Theoretische Prüfung bei Wiedererteilung
Mein Antrag zur Wiedererteilung des Führerschein's wurde zugelassen mit der Auflage, die T und P Prüfung ohne Pflichtstunden zu absolvieren.
Wie ich gehört habe, kann man die P Prüfung aber nur ablegen, wenn mann sich vorher bei einer Fahrschule angemeldet hat und von DIESER dann zur Prüfung 'empfohlen' wird. Meine Frage: entspricht dies der Wahrheit und ist selbiges auch für die T Prüfung relevant (oder kann ich zu mindest diese Prüfung allein bei der Prüfstelle (bei mir: DEKRA) absolvieren?
Danke für Eure Antwort