Ich hab vor längerm meine theoretische Prüfung geschafft und wollte nun mal fragen ob diese ablaufen kann. Da ich seit der Prüfung keine Zeit zum weitermachen hatte.
MFG
Thema
Re: Theorieprüfung
Autor
Gast
schrieb am Montag, 25. Oktober 2004
Text
>Ich hab vor längerm meine theoretische Prüfung geschafft und wollte nun mal fragen ob diese ablaufen kann. Da ich seit der Prüfung keine Zeit zum weitermachen hatte. > >MFG
Hallo,
Du hast nach deiner bestandenen Theorieprüfung 1 Jahr Zeit um deine Praktische Prüfung zu machen
>Ich hab vor längerm meine theoretische Prüfung geschafft und wollte nun mal fragen ob diese ablaufen kann. Da ich seit der Prüfung keine Zeit zum weitermachen hatte. > >MFG >Hallo,
Du hast nach deiner bestanden Theorieprüfung 1 Jahr Zeit bis du deine Praktische machen musst..
>Ich hab vor längerm meine theoretische Prüfung geschafft und wollte nun mal fragen ob diese ablaufen kann. Da ich seit der Prüfung keine Zeit zum weitermachen hatte. > >MFG >
FeV §18 (2): "Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. [...]"
>>Ich hab vor längerm meine theoretische Prüfung geschafft und wollte nun mal fragen ob diese ablaufen kann. Da ich seit der Prüfung keine Zeit zum weitermachen hatte. >> >>MFG >> Dabei mußt Du aufpassen, daß Dein Sehtest nichtabgelaufen ist. Der Sehtest darf am Tag der prakt. Prüfung nicht älter als zwei Jahre sein. Hans FL. > >FeV §18 (2): >"Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. [...]" > >Gruß, >Pedro > >
>>>Ich hab vor längerm meine theoretische Prüfung geschafft und wollte nun mal fragen ob diese ablaufen kann. Da ich seit der Prüfung keine Zeit zum weitermachen hatte. >>> >>>MFG >>> >Dabei mußt Du aufpassen, daß Dein Sehtest nichtabgelaufen ist. >Der Sehtest darf am Tag der prakt. Prüfung nicht älter als zwei Jahre sein. >Hans FL. >> >>FeV §18 (2): >>"Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. [...]" >> >>Gruß, >>Pedro >> >> >müssen alle (außer fl hans) immer das selbe antworten, wenn doch die erste antwort bereits stimmt!
>>>>Ich hab vor längerm meine theoretische Prüfung geschafft und wollte nun mal fragen ob diese ablaufen kann. Da ich seit der Prüfung keine Zeit zum weitermachen hatte. >>>> >>>>MFG >>>> >>Dabei mußt Du aufpassen, daß Dein Sehtest nichtabgelaufen ist. >>Der Sehtest darf am Tag der prakt. Prüfung nicht älter als zwei Jahre sein. >>Hans FL. >>> >>>FeV §18 (2): >>>"Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. [...]" >>> >>>Gruß, >>>Pedro >>> >>> >>müssen alle (außer fl hans) immer das selbe antworten, wenn doch die erste antwort bereits stimmt! >