Streckenverbote

  • Streckenverbote
     Floh11
      schrieb am Freitag, 2. Dezember 2005
    Hallo,

    in der Fahrschule habe ich gelernt, dass Streckenverbote, sofern sie nicht durch ein Zusatzschild auf eine kurze Strecke begrenzt oder zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht sind, immer bis zum Aufhebungszeichen des Streckenverbots gelten.

    Das bedeutet doch auch, dass wenn ich abbiege immer noch das Streckenverbot gilt, oder?
    Und auf den AB heisst das, dass ein Streckenverbot nicht aufgehoben ist, sobald die naechste Auffahrt kommt. Zumindest entspricht dies meiner Logik und dem, was ich in der Fahrschule gelernt habe.

    Bin jetzt aber trotzdem verunsichert, da es in meiner Familie und in meinem Freundeskreis einige gibt, die felsenfest davon ueberzeugt sind, dass ein Tempolimit an der naechsten Auffahrt automatisch aufgehoben ist, wenn es nicht wiederholt wird, weil ja die, die an dieser Stelle auffahren, nicht wissen koennen, dass hier ein Streckenverbot existiert. Mir glaubt da aber keiner, wenn ich sage, die haben das Zeichen dann halt auf ihrer Auffahrt schon stehen, und dass koennnen die Fahrer auf der AB nicht immer sehen.

    Andere behaupten wiederum: andere Strasse -> Tempolimit automatisch aufgehoben.
    ??

    Nun, aber es gibt auch einen Fall, bei dem ich ernsthaft im Zweifel ueber die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit habe:


    B184 (in der Naehe von Dessau) am Abzweig Richtung Lingenau gelten auf der B184 an der Kreuzung 70.
    Was ist nun, wenn man an dieser Stelle die B184 verlaesst, dann muesste doch nach den Regeln weiterhin 70 gelten, oder???

    Und warum sind in der Gegenrichtung 100 erlaubt???
    Es ist eine gerade Strasse mit je einem Fahrstreifen pro Richtung und fuehrt durch einen Wald. Bis zum naechsten Ort ist keine Kreuzung. Ich mein ich seh hier keinen Sinn in den zwei Richtungen unterschiedliche Geschwindigkeiten zu erlauben. :-(

    Wie schnell darf man denn nun dort fahren?

    Sicherlich gibt es noch mehr solcher Stellen.
    Ich bin ratlos.


    Viele Gruesse,
    Christiane
  • Thema
    Re: Streckenverbote
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 2. Dezember 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >in der Fahrschule habe ich gelernt, dass Streckenverbote, sofern sie nicht durch ein Zusatzschild auf eine kurze Strecke begrenzt oder zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht sind, immer bis zum Aufhebungszeichen des Streckenverbots gelten.
    >
    >Das bedeutet doch auch, dass wenn ich abbiege immer noch das Streckenverbot gilt, oder?
    >Und auf den AB heisst das, dass ein Streckenverbot nicht aufgehoben ist, sobald die naechste Auffahrt kommt. Zumindest entspricht dies meiner Logik und dem, was ich in der Fahrschule gelernt habe.
    >
    >Bin jetzt aber trotzdem verunsichert, da es in meiner Familie und in meinem Freundeskreis einige gibt, die felsenfest davon ueberzeugt sind, dass ein Tempolimit an der naechsten Auffahrt automatisch aufgehoben ist, wenn es nicht wiederholt wird, weil ja die, die an dieser Stelle auffahren, nicht wissen koennen, dass hier ein Streckenverbot existiert. Mir glaubt da aber keiner, wenn ich sage, die haben das Zeichen dann halt auf ihrer Auffahrt schon stehen, und dass koennnen die Fahrer auf der AB nicht immer sehen.
    >
    >Andere behaupten wiederum: andere Strasse -> Tempolimit automatisch aufgehoben.
    >??
    >
    >Nun, aber es gibt auch einen Fall, bei dem ich ernsthaft im Zweifel ueber die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit habe:
    >
    >
    >B184 (in der Naehe von Dessau) am Abzweig Richtung Lingenau gelten auf der B184 an der Kreuzung 70.
    >Was ist nun, wenn man an dieser Stelle die B184 verlaesst, dann muesste doch nach den Regeln weiterhin 70 gelten, oder???
    >
    >Und warum sind in der Gegenrichtung 100 erlaubt???
    >Es ist eine gerade Strasse mit je einem Fahrstreifen pro Richtung und fuehrt durch einen Wald. Bis zum naechsten Ort ist keine Kreuzung. Ich mein ich seh hier keinen Sinn in den zwei Richtungen unterschiedliche Geschwindigkeiten zu erlauben. :-(
    >
    >Wie schnell darf man denn nun dort fahren?
    >
    >Sicherlich gibt es noch mehr solcher Stellen.
    >Ich bin ratlos.
    >
    >
    >Viele Gruesse,
    >Christiane

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi,

    schönes thema.
    also auf der ab bleibt die beschränkung auch nach der auffahrt bestehen.
    wenn du von einer strasse abbiegst, gilt sie nicht mehr, da sie nur für diese strasse aufgestellt wurde.
    die anderen aufhebung von geschwindigkeitsbeschränkungen hast du selber schon genannt.
    in deinem wald darfst du so schnell fahren wie auf dem schild stand an dem du vorbeigekommen bist. warum da zwei verschiedene sind, kannst du bei der zuständigen stelle, vielleicht auch bei der polizei erfragen.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Streckenverbote
    Autor
      Floh11
      schrieb am Samstag, 3. Dezember 2005
    Text
    Hallo,

    >schönes thema.
    Naja, eigentlich doch ein bisschen traurig, dass ich offensichtlich - an doch ein paar Stellen nicht so genau weiss, wie man sich nun korrekt verhaelt. Es gibt also ernste Gruende fuer eine Teinahme an einem freiwilligen Aufbauseminar.
    Hab mich ja schon laengst angemeldet, es mangelt einzig am 6ten Mann, dass der Kurs endlich beginnen kann.
    Und viele andere wissens scheinbar auch nicht so genau (siehe Autobahndiskussionen). Ich denke typisch deutsches Problem: an vielen Stellen zu viele Schilder - und an manchen eher zu wenig.

