Theorie-Frage

  • Theorie-Frage
     Zootboy
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2006
    Ich mache momentan meine Theorieausbildung und hab übernächste woche meine prüfung...
    aber bei einer frage kann ich mir die richtige antowrt einfach nicht erklären. auch mein fahrlehrer hat mir bereits versucht es zu erklärn aber ich kapiers einfach nicht...vielleicht kann mir von euch jeman d was dazu sagen....
    1.)
    Klasse B, Pkw hat di daten: Leermasse: 900 kg, zul. Gesamtmasse: 1400 kg , zul. Anhängelast: 1000 kg
    und der Anhänger mit der zul. Gesamtmase von 850 kg darf nur mitgenommen werden....warum?
  • Thema
    Re: Theorie-Frage
    Autor
      Leon Jung
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2006
    Text
    >Ich mache momentan meine Theorieausbildung und hab übernächste woche meine prüfung...
    >aber bei einer frage kann ich mir die richtige antowrt einfach nicht erklären. auch mein fahrlehrer hat mir bereits versucht es zu erklärn aber ich kapiers einfach nicht...vielleicht kann mir von euch jeman d was dazu sagen....
    >1.)
    >Klasse B, Pkw hat di daten: Leermasse: 900 kg, zul. Gesamtmasse: 1400 kg , zul. Anhängelast: 1000 kg
    >und der Anhänger mit der zul. Gesamtmase von 850 kg darf nur mitgenommen werden....warum?

    Es ist so, dass der Anhänger nicht mehr als die Leermasse des Autos wiegen darf, zusammen darf die Leermasse und der Anhänger nicht die 3,5T überschreiten, AUUUUUUSSER wenn das Auto 3,5Tzulässige Gesamtmasse hat, darf immer ein Anhänger mit einem Gewicht von 750kg mitgeführt werden.

    Lern das einfach, dann bekommst du immer die passende Antwort.

    Es ist so, bei deiner Aufgabe hat das Auto eine Leermasse von 900kg, also dürfte der Anhänger maximal 900kg wiegen, weil er sonst in diesem Fall die Leermase überschreiten würden. Und da kommt halt nur der 850kg in Frage.

    Ich weiß, ist ein bisschen untverständlich geschrieben, hab aber gestern lang gefeiert :)

    Ach ja, hatte auch gestern Theoretische Prüfung, mit 2 Fehlerpunkten bestanden. Geh einfach alles ordentlich durch, dann ist die Prüfung beim TÜV ein Kinderspiel.

    :) Hab nur noch Angst vor der Praktischen Prüfung :)

    Gruß, Leon

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie-Frage
    Autor
      Gustav
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2006
    Text
    >>Ich mache momentan meine Theorieausbildung und hab übernächste woche meine prüfung...
    >>aber bei einer frage kann ich mir die richtige antowrt einfach nicht erklären. auch mein fahrlehrer hat mir bereits versucht es zu erklärn aber ich kapiers einfach nicht...vielleicht kann mir von euch jeman d was dazu sagen....
    >>1.)
    >>Klasse B, Pkw hat di daten: Leermasse: 900 kg, zul. Gesamtmasse: 1400 kg , zul. Anhängelast: 1000 kg
    >>und der Anhänger mit der zul. Gesamtmase von 850 kg darf nur mitgenommen werden....warum?
    >
    >Es ist so, dass der Anhänger nicht mehr als die Leermasse des Autos wiegen darf, zusammen darf die Leermasse und der Anhänger nicht die 3,5T überschreiten, AUUUUUUSSER wenn das Auto 3,5Tzulässige Gesamtmasse hat, darf immer ein Anhänger mit einem Gewicht von 750kg mitgeführt werden.
    >
    >

    Hallo Leon,
    jetzt bist du aber doch etwas aus der Spur geraten. Ich befürchte, dass unser Prüfungskandidat mit deiner Version nicht so ganz glücklich wird.

    Also noch einmal ganz langsam von vorne: Ein Anhänger mit max. 750 kg z.G.G. darf in jedem Fall mitgeführt werden.

    Hat der Anhänger über 750 kg z.G.G., so müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Z.G.G. des Anhängers max. Leergewicht des Zugfahrzeugs UND die Summe der z.G.G.´s, also Zugfahrzeug plus Anhänger max. 3500 kg.

    Nachdem im vorliegenden Fall der Pkw ein Leergewicht von 900 kg hat, paßt eben nur der Anhänger mit 850 kg z.G.G.

