Theorie &Anmeldung *Verjährung?*

  • Theorie &Anmeldung *Verjährung?*
     Gast
      schrieb am Samstag, 29. Januar 2005
    Hallo,
    Und zwar gehts darum das ich kurz vor meinem 18 a+b angefangen habe kurz vor dem neujahr 2004 hatte ich alle theorie stunden..
    Dannach hab ich mir die schulter gebrochen und konnte 3 monate nix machen und bin umbezogen.
    Meine Frage:
    Wie lange sind die theorie und Anmeldung gültig? Ich wahr bis heute nicht mehr in der Fs
  • Thema
    Re: Theorie &Anmeldung *Verjährung?*
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 29. Januar 2005
    Text
    Also du musst Jahr nachdem deine Papiere da waren Theorie machen und wenn du dann die Prüfung bestanden hast, hast du wieder ein JAhr Zeit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie &Anmeldung *Verjährung?*
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 30. Januar 2005
    Text
    Weiß einer genaueres? Danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theorie &Anmeldung *Verjährung?*
    Autor
      b.kog
      schrieb am Sonntag, 30. Januar 2005
    Text
    >Weiß einer genaueres? Danke
    >

    Wieso genauer - es ist so...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theorie &Anmeldung *Verjährung?*
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 30. Januar 2005
    Text
    >>Weiß einer genaueres? Danke
    >>
    >
    >Wieso genauer - es ist so...

    Genauer gehts nicht. So ist das.
    Ein Jahr nach dem die Papiere da sind, mußt Du Theorie machen. Dann hast Du noch ein Jahr Zeit, praktische zu machen.
    Genauso ist das. Genauer gehts nicht.
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Theorie &Anmeldung *Verjährung?*
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Sonntag, 30. Januar 2005
    Text
    Hallo,

    Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig. Der Prüfauftrag, den die Führerscheinstelle an TÜV/DEKRA erteilt, nur 1 Jahr. In manchen Ausbildungsverträgen steht, dass nach einem Jahr oder nach dem Verfall des Prüfauftrags die Grundgebühr wieder neu bezahlt werden muss. Ruf doch einfach mal bei deiner Fahrschule an.

    Viele Grüße
    Kirsten

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