Theorieprüfung
Hallo!!!
ich habe gehört, dass man die Theorieprüfung frühstens 3 Monate vor erreichen des 17. Lebensjahr (beim Fürherschein mit 17) machen darf! Da ich erst Anfang März Geburtstag habe, jetzt aber schon meine Pflichttheoriestunden habe, möchte ich euch fragen ob das stimmt!!
Gruß, Maddin