    Gruß
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theorie-Frage
    Autor
      F77
      schrieb am Sonntag, 29. Januar 2006
    Text
    >>>Ich mache momentan meine Theorieausbildung und hab übernächste woche meine prüfung...
    >>>aber bei einer frage kann ich mir die richtige antowrt einfach nicht erklären. auch mein fahrlehrer hat mir bereits versucht es zu erklärn aber ich kapiers einfach nicht...vielleicht kann mir von euch jeman d was dazu sagen....
    >>>1.)
    >>>Klasse B, Pkw hat di daten: Leermasse: 900 kg, zul. Gesamtmasse: 1400 kg , zul. Anhängelast: 1000 kg
    >>>und der Anhänger mit der zul. Gesamtmase von 850 kg darf nur mitgenommen werden....warum?
    >>
    >>Es ist so, dass der Anhänger nicht mehr als die Leermasse des Autos wiegen darf, zusammen darf die Leermasse und der Anhänger nicht die 3,5T überschreiten, AUUUUUUSSER wenn das Auto 3,5Tzulässige Gesamtmasse hat, darf immer ein Anhänger mit einem Gewicht von 750kg mitgeführt werden.
    >>
    >>
    >
    >Hallo Leon,
    >jetzt bist du aber doch etwas aus der Spur geraten. Ich befürchte, dass unser Prüfungskandidat mit deiner Version nicht so ganz glücklich wird.
    >
    >Also noch einmal ganz langsam von vorne: Ein Anhänger mit max. 750 kg z.G.G. darf in jedem Fall mitgeführt werden.
    >
    >Hat der Anhänger über 750 kg z.G.G., so müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Z.G.G. des Anhängers max. Leergewicht des Zugfahrzeugs UND die Summe der z.G.G.´s, also Zugfahrzeug plus Anhänger max. 3500 kg.
    >
    >Nachdem im vorliegenden Fall der Pkw ein Leergewicht von 900 kg hat, paßt eben nur der Anhänger mit 850 kg z.G.G.
    >
    >Gruß
    >Gustav

    Duerfte man eigentlich mit Fuehrerschein Kl. BE oder mit meinem Kl. 3 auch Anhaenger bis 1000kg z.G.G. an dieses Fahrzeug haengen? Weil irgendeinen Sinn muss die Angabe der zul. Anhaengelast ja haben.

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  • Thema
    Re: Theorie-Frage
    Autor
      Peter123
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2006
    Text
    >Ich mache momentan meine Theorieausbildung und hab übernächste woche meine prüfung...
    >aber bei einer frage kann ich mir die richtige antowrt einfach nicht erklären. auch mein fahrlehrer hat mir bereits versucht es zu erklärn aber ich kapiers einfach nicht...vielleicht kann mir von euch jeman d was dazu sagen....
    >1.)
    >Klasse B, Pkw hat di daten: Leermasse: 900 kg, zul. Gesamtmasse: 1400 kg , zul. Anhängelast: 1000 kg
    >und der Anhänger mit der zul. Gesamtmase von 850 kg darf nur mitgenommen werden....warum?

    Das hilft die jetzt zwar nicht beim Verständnis, aber bei der Prüfung:
    Bei Anhängerfragen ist IMMER nur der niedrigste Wert richtig.

    (So hat mir das jedenfalls mein Fahrlehrer "erklärt")

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  • Thema
    Re: Theorie-Frage
    Autor
      Zootboy
      schrieb am Sonntag, 29. Januar 2006
    Text
    ok, das hab ich jetzt kapiert.....aber das problem hatte ich nicht ganz erläuert...

    >Klasse B, Pkw hat die daten: Leermasse: 1900 kg, zul. Gesamtmasse: 2400 kg , zul. Anhängelast: 1500 kg
    >und der Anhänger mit der zul. Gesamtmase von 1000 kg darf nur mitgenommen werden....und die antworten 1200kg und 1500 kg sind da falsch...aber wenn ich 1500 kg dranhängen würde, wären das doch auch nur 3400kg und die dürfte ich ja mit B mitnehmen....
    also warum is da die antwort 1000 kg??????

    und kommt mir nicht wieder mti der antwrt....is der niedrigste wert ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie-Frage
    Autor
      F77
      schrieb am Sonntag, 29. Januar 2006
    Text
    >ok, das hab ich jetzt kapiert.....aber das problem hatte ich nicht ganz erläuert...
    >
    >>Klasse B, Pkw hat die daten: Leermasse: 1900 kg, zul. Gesamtmasse: 2400 kg , zul. Anhängelast: 1500 kg
    >>und der Anhänger mit der zul. Gesamtmase von 1000 kg darf nur mitgenommen werden....und die antworten 1200kg und 1500 kg sind da falsch...aber wenn ich 1500 kg dranhängen würde, wären das doch auch nur 3400kg und die dürfte ich ja mit B mitnehmen....
    >also warum is da die antwort 1000 kg??????
    >
    >und kommt mir nicht wieder mti der antwrt....is der niedrigste wert ;-)

    Es geht aber um das zul. Gesamtgewicht. Und das ist mit 2400+1200=3600 schon ueberschritten.

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