Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?
     Holger
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    >
    >>sorry, nicht richtig.
    >>es muss an allen themen teilgenommen werden. allerdings zählt schlafen auch zur teilnahme.
    >>
    >
    >Wärst Du dann so lieb, mir die entsprechende Textpassage raus zu suchen?
    >:-))
    >
    >greetz

    jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj

    moin,
    bin so lieb.

    sieh mal auf die "ausbildungsbescheinigung für den theoretischen mindestunterricht" anlage 7.1 fev. ergänzend dazu $4,3 fahrschausbo.

    holger

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?
    Autor
      Angy2005
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    Text
    Hallo

    wenn man einen Führerschein will wird man ja wohl auch mal 14 Stunden in den Theorie Unterricht gehen können. Das muss jeder machen und ich hab das für "Meinen Führerschein" eigentlich gern gemacht.

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    Text
    Das Leute ihren Führerschein gerne und sogar freiwillig machen, wird leider immer häufiger zur Seltenheit. Traurig aber wahr!

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?
    Autor
      Angy2005
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    Text
    Ich kann das eigentlich fast nicht ganz glauben das viele ihren Schein nicht freiwillig machen. Aber du bist FL, du musst es wissen ;)

    Da es bei mir bis zu meinem Führerschein ein ziemlich harter Weg war (ärger mit dem FL.. 1x durch die praktische gefallen) ist er mir echt heilig und ich werd alles dafür tun ihn nie mehr hergeben zu müssen, dafür ist Autofahren viel zu schön ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    Text

    >sieh mal auf die "ausbildungsbescheinigung für den theoretischen mindestunterricht" anlage 7.1 fev. ergänzend dazu $4,3 fahrschausbo.
    >
    >holger

    Was da steht weiß ich, aber wo steht da, das JEDES Thema besucht worden sein muß??? Da steht was von zwölf Doppelstunden ja ok, aber mehr auch nicht.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?
    Autor
      Laila
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    Text
    Hallo Kaydee,

    >Was da steht weiß ich, aber wo steht da, das JEDES Thema besucht worden sein muß??? Da steht was von zwölf Doppelstunden ja ok, aber mehr auch nicht.....

    Das ergibt sich aus den anderen Absätzen des § 4 FahrschAusbO und den entsprechenden Anlagen ;)

    Laila

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    Text

    >Das ergibt sich aus den anderen Absätzen des § 4 FahrschAusbO und den entsprechenden Anlagen ;)
    >
    >Laila
    >

    Und warum heißt es, Vertiefung ist wichtiger als Vollständigkeit? Ich wette, kein Fahrlehrer hier, schafft alle Inhalte innerhalb der zwölf Doppelstunden! Und erzählt mir bitte nicht, das ihr eure Kunden auch noch vierzehn oder fünfzehn Mal zum Unterricht kommen lasst.......

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    Text
    >
    >>Das ergibt sich aus den anderen Absätzen des § 4 FahrschAusbO und den entsprechenden Anlagen ;)
    >>
    >>Laila
    >>
    >
    >Und warum heißt es, Vertiefung ist wichtiger als Vollständigkeit? Ich wette, kein Fahrlehrer hier, schafft alle Inhalte innerhalb der zwölf Doppelstunden! Und erzählt mir bitte nicht, das ihr eure Kunden auch noch vierzehn oder fünfzehn Mal zum Unterricht kommen lasst.......

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi,

    es geht um die rechtlichen bestimmungen, nicht um das was du machst.

    holger
    >
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?
    Autor
      Angy2005
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    Text

    Also ich war 14x im Thorieunterricht aber anscheinend bin ich da die einzige.

    Bei uns in der Gegend ist das selbstverständlich das man seine 14 Stunden hat.

    Mein FL hat mich nie für Stunden unterschreiben lassen die ich nicht da war, was soll das auch???

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    Text
    sieh einfach auf die bescheinigung zum theo mindestunterricht.

    was schreibst du in den ausbildungsnachweis rein ???

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?
    Autor
      Gustav
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    Text
    >sieh einfach auf die bescheinigung zum theo mindestunterricht.
    >
    >was schreibst du in den ausbildungsnachweis rein ???
    >
    >holger


    Also, jetzt will ich auch noch meinen Senf dazugeben:

    Sowohl § 4, Abs.3, FahrschAusbO, als auch die Ausbildungsbescheinigung verlangen nur den "zahlenmäßig" vorgeschriebenen Unterricht. Dies gilt sowohl für den Grund- als auch für den Zusatzstoff.

    Ein Bewerber, der eine Lektion z.B. wegen Krankheit versäumen muß, hätte nämlich erst wieder in mehr als 6 Wochen (zwei Lektionen pro Woche) die Möglichkeit, sein Versäumnis nachzuholen.

    Das hat der Gesetz/Verordnungsgeber nicht gewollt. Er hat deshalb den 3. Satz im 1. Absatz des § 3, FahrschAusbO eingefügt.

    Gruß
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    Text
    :
    >
    >Sowohl § 4, Abs.3, FahrschAusbO, als auch die Ausbildungsbescheinigung verlangen nur den "zahlenmäßig" vorgeschriebenen Unterricht. Dies gilt sowohl für den Grund- als auch für den Zusatzstoff.
    >
    Eben, das meine ich! Es gab mal eine kurze Zeit, da war es in der Tat so, das es hiess, jedes Thema....
    Aber das wurde ja auch nicht ganz ohne Grund wieder geändert......

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    Text
    >:
    >>
    >>Sowohl § 4, Abs.3, FahrschAusbO, als auch die Ausbildungsbescheinigung verlangen nur den "zahlenmäßig" vorgeschriebenen Unterricht. Dies gilt sowohl für den Grund- als auch für den Zusatzstoff.
    >>
    >Eben, das meine ich! Es gab mal eine kurze Zeit, da war es in der Tat so, das es hiess, jedes Thema....
    >Aber das wurde ja auch nicht ganz ohne Grund wieder geändert......
    >
    >greetz
    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    ok,
    versuchen wir uns mal anzunähern.
    der grundstoff beträgt 12 stunden, denke da können wir uns drauf einigen.
    was ist dann der vomm gg gefordete mindestunterricht und der rahmenplan ??

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Themenübersicht Theorie?
    Autor
      Julia18
      schrieb am Donnerstag, 12. Januar 2006
    Text
    Hm...muss man nicht 14Theoriestunden besuchen? Also zumindestens für die Klasse B,oder? Also waren dann wohl 2Stunden der Zusatzstoff,oder?
    Hm...stimmt...Thema 13 und 14 waren meine ersten Stunden...

    Auf den Beitrag antworten


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