Streckenverbote
Floh11
schrieb am Freitag, 2. Dezember 2005
Hallo,
in der Fahrschule habe ich gelernt, dass Streckenverbote, sofern sie nicht durch ein Zusatzschild auf eine kurze Strecke begrenzt oder zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht sind, immer bis zum Aufhebungszeichen des Streckenverbots gelten.
Das bedeutet doch auch, dass wenn ich abbiege immer noch das Streckenverbot gilt, oder?
Und auf den AB heisst das, dass ein Streckenverbot nicht aufgehoben ist, sobald die naechste Auffahrt kommt. Zumindest entspricht dies meiner Logik und dem, was ich in der Fahrschule gelernt habe.
Bin jetzt aber trotzdem verunsichert, da es in meiner Familie und in meinem Freundeskreis einige gibt, die felsenfest davon ueberzeugt sind, dass ein Tempolimit an der naechsten Auffahrt automatisch aufgehoben ist, wenn es nicht wiederholt wird, weil ja die, die an dieser Stelle auffahren, nicht wissen koennen, dass hier ein Streckenverbot existiert. Mir glaubt da aber keiner, wenn ich sage, die haben das Zeichen dann halt auf ihrer Auffahrt schon stehen, und dass koennnen die Fahrer auf der AB nicht immer sehen.
Andere behaupten wiederum: andere Strasse -> Tempolimit automatisch aufgehoben.
??
Nun, aber es gibt auch einen Fall, bei dem ich ernsthaft im Zweifel ueber die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit habe:
B184 (in der Naehe von Dessau) am Abzweig Richtung Lingenau gelten auf der B184 an der Kreuzung 70.
Was ist nun, wenn man an dieser Stelle die B184 verlaesst, dann muesste doch nach den Regeln weiterhin 70 gelten, oder???
Und warum sind in der Gegenrichtung 100 erlaubt???
Es ist eine gerade Strasse mit je einem Fahrstreifen pro Richtung und fuehrt durch einen Wald. Bis zum naechsten Ort ist keine Kreuzung. Ich mein ich seh hier keinen Sinn in den zwei Richtungen unterschiedliche Geschwindigkeiten zu erlauben. :-(
Wie schnell darf man denn nun dort fahren?
Sicherlich gibt es noch mehr solcher Stellen.
Ich bin ratlos.
Viele Gruesse,
Christiane
in der Fahrschule habe ich gelernt, dass Streckenverbote, sofern sie nicht durch ein Zusatzschild auf eine kurze Strecke begrenzt oder zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht sind, immer bis zum Aufhebungszeichen des Streckenverbots gelten.
Das bedeutet doch auch, dass wenn ich abbiege immer noch das Streckenverbot gilt, oder?
Und auf den AB heisst das, dass ein Streckenverbot nicht aufgehoben ist, sobald die naechste Auffahrt kommt. Zumindest entspricht dies meiner Logik und dem, was ich in der Fahrschule gelernt habe.
Bin jetzt aber trotzdem verunsichert, da es in meiner Familie und in meinem Freundeskreis einige gibt, die felsenfest davon ueberzeugt sind, dass ein Tempolimit an der naechsten Auffahrt automatisch aufgehoben ist, wenn es nicht wiederholt wird, weil ja die, die an dieser Stelle auffahren, nicht wissen koennen, dass hier ein Streckenverbot existiert. Mir glaubt da aber keiner, wenn ich sage, die haben das Zeichen dann halt auf ihrer Auffahrt schon stehen, und dass koennnen die Fahrer auf der AB nicht immer sehen.
Andere behaupten wiederum: andere Strasse -> Tempolimit automatisch aufgehoben.
??
Nun, aber es gibt auch einen Fall, bei dem ich ernsthaft im Zweifel ueber die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit habe:
B184 (in der Naehe von Dessau) am Abzweig Richtung Lingenau gelten auf der B184 an der Kreuzung 70.
Was ist nun, wenn man an dieser Stelle die B184 verlaesst, dann muesste doch nach den Regeln weiterhin 70 gelten, oder???
Und warum sind in der Gegenrichtung 100 erlaubt???
Es ist eine gerade Strasse mit je einem Fahrstreifen pro Richtung und fuehrt durch einen Wald. Bis zum naechsten Ort ist keine Kreuzung. Ich mein ich seh hier keinen Sinn in den zwei Richtungen unterschiedliche Geschwindigkeiten zu erlauben. :-(
Wie schnell darf man denn nun dort fahren?
Sicherlich gibt es noch mehr solcher Stellen.
Ich bin ratlos.
Viele Gruesse,
Christiane
