Theorie-Prüfung in andere Sprache: Sollte man bei ...

  • Theorie-Prüfung in andere Sprache: Sollte man bei Anmeldung o. erst bei d. Prüfung erwähnen?
     Gast
      schrieb am Dienstag, 7. September 2004
    Servus,
    hab schon morgen ne Theorieprüfung und leider fällt mir erst jetzt ne problematische Frage, ob ich schon bei der Anmeldung zur Theorieprüfung erwähnen sollte, dass ich die Prüfung in eine andere Sprache machen möchte.
    Oder reicht es, dass ich es einfach bei der Prüfung mitteile?

    btw.: gibt's bei der T-Prüfung überhaput ne' Zeitbegrenzung?

    Gruß
    Luk
  • Thema
    Re: Theorie-Prüfung in andere Sprache: Sollte man bei Anmeldung o. erst bei d. Prüfung erwähnen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 7. September 2004
    Text
    >Servus,
    >hab schon morgen ne Theorieprüfung und leider fällt mir erst jetzt ne problematische Frage, ob ich schon bei der Anmeldung zur Theorieprüfung erwähnen sollte, dass ich die Prüfung in eine andere Sprache machen möchte.
    >Oder reicht es, dass ich es einfach bei der Prüfung mitteile?
    >
    >btw.: gibt's bei der T-Prüfung überhaput ne' Zeitbegrenzung?
    >
    >Gruß
    >Luk
    >
    des mit der sprache wees ick nich...aber bei der theorie hatte man bei uns solange zeit wie man wollte....bzs sollte man sichschon an die öffnungzeiten halten di und do. von 15-19 ..... in 4 std sollten 30 fragen aber locker machbar sein nicht war ;-)

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  • Thema
    Re: Re: Theorie-Prüfung in andere Sprache: Sollte man bei Anmeldung o. erst bei d. Prüfung erwähnen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 7. September 2004
    Text
    >bei der theorie hatte man bei uns solange zeit wie man wollte....bzs >sollte man sichschon an die öffnungzeiten halten di und do. von 15->19 ..... in 4 std sollten 30 fragen aber locker machbar sein nicht >war ;-)
    >
    axo na dann bin isch mal zum Teil erleichtert.

    Kann mir aber keiner auf meine andere Frage Antowrten? :-(

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  • Thema
    Re: Re: Re: Theorie-Prüfung in andere Sprache: Sollte man bei Anmeldung o. erst bei d. Prüfung erwähnen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 7. September 2004
    Text
    >>bei der theorie hatte man bei uns solange zeit wie man wollte....bzs >sollte man sichschon an die öffnungzeiten halten di und do. von 15->19 ..... in 4 std sollten 30 fragen aber locker machbar sein nicht >war ;-)
    >>
    >axo na dann bin isch mal zum Teil erleichtert.
    >
    >Kann mir aber keiner auf meine andere Frage Antowrten? :-(

    Hallo, ich denke mal, das mit der anderen Sprache hättest du der Fahrschule schon bei der Anmeldung mitteilen müssen. Mit welcher Sprache hast du es denn eigentlich geschafft,so weit zu kommen, dass du schon Theor. Prüf. machen kannst? Wenn die Fahrschule dich zur Theor. Prüf. anmeldet, muss sie auch die entsprechende Sprache mitmelden, ansonsten bleibt es bei Deutsch. Eine Theor. Prüf. in einer anderen Sprache ist auch teurer, als Deutsch.
    Liebe Grüße ANNE

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theorie-Prüfung in andere Sprache: Sollte man bei Anmeldung o. erst bei d. Prüfung erwähnen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. September 2004
    Text
    Eine Theor. Prüf. in einer anderen Sprache ist auch teurer, als Deutsch

    ---> wieso das den ???

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Theorie-Prüfung in andere Sprache: Sollte man bei Anmeldung o. erst bei d. Prüfung erwähnen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. September 2004
    Text
    >Eine Theor. Prüf. in einer anderen Sprache ist auch teurer, als Deutsch
    >
    >---> wieso das den ???

