Welche Voraussetzungen brauche ich um z.B. während oder nach dem Zivildienst Taxi fahren zu können(nur als Nebenbeschäftigung)? Personenbeförderungsschein etc. ???
Thema
Re: TAXI FAHREN
Autor
Gast
schrieb am Sonntag, 29. August 2004
Text
Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist erforderlich.
Dazu benötigst Du einen Nachweis der Ortskenntnisse, ein ärztliches sowie ein augenärztliches Zeugnis, dass Du geeignet bist, Personen zu befördern.
Ob Du als Nebenjob Taxi fährst oder hauptberuflich, spielt keine Rolle.
>Ich glaube, dass ist ne theoretische Prüfung... > Genau! Und das wird im Rathaus gemacht! Jetzt weiss ich aber nicht wer dafür zuständig ist. Nur das man dann ebend dort "abgefragt" wird!
>Und wie läuft das ab? Wie komme ich am schnellsten von A nach B? >Kann man da auch durchfallen? > Das kann ich leider nicht sagen! Auf jeden Fall sollt man doch schnell und ohne große Umwege von A nach B fahren! Und nicht noch über X Y und Z fahren! Und wenn du diese Wege nicht präziese beschreiben kannst,denke ich schon das man da auch durchfallen könnte! Sonst würd man es doch nicht Prüfen,oder? ;-)