >Kleiner Tip, aber sags nicht weiter:
    >
    >Ohne Parkscheibe erwischt - 5 €
    >mit Parkscheibe, aber abgelaufen - 15 €
    >

    Sicher? Das ist doch total schwachsinnig...oder spielt die Zeit dann wieder eine Rolle, die man überzogen hat?
    Naja, ich halt mich einfach an das, was ich eingestellt hab..wozu soll man sich unnötige Probleme einhandeln :)

    Auf den Beitrag antworten


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