Hallo Leute ich wollte T machen habe eine Frage was darfman mit T Fahren??? Danke für Antworten
Thema
Re: T Führerschein
Autor
Kleiner
schrieb am Samstag, 14. Februar 2009
Text
>Hallo Leute ich wollte T machen habe eine Frage was darfman mit T Fahren??? >Danke für Antworten
Auszuf aus §6 FahrerlaubnisVerordnung: -Einteilung der Fahrerlaubnisklassen: ....... ....... ->Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) .......... ..........
>>Hallo Leute ich wollte T machen habe eine Frage was darfman mit T Fahren??? >>Danke für Antworten > >Auszuf aus §6 FahrerlaubnisVerordnung: >-Einteilung der Fahrerlaubnisklassen: >....... >....... >->Klasse T: >Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten > Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und > selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die > Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr > als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur > Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke > bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden > (jeweils auch mit Anhängern) >.......... >.......... > > >Gruß Jan
Darf man dann auch Roller auf 45km/h gedrosselt Fahren
Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig. Einschluss: Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein.
Sonstiges: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.