T Führerschein

  • T Führerschein
     Schwalben Heizer
      schrieb am Freitag, 13. Februar 2009
    Hallo Leute ich wollte T machen habe eine Frage was darfman mit T Fahren???
    Danke für Antworten
  • Thema
    Re: T Führerschein
    Autor
      Kleiner
      schrieb am Samstag, 14. Februar 2009
    Text
    >Hallo Leute ich wollte T machen habe eine Frage was darfman mit T Fahren???
    >Danke für Antworten

    Auszuf aus §6 FahrerlaubnisVerordnung:
    -Einteilung der Fahrerlaubnisklassen:
    .......
    .......
    ->Klasse T:
    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten
    Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
    selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die
    Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
    als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur
    Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
    (jeweils auch mit Anhängern)
    ..........
    ..........


    Gruß Jan

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: T Führerschein
    Autor
      Schwalben Heizer
      schrieb am Donnerstag, 19. Februar 2009
    Text
    >>Hallo Leute ich wollte T machen habe eine Frage was darfman mit T Fahren???
    >>Danke für Antworten
    >
    >Auszuf aus §6 FahrerlaubnisVerordnung:
    >-Einteilung der Fahrerlaubnisklassen:
    >.......
    >.......
    >->Klasse T:
    >Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten
    > Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
    > selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die
    > Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
    > als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur
    > Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    > bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
    > (jeweils auch mit Anhängern)
    >..........
    >..........
    >
    >
    >Gruß Jan


    Darf man dann auch Roller auf 45km/h gedrosselt Fahren

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: T Führerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 19. Februar 2009
    Text
    Mindestalter: 16 Jahre

    Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig.
    Einschluss: Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein.

    Sonstiges: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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