Theoriestunden

  • Theoriestunden
     Bruno
      schrieb am Montag, 17. Dezember 2018
    Hallo zusammen,

    habe letztes Jahr im Mai (2017) meine letzte Theoriestunde absolviert und konnte aus privatlichen Gründen nicht mehr weiter machen.

    Jetzt will ich allerdings wieder anpacken und wollte meine Theorieprüfung absolvieren. Allerdings sagt mir nun meine Fahrschule, dass meine Theoriestunden abgelaufen sind und ich alle 14 Stunden nochmal muss. Die Begründung war: „es ist gesetzliche vorgeschrieben.“

    Daher meine Frage an euch: stimmt das?

    Ich habe im Internet weder ein Gesetz noch sonst etwas über den Verfall von Theoriestunden gelesen.

    Ich weiß, dass der Antrag neu gemacht werden muss. Aber es wäre wichtig zu wissen, ob dies mit den Theoriestunden stimmt.

    Vielen Dank im Voraus.
  • Thema
    Re: Theoriestunden
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 18. Dezember 2018
    Text
    Die Theoriestunden verfallen nach 2 Jahren.

    Nützt dir aber nix wenn dein FL dir keine "Prüfungsfreigabe" erteilt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theoriestunden
    Autor
      Bruno
      schrieb am Dienstag, 18. Dezember 2018
    Text
    >Die Theoriestunden verfallen nach 2 Jahren.
    >
    >Nützt dir aber nix wenn dein FL dir keine "Prüfungsfreigabe" erteilt.

    Danke für die Antwort.

    Und wenn ich die Fahrschule wechsel? Wäre das möglich?

    Sprich für die Theorieprüfung lernen und eine Fahrschule suchen die mich aufnehmen würde. Oder macht das keine Fahrschule bzw. würde meine aktuelle Fahrschule mich nicht lassen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Bruno

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theoriestunden
    Autor
      Bruno
      schrieb am Dienstag, 18. Dezember 2018
    Text
    Danke für die Antwort.

    Und wenn ich die Fahrschule wechsel? Wäre das möglich?

    Sprich für die Theorieprüfung lernen und eine Fahrschule suchen die mich aufnehmen würde. Oder macht das keine Fahrschule bzw. würde meine aktuelle Fahrschule mich nicht lassen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Bruno

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theoriestunden
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 18. Dezember 2018
    Text
    Wer soll dir den die 14 Stunden bescheinigen ?

    Deine "alte" Fahrschule? Mit der hast du gar keinen Vertrag mehr und die Ausbildung nicht abgeschlossen.

    Die "neue " Fahrschule ? Da hast du keine einzige Theoriestunde gemacht..

    Und dann stellt sich noch die Frage ob dein SVA so eine alte Bescheinigung überhaupt akzeptiert.
    Viele SVA stehen auf dem Standpunkt "Neuer Antrag - neue Ausbildung".
    Bei der Verlängerung eines bestehenden Antrags ist es anders, deiner ist aber abgelaufen.


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theoriestunden
    Autor
      Bruno
      schrieb am Dienstag, 18. Dezember 2018
    Text
    Sprich meine alte Fahrschule kann mir nicht bestätigen, dass ich die Theoriestunden absolviert habe? Weshalb?

    Sie sagten, dass Theoriestunden nach zwei Jahren verfallen - ist das gesetzlich geregelt? Falls ja, wo? Falls nein, wo dann?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Theoriestunden
    Autor
      Dean
      schrieb am Mittwoch, 19. Dezember 2018
    Text
    Wie lange die Theoriestunden gültig sind ist nirgends per §§ geregelt weil das, kurz gesagt, unwichtig ist.
    In den einschlägigen §§ geht es um die Gültigkeit der Ausbildungsbescheinigung. Die ist bis 2 Jahre NACH Beendigung der Ausbildung gültig. Diese Bescheinigung darf aber erst NACH Beendigung der Ausbildung ausgestellt werden was bei dir nicht der Fall ist. Wann die Ausbildung beendet ist, entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen. Gibt da nämlich noch einige Punkte, ausser den MINDESTENS 14 Stunden, die er zu beachten hat.
    Nach bestandener Theorieprüfung wäre sie übrigens nur ein Jahr gültig. Daher wird wohl das eine Jahr kommen was dir deine Fahrschule genannt hat.

    " Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen, sind dem Fahrschüler die durchlaufenen Ausbildungsteile schriftlich zu bestätigen." käm für dich höchstens in Frage.
    In wie weit sich deine neue Fahrschule darauf einlässt....???? (Siehe oben.) und dir alleine daraufhin eine Ausbildungsbescheinigung ausstelt?
    Ich würde es nicht machen. Wenn das SVA bei einer der regelmäßigen Überprüfungen das moniert (weil sie z.B: sagen neuer Antrag - neue Ausbildung oder sagt: Nee, über 1,5 Jahre ist uns zu lang her) hat man als FL ein mehr als kleines Problem.

    So wie du dir das vorstellst: ich geh mal zur Fahrschule, leg denen einen Zettel mit meinen Theoriestunden von vor über 1,5 Jahren dahin, lerne ein bisschen und mache dann Prüfung wird es wohl nicht gehen.

    Das ganze ist nachzulesen in der Fev, im Fahrlehrergesetz, der dazugehörenden DV, der Fahrschülerausbildungsordnung und natürlich in den einschlägigen Kommentaren

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Theoriestunden
    Autor
      Verrückte Spinnerin
      schrieb am Mittwoch, 19. Dezember 2018
    Text
    >Hallo zusammen,
    Hallo Bruno,

    >habe letztes Jahr im Mai (2017) meine letzte Theoriestunde absolviert und konnte aus privatlichen Gründen nicht mehr weiter machen.

    Da kenn ich auch einen. ?? Allerdings waren es bei ihm die finanzen...

    >Daher meine Frage an euch: stimmt das?

    Keine Ahnung... Aber bei meinem Bekannten, meinte der Fahrlehrer, dass er bei ihm nur die Hälfte nochmal machen muss.

    Bei meinem ersten Fahrlehrer kamen auch Leute, die vor 3 Jahren mal angefangen hatten, er hat gemeint, sie müssten nicht nochmal zur theoriestunde kommen... ?? Allerdings hatte ich bei ihm keinen Ausbildungsvertrag... ??

    >Vielen Dank im Voraus.
    Gruß
    Rebecca

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  • Thema
    Re: Re: Theoriestunden
    Autor
      Verrückte Spinnerin
      schrieb am Mittwoch, 19. Dezember 2018
    Text
    Aber eben, wenn man die Fahrschule wechselt, muss man die Stunden auch nochmal machen. Wenn dein jetziger Fahrlehrer sagt, dass deine Theoriestunden abgelaufen sind, dann wird er dir auch keine Ausbildungsbescheinigung ausstellen, die besagt, dass du alle Stunden absolviert hast....

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