Tempolimit

  • Tempolimit
     Floh11
      schrieb am Freitag, 2. Dezember 2005
    Hallo,

    ich hab gleich noch eine Frage zum Thema Tempolimt:

    Ihr befindet euch innerorts.
    Es gelten Tempo 70.
    Vor einem Bahnuebergang, ist an der zweistreifigen Bake das Tempolimit 50 befestigt. An der einstreifigen Bake ist das Tempolimit 30 befestigt.

    Fragen:
    Was gilt nach dem Bahnuebergang und warum?


    Viele Gruesse,
    Christiane
  • Thema
    Re: Tempolimit
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 2. Dezember 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich hab gleich noch eine Frage zum Thema Tempolimt:
    >
    >Ihr befindet euch innerorts.
    >Es gelten Tempo 70.
    >Vor einem Bahnuebergang, ist an der zweistreifigen Bake das Tempolimit 50 befestigt. An der einstreifigen Bake ist das Tempolimit 30 befestigt.
    >
    >Fragen:
    >Was gilt nach dem Bahnuebergang und warum?
    >
    >
    >Viele Gruesse,
    >Christiane

    hhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh

    hi,
    es gelten weiterhin 30.
    hat sich der aufsteller wahrscheinlich nicht so gedacht, aber es ist so, weil die geschwindigkeitsbeschränkung durch keine erlaubte beendigung aufgehoben wurde.

    holger
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Tempolimit
    Autor
      Floh11
      schrieb am Samstag, 3. Dezember 2005
    Text
    Hallo,


    >es gelten weiterhin 30.
    >hat sich der aufsteller wahrscheinlich nicht so gedacht, aber es ist so, weil die geschwindigkeitsbeschränkung durch keine erlaubte beendigung aufgehoben wurde.

    Ups. Das haette ich so nicht erwartet. Ich nehme mal an, es ist irrelevant, ob inner- oder ausserorts (mein Freund hat behauptet, es sei ausserorts - aber ich denke, das ist irrelevant).

    Nachdem man den Bahnuebergang passiert hat, kommt irgendwann eine Stelle, die fuer Geschwindigkeitskontrollen sehr beliebt ist.
    Mit 30 ist man wohl mit Sicherheit nicht zu schnell...70 (das was ich bisher annahm) bei erlaubten 30 jenseits von gut und boese. Mit 50 wuerde man da eine gute/nicht zu teure Mittelung erwischen ;-)


    Viele Gruesse,
    Christiane

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Tempolimit
    Autor
      carfreak
      schrieb am Sonntag, 4. Dezember 2005
    Text
    Nu muss ich aber mal eins dazwischen fragen: An einer Baustelle muss ich bei jeder Fahrstunde vorbei, da soll man 30 fahren. Kaum bin ich an der Bautselle vorbei sagt mein Lehrer:
    "Die Baustelle is vorbei, also wieder hochziehn, die 30 galten ja wegen der Baustelle."
    Jetz verwirrt mich aber das was ihr sagt, denn bei dem Schild bei der Baustelle gibts kein Zusatzschild, dass es für 200m oder so gelte. Beim Bahnübergang isses ja das selbe: gehst de vorher auf 30 oder so runter, dann isses ja eigentlich wegen dem Bahnübergang, oder wie jetzt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Tempolimit
    Autor
      Stefan B.
      schrieb am Sonntag, 4. Dezember 2005
    Text
    >Nu muss ich aber mal eins dazwischen fragen: An einer Baustelle muss ich bei jeder Fahrstunde vorbei, da soll man 30 fahren. Kaum bin ich an der Bautselle vorbei sagt mein Lehrer:
    >"Die Baustelle is vorbei, also wieder hochziehn, die 30 galten ja wegen der Baustelle."
    >Jetz verwirrt mich aber das was ihr sagt, denn bei dem Schild bei der Baustelle gibts kein Zusatzschild, dass es für 200m oder so gelte. Beim Bahnübergang isses ja das selbe: gehst de vorher auf 30 oder so runter, dann isses ja eigentlich wegen dem Bahnübergang, oder wie jetzt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Tempolimit
    Autor
      Stefan B.
      schrieb am Sonntag, 4. Dezember 2005
    Text
    Nach dem Bahnübergang gelten wieder die 70, da Geschwindigkeitsbegrenzungen in Verbindung mit Gefahrzeichen (Warnbaken an Bahnübergängen sind Gefahrzeichen) mit dem Ende der Gefahr aufgehoben sind, genau wie an Baustellen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Tempolimit
    Autor
      Holger
      schrieb am Sonntag, 4. Dezember 2005
    Text
    >Nach dem Bahnübergang gelten wieder die 70, da Geschwindigkeitsbegrenzungen in Verbindung mit Gefahrzeichen (Warnbaken an Bahnübergängen sind Gefahrzeichen) mit dem Ende der Gefahr aufgehoben sind, genau wie an Baustellen...

