Theorie Frist abgelaufen - Sonderfahrten wiederholen?

  • Theorie Frist abgelaufen - Sonderfahrten wiederholen?
     Klopse
      schrieb am Freitag, 3. Dezember 2021
    Hallo zusammen,

    meine Theorie Frist läuft demnächst ab und ich habe immernoch keinen Prüfungstermin bekommen, weil sich alles noch ziemlich anstaut.. nun ist meine Frage ob ich die Sonderfahrten, nach Ablauf der Frist nach der bestandenen Theorieprüfung, auch alle wiederholen muss falls ich die Prüfung nicht bestehe oder innerhalb der Frist keinen Termin bekomme?

    Das ich die Theorieprüfung nochmal schreiben muss ist mir klar, es geht mir um die Sonderfahrten da diese ja einen Haufen Geld nochmal kosten würden.
  • Thema
    Re: Theorie Frist abgelaufen - Sonderfahrten wiederholen?
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 3. Dezember 2021
    Text
    Wann war den die letzte Sonderfahrt ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie Frist abgelaufen - Sonderfahrten wiederholen?
    Autor
      Klopse
      schrieb am Freitag, 3. Dezember 2021
    Text
    >Wann war den die letzte Sonderfahrt ?

    Ende August 2021

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theorie Frist abgelaufen - Sonderfahrten wiederholen?
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 3. Dezember 2021
    Text
    >>Wann war den die letzte Sonderfahrt ?
    >
    >Ende August 2021

    Dann brauchst du dir noch keine Sorgen um die Sonderfahrten machen. Allerdings wirst du einen neuen Antrag (Folgeantrag) beim SVA stellen müssen, wie das mit deinem Vertrag mit der Fahrschule aussieht musst du mit der Fahrschule klären.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theorie Frist abgelaufen - Sonderfahrten wiederholen?
    Autor
      Klopse
      schrieb am Freitag, 3. Dezember 2021
    Text
    >>>Wann war den die letzte Sonderfahrt ?
    >>
    >>Ende August 2021
    >
    >Dann brauchst du dir noch keine Sorgen um die Sonderfahrten machen. Allerdings wirst du einen neuen Antrag (Folgeantrag) beim SVA stellen müssen, wie das mit deinem Vertrag mit der Fahrschule aussieht musst du mit der Fahrschule klären.

    Das wundert mich halt, weil mein Fahrlehrer meinte, dass ich nach Fristablauf alle Sonderfahrten wiederholen muss & das war das Erste mal dass ich was davon gehört habe. Und ich denke mal nicht dass manche Bundesländer (in meinem Fall Berlin) andere Regelungen haben?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Theorie Frist abgelaufen - Sonderfahrten wiederholen?
    Autor
      Dean
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2021
    Text
    >>>>Wann war den die letzte Sonderfahrt ?
    >>>
    >>>Ende August 2021
    >>
    >>Dann brauchst du dir noch keine Sorgen um die Sonderfahrten machen. Allerdings wirst du einen neuen Antrag (Folgeantrag) beim SVA stellen müssen, wie das mit deinem Vertrag mit der Fahrschule aussieht musst du mit der Fahrschule klären.
    >
    >Das wundert mich halt, weil mein Fahrlehrer meinte, dass ich nach Fristablauf alle Sonderfahrten wiederholen muss & das war das Erste mal dass ich was davon gehört habe. Und ich denke mal nicht dass manche Bundesländer (in meinem Fall Berlin) andere Regelungen haben?

    Naja, Berlin ist immer etwas besonders. Aber hier gilt die FeV § 16 und 17
    "Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Ergibt sich dies nicht aus dem Ausbildungsnachweis oder der elektronischen Bestätigung, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden."
    Nimmt man ds Datum der letzten Sonderfahrt, was aber nicht zwingend der Abschluß der Ausbildung sein muss, gelten die Sonderfahrten bis August 2023.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Theorie Frist abgelaufen - Sonderfahrten wiederholen?
    Autor
      Klopse
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2021
    Text
    >>>>>Wann war den die letzte Sonderfahrt ?
    >>>>
    >>>>Ende August 2021
    >>>
    >>>Dann brauchst du dir noch keine Sorgen um die Sonderfahrten machen. Allerdings wirst du einen neuen Antrag (Folgeantrag) beim SVA stellen müssen, wie das mit deinem Vertrag mit der Fahrschule aussieht musst du mit der Fahrschule klären.
    >>
    >>Das wundert mich halt, weil mein Fahrlehrer meinte, dass ich nach Fristablauf alle Sonderfahrten wiederholen muss & das war das Erste mal dass ich was davon gehört habe. Und ich denke mal nicht dass manche Bundesländer (in meinem Fall Berlin) andere Regelungen haben?
    >
    >Naja, Berlin ist immer etwas besonders. Aber hier gilt die FeV § 16 und 17
    >"Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Ergibt sich dies nicht aus dem Ausbildungsnachweis oder der elektronischen Bestätigung, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden."
    >Nimmt man ds Datum der letzten Sonderfahrt, was aber nicht zwingend der Abschluß der Ausbildung sein muss, gelten die Sonderfahrten bis August 2023.

