Theorieprüfung

  • Theorieprüfung
     Maddink89
      schrieb am Donnerstag, 10. November 2005
    Hallo!!!
    ich habe gehört, dass man die Theorieprüfung frühstens 3 Monate vor erreichen des 17. Lebensjahr (beim Fürherschein mit 17) machen darf! Da ich erst Anfang März Geburtstag habe, jetzt aber schon meine Pflichttheoriestunden habe, möchte ich euch fragen ob das stimmt!!
    Gruß, Maddin
  • Thema
    Re: Theorieprüfung
    Autor
      Holger
      schrieb am Donnerstag, 10. November 2005
    Text
    >Hallo!!!
    >ich habe gehört, dass man die Theorieprüfung frühstens 3 Monate vor erreichen des 17. Lebensjahr (beim Fürherschein mit 17) machen darf! Da ich erst Anfang März Geburtstag habe, jetzt aber schon meine Pflichttheoriestunden habe, möchte ich euch fragen ob das stimmt!!
    >Gruß, Maddin


    hhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh
    hhhhhh

    hi,
    es stimmt.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorieprüfung
    Autor
      -.-
      schrieb am Montag, 14. November 2005
    Text
    Knapper kann mans nicht sagen...

    ...aber warum auch viele Worte verlieren?!? ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theorieprüfung
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 14. November 2005
    Text
    >Knapper kann mans nicht sagen...
    >
    >...aber warum auch viele Worte verlieren?!? ;-)

    äääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääää

    ....aber warum erst so spät die antwort lesen ?? ;-)

    Auf den Beitrag antworten


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