Theoriestd. nochmal machen,Grundgebühr neu zahlen? ...

  • Theoriestd. nochmal machen,Grundgebühr neu zahlen? Bögen?
     Dragongirl
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Hallo,
    habe mich letztes Jahr Anfang Sep bei einer Fahrschule angemeldet und bin dort bis mitte dezember gewesen.Habe meine Theoriestd eigentlich fertig gehabt und hätte zur Theorieprüfung gehen können!
    Nun war ich seit mitte Dezember 05 nich mehr dort wegen familiären stress!muss ich mich jetzt bei meiner fahrschule neu anmelden und gelten meine fertigen Theoriestd noch?Odermuss ich nochmal alle theoriestunden machen?!Mir ist das ganze so peinlich, dass ich mir auch überlege vll in ne andere Fahrschule zu wechseln da müsste ich ja sowieso die Grundgebühr neu zahlen aber müsste ich auch nochmal alle nötigen dokumente vorlegen?(Sehtest etc)?Ausserdem habe ich gehört, dass ab nächster Jahr man bei den Bögen nich mehr ankreuzen kann stimmt das?
    Würde mich sehr freuen auf Rückmeldungen, denn dieses Thema macht mich depri!und der Druck von Familienmitgliedern wegen dem Thema Führerschein belastet mich auch...
  • Thema
    Re: Theoriestd. nochmal machen,Grundgebühr neu zahlen? Bögen?
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Text
    Der Antrag auf Fahrerlaubnis gilt 1 Jahr. Theoriestunden und Praxisstunden 2 Jahre. Antrag schon abgegeben? Der liegt bei vielen ja auch nen Jahr in der Ecke.

    Chris (FL a.D.)

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  • Thema
    Re: Re: Theoriestd. nochmal machen,Grundgebühr neu zahlen? Bögen?
    Autor
      Dragongirl
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Text
    >Der Antrag auf Fahrerlaubnis gilt 1 Jahr. Theoriestunden und Praxisstunden 2 Jahre. Antrag schon abgegeben? Der liegt bei vielen ja auch nen Jahr in der Ecke.
    >
    >Chris (FL a.D.)
    Ja der Antrag is abgegeben aber muss ich denn die grundgebühr nochmal zahlen schließlich war ich ja lange nich mehr da

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theoriestd. nochmal machen,Grundgebühr neu zahlen? Bögen?
    Autor
      Dragongirl
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Text
    >Der Antrag auf Fahrerlaubnis gilt 1 Jahr. Theoriestunden und Praxisstunden 2 Jahre. Antrag schon abgegeben? Der liegt bei vielen ja auch nen Jahr in der Ecke.
    >
    >Chris (FL a.D.)
    Ja ist abgegeben aber neu anmelden muss ich mich ja oder?Umnd Grundgebühr?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Theoriestd. nochmal machen,Grundgebühr neu zahlen? Bögen?
    Autor
      h4rdstyl3r
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Text
    >Ausserdem habe ich gehört, dass ab nächster Jahr man bei den Bögen nich mehr ankreuzen kann stimmt das

    totaler käse. das is das weit verbreiteste gerücht, das es überhaupt gibt! keine angst, es wird immer beim ankreuzen bleiben, aber es könnte die theorieprüfung am pc eingeführt werden.

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  • Thema
    Re: Re: Theoriestd. nochmal machen,Grundgebühr neu zahlen? Bögen?
    Autor
      Dragongirl
      schrieb am Mittwoch, 25. Oktober 2006
    Text
    Muss wirklich dringend wissen, ob meine Theostd. noch gültig sind und ich nach so langer Zeit ohne nochmal alle Theostds. zu machn zur T.prüfung gehen kann????Praxisstd. hatte ich nicht!Und Grundgebühr?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theoriestd. nochmal machen,Grundgebühr neu zahlen? Bögen?
    Autor
      h4rdstyl3r
      schrieb am Mittwoch, 25. Oktober 2006
    Text
    >Muss wirklich dringend wissen, ob meine Theostd. noch gültig sind und ich nach so langer Zeit ohne nochmal alle Theostds. zu machn zur T.prüfung gehen kann????Praxisstd. hatte ich nicht!Und Grundgebühr?
    >

    >Der Antrag auf Fahrerlaubnis gilt 1 Jahr. Theoriestunden und Praxisstunden 2 Jahre.

    das sagt doch alles ;) geh einfach mal zu der fahrschule und frag nach ;) aber eigentlich bist du noch angemeldet ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theoriestd. nochmal machen,Grundgebühr neu zahlen? Bögen?
    Autor
      Dragongirl
      schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006
    Text
    >>Muss wirklich dringend wissen, ob meine Theostd. noch gültig sind und ich nach so langer Zeit ohne nochmal alle Theostds. zu machn zur T.prüfung gehen kann????Praxisstd. hatte ich nicht!Und Grundgebühr?
    >>
    >
    >>Der Antrag auf Fahrerlaubnis gilt 1 Jahr. Theoriestunden und Praxisstunden 2 Jahre.
    >
    >das sagt doch alles ;) geh einfach mal zu der fahrschule und frag nach ;) aber eigentlich bist du noch angemeldet ;)
    Na ja irgendwie kann ichs nich so richtig glauben....denn wenn man die theoprüfung gemacht hat was ich zwar nich gemacht hab muss man ja auch innerhalb eines Jahres die Praxistheo machn....
    aber trotzdem vielen vielen Dank für die (schnellen)
    Antworten:-)

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