    Okay vielen Dank für die Antwort!

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  • Thema
    Theorie Frist abgelaufen - Sonderfahrten wiederholen?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 5. Dezember 2021
    Text
    Moin,

    >>Nimmt man ds Datum der letzten Sonderfahrt, was aber nicht zwingend der Abschluß der Ausbildung sein muss, gelten die Sonderfahrten bis August 2023.
    >
    >Okay vielen Dank für die Antwort!

    Da muss ich meinem werten Kollegen widersprechen ;)

    Ich weiss nicht, warum sich diese Info immer hält, aber Sonderfahrten verfallen nicht nach 2 Jahren.
    Die gelten weiter.

    Der Fahrlehrer muss sich nach der langen Zeit wieder davon überzeugen, dass es noch klappt, aber es gibt keinen Verfall von Sonderfahrten.
    Genausowenig wie Theo.

    Nuene Antrag stellen, Theostunden bleiben erhalten

    Grüssle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Theorie Frist abgelaufen - Sonderfahrten wiederholen?
    Autor
      Dean
      schrieb am Sonntag, 5. Dezember 2021
    Text
    >Moin,
    >
    >>>Nimmt man ds Datum der letzten Sonderfahrt, was aber nicht zwingend der Abschluß der Ausbildung sein muss, gelten die Sonderfahrten bis August 2023.
    >>
    >>Okay vielen Dank für die Antwort!
    >
    >Da muss ich meinem werten Kollegen widersprechen ;)
    >
    >Ich weiss nicht, warum sich diese Info immer hält, aber Sonderfahrten verfallen nicht nach 2 Jahren.
    >Die gelten weiter.
    >
    >Der Fahrlehrer muss sich nach der langen Zeit wieder davon überzeugen, dass es noch klappt, aber es gibt keinen Verfall von Sonderfahrten.
    >Genausowenig wie Theo.
    >
    >Nuene Antrag stellen, Theostunden bleiben erhalten
    >
    >Grüssle
    >Wolfe

    Du beziehst dich auf eine NICHT abgeschlossene Ausbildung
    https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2013/februar-2013/id-2013-02-89-ausbildungsbescheinigung-wie-lange-ist-sie-gueltig.html


    Ist die Ausbildung aber abgeschlossen gilt die Ausbildungsbescheinigung 2 Jahre.
    Danach gilt wieder §6 Fahrschülerausbildungsordnung.

    Solltest du eine bessere Quelle haben - immer her damit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie Frist abgelaufen - Sonderfahrten wiederholen?
    Autor
      Klopse
      schrieb am Sonntag, 5. Dezember 2021
    Text
    >>Moin,
    >>
    >>>>Nimmt man ds Datum der letzten Sonderfahrt, was aber nicht zwingend der Abschluß der Ausbildung sein muss, gelten die Sonderfahrten bis August 2023.
    >>>
    >>>Okay vielen Dank für die Antwort!
    >>
    >>Da muss ich meinem werten Kollegen widersprechen ;)
    >>
    >>Ich weiss nicht, warum sich diese Info immer hält, aber Sonderfahrten verfallen nicht nach 2 Jahren.
    >>Die gelten weiter.
    >>
    >>Der Fahrlehrer muss sich nach der langen Zeit wieder davon überzeugen, dass es noch klappt, aber es gibt keinen Verfall von Sonderfahrten.
    >>Genausowenig wie Theo.
    >>
    >>Nuene Antrag stellen, Theostunden bleiben erhalten
    >>
    >>Grüssle
    >>Wolfe
    >
    >Du beziehst dich auf eine NICHT abgeschlossene Ausbildung
    >https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2013/februar-2013/id-2013-02-89-ausbildungsbescheinigung-wie-lange-ist-sie-gueltig.html
    >
    >
    >Ist die Ausbildung aber abgeschlossen gilt die Ausbildungsbescheinigung 2 Jahre.
    >Danach gilt wieder §6 Fahrschülerausbildungsordnung.
    >
    >Solltest du eine bessere Quelle haben - immer her damit.

    Hm, was ich aus den Antworten ziehe ist, dass mein Fahrlehrer ansich keine Wiederholung der Sonderfahrten fordern darf? Vor allem sind die halt erst 3/4 Monate her..

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  • Thema
    Re: Re: Re: Theorie Frist abgelaufen - Sonderfahrten wiederholen?
    Autor
      Dean
      schrieb am Sonntag, 5. Dezember 2021
    Text

    >
    >Hm, was ich aus den Antworten ziehe ist, dass mein Fahrlehrer ansich keine Wiederholung der Sonderfahrten fordern darf? Vor allem sind die halt erst 3/4 Monate her..

    Richtig.
    Das dürfte er erst 2 Jahre nach Abschluß der Ausbildung (Datum der Ausbildungsbescheinigung ist das Stichdatum).

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