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi,

    neuerung in der stvo die ich nicht bekommen habe ?????

    warnbarken sind vorschriftzeichen § 41 und keine gefahrzeichen § 40.
    es bleibt also bei den 30.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Tempolimit
    Autor
      Stefan B.
      schrieb am Sonntag, 4. Dezember 2005
    Text
    >>Nach dem Bahnübergang gelten wieder die 70, da Geschwindigkeitsbegrenzungen in Verbindung mit Gefahrzeichen (Warnbaken an Bahnübergängen sind Gefahrzeichen) mit dem Ende der Gefahr aufgehoben sind, genau wie an Baustellen...
    >
    >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >
    >hi,
    >
    >neuerung in der stvo die ich nicht bekommen habe ?????
    >
    >warnbarken sind vorschriftzeichen § 41 und keine gefahrzeichen § 40.
    >es bleibt also bei den 30.
    >
    >holger

    Hallo Holger!

    Anscheinend bist Du nicht auf aktuellen Stand, denn als ich vor 4 Jahren den Fahrlehrerlehrgang besucht habe, waren die Warnbaken schon Gefahrzeichen aus dem §40 der StVO. Das ergibt sich schon aus ihren Nummern, da Warnbaken die Nummer 159, bzw. 162 haben und alle 100er Verkehrszeichen sind nunmal Gefahrzeichen - tut mir leid!

    Gruss,Stefan

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Tempolimit
    Autor
      Holger
      schrieb am Sonntag, 4. Dezember 2005
    Text
    >>>Nach dem Bahnübergang gelten wieder die 70, da Geschwindigkeitsbegrenzungen in Verbindung mit Gefahrzeichen (Warnbaken an Bahnübergängen sind Gefahrzeichen) mit dem Ende der Gefahr aufgehoben sind, genau wie an Baustellen...
    >>
    >>kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >>
    >>hi,
    >>
    >>neuerung in der stvo die ich nicht bekommen habe ?????
    >>
    >>warnbarken sind vorschriftzeichen § 41 und keine gefahrzeichen § 40.
    >>es bleibt also bei den 30.
    >>
    >>holger
    >
    >Hallo Holger!
    >
    >Anscheinend bist Du nicht auf aktuellen Stand, denn als ich vor 4 Jahren den Fahrlehrerlehrgang besucht habe, waren die Warnbaken schon Gefahrzeichen aus dem §40 der StVO. Das ergibt sich schon aus ihren Nummern, da Warnbaken die Nummer 159, bzw. 162 haben und alle 100er Verkehrszeichen sind nunmal Gefahrzeichen - tut mir leid!
    >
    >Gruss,Stefan

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi,
    verlass dich auf andere und du bist verlassen.
    habe selber nochmal nachgesehen, hast recht.
    sind gefahrzeichen. sind also 70.


    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Tempolimit
    Autor
      benkly
      schrieb am Montag, 5. Dezember 2005
    Text
    Muhahahaha,

    (aus der sicht eines kleinen Fahrschülers)

    : KAMPF DER GIGANTEN.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Tempolimit
    Autor
      carfreak
      schrieb am Montag, 5. Dezember 2005
    Text
    >Muhahahaha,
    >
    >(aus der sicht eines kleinen Fahrschülers)
    >
    >: KAMPF DER GIGANTEN.....

    Ja, da hast de recht^^

    Auf den Beitrag antworten


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