    Weil der Übersetzer der Bögen nicht vom Sozialamt lebt.

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  • Thema
    Re: Theorie-Prüfung in andere Sprache: Sollte man bei Anmeldung o. erst bei d. Prüfung erwähnen?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 8. September 2004
    Text
    Hallo Luk,

    dass du die Theorieprüfung in einer Fremdsprache machen willst hätte spätestens bei der Anmeldung deines Prüftermins beim TÜV angegeben werden müssen. Für die Prüfung hast du 30 Minuten Zeit.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie-Prüfung in andere Sprache: Sollte man bei Anmeldung o. erst bei d. Prüfung erwähnen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. September 2004
    Text
    >Hallo Luk,
    >
    >dass du die Theorieprüfung in einer Fremdsprache machen willst hätte spätestens bei der Anmeldung deines Prüftermins beim TÜV angegeben werden müssen. Für die Prüfung hast du 30 Minuten Zeit.

    >Viele Grüße
    >Kirsten



    Bei uns muß auf dem Prüfauftrag die Sprache draufstehen, sonst sagt der Prüfer: April, April, bezahlen darfst du, aber geprüft wirst du nicht bzw. nur in deutsch. Das heißt, wenn man die Theorieprüfung in einer anderen Sprache machen will, muß das bereits bei der Antragstellung der Führerscheinstelle schriftlich mitgeteilt werden.

    Viele Grüße
    Monika
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Theorie-Prüfung in andere Sprache: Sollte man bei Anmeldung o. erst bei d. Prüfung erwähnen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2004
    Text
    >>Hallo Luk,
    >>
    >>dass du die Theorieprüfung in einer Fremdsprache machen willst hätte spätestens bei der Anmeldung deines Prüftermins beim TÜV angegeben werden müssen. Für die Prüfung hast du 30 Minuten Zeit.
    >
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >
    >
    >
    >Bei uns muß auf dem Prüfauftrag die Sprache draufstehen, sonst sagt der Prüfer: April, April, bezahlen darfst du, aber geprüft wirst du nicht bzw. nur in deutsch. Das heißt, wenn man die Theorieprüfung in einer anderen Sprache machen will, muß das bereits bei der Antragstellung der Führerscheinstelle schriftlich mitgeteilt werden.
    >
    >Viele Grüße
    >Monika

    Wenn man mit der Fahrschule den Termin für die Prüfung ausmacht, sollte man schon sagen, in welcher Fremdsprache man die Prüfung machen will. Die Fahrschule muss das auf der Prüfliste vermerken. Schliesslich soll am Prüfungstermin ein entsprechender Prüfbogen vorhanden sein.
    Man kann jedenfalls nicht erwarten, dass der Prüfer extra in den Keller geht um einen Spezialbogen zu holen.
    Üblicherweise wird die Prüfung auf deutsch abgenommen. d.h. wenn man vorher nichts gesagt hat, macht man auf deutsch, bzw. man bezahlt den Prüfplatz und geht heim.

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  • Thema
    Re: Theorie-Prüfung in andere Sprache: Sollte man bei Anmeldung o. erst bei d. Prüfung erwähnen?
    Autor
      Liridona
      schrieb am Mittwoch, 17. April 2019
    Text
    Hallo
    Meine Name ist liridona
    Ich komme aus dem Kosovo und liebt in Deutschland ingolstad,
    Nicht sprechen gut deutsch und
    Ich bin interessiert für Prüfung albanischer für fürschein bitte helfen

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  • Thema
    Re: Re: Theorie-Prüfung in andere Sprache: Sollte man bei Anmeldung o. erst bei d. Prüfung erwähnen?
    Autor
      Dean
      schrieb am Mittwoch, 17. April 2019
    Text
    Albanisch ist KEINE erlaubte Prüfungssprache bei der Theoretischen Prüfung. In der praktischen Prüfung ist ausschließlich deutsch erlaubt.

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