Theorie nach Nicht-Bestehen, wann nochmal?

  • Theorie nach Nicht-Bestehen, wann nochmal?
     Patrick.S
      schrieb am Montag, 27. Februar 2006
    Hallo,

    ich bin etwas spaet dran mit meiner Pruefung, aber das hab ich mir ja selbst zuzuschreiben. Jaja, meckert nur. :)

    Jedenfalls ist es so, dass ich bis zum 13. Maerz meine theoretische Pruefung fuer die Klasse A abgelegt haben muss, ansonsten ist das eine Jahr abgelaufen. (*schaem*).

    Was passiert denn jetzt, wenn ich die Theoretische nicht bestehe?
    Kann ich die wiederholen? Ich habe gelesen, dass die Wiederholung nach 14 Tagen moeglich ist. Da ichs aber erst Ende dieser Woche zur Pruefung schaffe, werden keine 14 Tage mehr drin sein.

    Wer legt denn das fest, wenn ich nochmal die Pruefung machen kann?

    danke,
    Patrick
  • Thema
    Re: Theorie nach Nicht-Bestehen, wann nochmal?
    Autor
      Julia18
      schrieb am Montag, 27. Februar 2006
    Text
    du legst das fest, am besten mit deinem fahrlehrer. aber es ist frühstens nach 2wochen möglich die prüfung zu wiederholen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie nach Nicht-Bestehen, wann nochmal?
    Autor
      Patrick.S
      schrieb am Montag, 27. Februar 2006
    Text
    Was hat denn mein Fahrlehrer mit meiner theoretischen Pruefung zu tun?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theorie nach Nicht-Bestehen, wann nochmal?
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 27. Februar 2006
    Text
    >Was hat denn mein Fahrlehrer mit meiner theoretischen Pruefung zu tun?

    jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj

    im regelfall muss er dich zur prüfung anmelden und einen termin besorgen. ausserdem hat er vorher deine prüfungsreife festzustellen.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theorie nach Nicht-Bestehen, wann nochmal?
    Autor
      Patrick.S
      schrieb am Montag, 27. Februar 2006
    Text
    danke fuer deine Antwort, Holger.

    Bei meiner Pruefung fuers Auto hatte ich mich schon ohne Termin zur theoretischen Pruefung bewegt und diesmal ist es auch so. Bei uns scheint das nicht ueblich zu sein, ist das eventuell Bundeslandabhaengig? Ich bin aus Berlin.

    Also hab ich wohl nur einen Versuch, meine theoretische Pruefung zu bestehen. Gut, das erhoeht natuerlich den Druck, aber machbar ist es trotzdem.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Theorie nach Nicht-Bestehen, wann nochmal?
    Autor
      Julia18
      schrieb am Montag, 27. Februar 2006
    Text
    aber kann man sich nicht auch eigenständig anmelden?
    und ist man eigentlich zum theorieunterricht verpflichtet? mir hat nämlich mal eine freundin erzählt, dass man sich einfach bei der Prüfstelle anmelden kann ohne vorher die Theoriestunden besucht zu haben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie nach Nicht-Bestehen, wann nochmal?
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 27. Februar 2006
    Text
    >aber kann man sich nicht auch eigenständig anmelden?
    >und ist man eigentlich zum theorieunterricht verpflichtet? mir hat nämlich mal eine freundin erzählt, dass man sich einfach bei der Prüfstelle anmelden kann ohne vorher die Theoriestunden besucht zu haben.

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi,
    kann sein das das in berlin möglich ist. aber ohne eine ausbildungsbescheinigung des fahrlehrers über die vorgeschriebenen th.-stunden geht es auch in berlin nicht.

    holger

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