    (Anders Thema, aber ich kenne mind. 2 Einbahnstrassen, wo es Radfahrern in Gegenrichtung nicht erlaubt ist zu fahren, und trotzdem sthet ein Vorfahrt-beachten-Schild in der vorbotenen Richtung an der Kreuzung -> also sinnlos; oder aber man hat zu viele, wenn nicht sogar sich widersprechende Verkehrszeichen an einer Stange)


    >also auf der ab bleibt die beschränkung auch nach der auffahrt bestehen.
    >wenn du von einer strasse abbiegst, gilt sie nicht mehr, da sie nur für diese strasse aufgestellt wurde.
    >die anderen aufhebung von geschwindigkeitsbeschränkungen hast du selber schon genannt.
    >in deinem wald darfst du so schnell fahren wie auf dem schild stand an dem du vorbeigekommen bist. warum da zwei verschiedene sind, kannst du bei der zuständigen stelle, vielleicht auch bei der polizei erfragen.

    Laesst sich das Problem nicht damit erschlagen, dass man in beiden Richtungen 100 fahren darf, weil man ja von der B184 abgebogen ist?


    Viele Gruesse,
    Christiane

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Streckenverbote
    Autor
      Holger
      schrieb am Samstag, 3. Dezember 2005
    Text
    >Hallo,
    >>
    >Laesst sich das Problem nicht damit erschlagen, dass man in beiden Richtungen 100 fahren darf, weil man ja von der B184 abgebogen ist?
    >
    >
    >Viele Gruesse,
    >Christiane

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    verstehe jetzt nicht genau was du meinst. versuche es mal anders rum. wenn du von einer strasse die ago mit 70 ausgeschildert ist abbiegst, gelten danach 100, wenn keine anderen schilder da stehen.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Streckenverbote
    Autor
      Floh11
      schrieb am Samstag, 3. Dezember 2005
    Text
    >>Hallo,
    >>>
    >>Laesst sich das Problem nicht damit erschlagen, dass man in beiden Richtungen 100 fahren darf, weil man ja von der B184 abgebogen ist?
    >>
    >>
    >>Viele Gruesse,
    >>Christiane
    >
    >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >
    >verstehe jetzt nicht genau was du meinst. versuche es mal anders rum. wenn du von einer strasse die ago mit 70 ausgeschildert ist abbiegst, gelten danach 100, wenn keine anderen schilder da stehen.
    >
    >holger

    Hallo,

    ja, meinte ich so.
    Danke fuer die Klaerung meiner Zweifel.


    Viele Gruesse,
    Christiane

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Streckenverbote
    Autor
      Laila
      schrieb am Samstag, 3. Dezember 2005
    Text
    Hallo Christiane,

    >Bin jetzt aber trotzdem verunsichert, da es in meiner Familie und in meinem Freundeskreis einige gibt, die felsenfest davon ueberzeugt sind, dass ein Tempolimit an der naechsten Auffahrt automatisch aufgehoben ist, wenn es nicht wiederholt wird, weil ja die, die an dieser Stelle auffahren, nicht wissen koennen, dass hier ein Streckenverbot existiert. Mir glaubt da aber keiner, wenn ich sage, die haben das Zeichen dann halt auf ihrer Auffahrt schon stehen, und dass koennnen die Fahrer auf der AB nicht immer sehen.

    Bedauerlicherweise haben sie das nicht immer. Ich kann Dir aus dem Kopf drei Auffahrten in meiner Umgebung zeigen, die genau diesem Szenario entsprechen und da ist auf der Auffahrt kein Tempolimit.

    Eine davon ist besonders "freundlich", da dort vor ein paar Jahren ein Leitsystem installiert wurde und da in 80% (geschätzt) der Fälle nach einem vorherigen Tempolimit keine Aufhebung erfolgt, sondern das Leitsystem nach der Auffahrt einfach "schwarz", also unbeleuchtet ist (um dann in durchaus nicht wenigen Fälle beim übernächsten Schild übrigens wieder aktiv zu sein).

    Netterweise werden genau in dem Bereich ab und an auch Geschwindigkeitskontrollen gemacht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ;)

    >Sicherlich gibt es noch mehr solcher Stellen.
    >Ich bin ratlos.

    Yoh, wenn ich mir alleine die Beschilderung von Baustellen oder bei Wartungsarbeiten / Baumfällgeschichten etc. auf AB ansehe, wie oft wird da "vergessen" entsprechende Beschilderungen am Ende aufzustellen.

    Für mich ist das jetzt eher weniger ein Problem, aber für Fahranfänger mit Probezeit stelle ich mir das durchaus leicht lästig vor.

    Laila

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