Theoretische Prüfung bei Wiedererteilung

  • Theoretische Prüfung bei Wiedererteilung
     cnaice
      schrieb am Montag, 18. September 2006
    Mein Antrag zur Wiedererteilung des Führerschein's wurde zugelassen mit der Auflage, die T und P Prüfung ohne Pflichtstunden zu absolvieren.
    Wie ich gehört habe, kann man die P Prüfung aber nur ablegen, wenn mann sich vorher bei einer Fahrschule angemeldet hat und von DIESER dann zur Prüfung 'empfohlen' wird. Meine Frage: entspricht dies der Wahrheit und ist selbiges auch für die T Prüfung relevant (oder kann ich zu mindest diese Prüfung allein bei der Prüfstelle (bei mir: DEKRA) absolvieren?
    Danke für Eure Antwort
  • Thema
    Re: Theoretische Prüfung bei Wiedererteilung
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 18. September 2006
    Text
    >Mein Antrag zur Wiedererteilung des Führerschein's wurde zugelassen mit der Auflage, die T und P Prüfung ohne Pflichtstunden zu absolvieren.
    >Wie ich gehört habe, kann man die P Prüfung aber nur ablegen, wenn mann sich vorher bei einer Fahrschule angemeldet hat und von DIESER dann zur Prüfung 'empfohlen' wird. Meine Frage: entspricht dies der Wahrheit und ist selbiges auch für die T Prüfung relevant (oder kann ich zu mindest diese Prüfung allein bei der Prüfstelle (bei mir: DEKRA) absolvieren?
    >Danke für Eure Antwort

    jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj

    du musst dich in einer fahrschule anmelden und kannst dann auch erst die prüfungen machen. gilt auchfür t.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theoretische Prüfung bei Wiedererteilung
    Autor
      cnaice
      schrieb am Montag, 18. September 2006
    Text
    >>Mein Antrag zur Wiedererteilung des Führerschein's wurde zugelassen mit der Auflage, die T und P Prüfung ohne Pflichtstunden zu absolvieren.
    >>Wie ich gehört habe, kann man die P Prüfung aber nur ablegen, wenn mann sich vorher bei einer Fahrschule angemeldet hat und von DIESER dann zur Prüfung 'empfohlen' wird. Meine Frage: entspricht dies der Wahrheit und ist selbiges auch für die T Prüfung relevant (oder kann ich zu mindest diese Prüfung allein bei der Prüfstelle (bei mir: DEKRA) absolvieren?
    >>Danke für Eure Antwort
    >
    >jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj
    >
    >du musst dich in einer fahrschule anmelden und kannst dann auch erst die prüfungen machen. gilt auchfür t.
    >
    >holger


    Thanks, dann werd ich das jetzt mal tun....

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  • Thema
    Re: Re: Theoretische Prüfung bei Wiedererteilung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 19. September 2006
    Text
    Hallo,

    es sind zwar für Wiedererteiler keine Fahrstunden vorgeschrieben, du solltest dir aber trotzdem ein paar gönnen, in denen dir der Fahrlehrer zeigt, worauf der Prüfer besonders achtet.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theoretische Prüfung bei Wiedererteilung
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 19. September 2006
    Text
    >es sind zwar für Wiedererteiler keine Fahrstunden vorgeschrieben, du solltest dir aber trotzdem ein paar gönnen........
    ------------------------------
    Ich halte noch längst nicht jeden Ex-Führerscheinbesitzer in der Lage spontan eine prüfungsentsprechende Fahrt hinzulegen.

    Ist in solchen Fällen der FL von der Auflage befreit, nur prüfungsreife Anwärter zur Prüfung zu melden?
    Ich denke (hoffe) er wird sich doch vom Können des Fs überzeugen müssen, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theoretische Prüfung bei Wiedererteilung
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 19. September 2006
    Text
    jein,
    eine stunde reicht um den probanten auf seine fehler aufmerksam zu machen. wenn er dann nicht mehr fahren will, ist es seine sache weil ja keine ausbildung vorgeschrieben ist und der fl nicht an die ausbildungsordnung gebunden ist.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Theoretische Prüfung bei Wiedererteilung
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 19. September 2006
    Text

    >jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj
    >
    >du musst dich in einer fahrschule anmelden und kannst dann auch erst die prüfungen machen. gilt auchfür t.
    >
    >holger

    ++++++++++++

    In Hamburg gilt das für die Theorie allerdings NICHT!!!

    greetz

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