Therapie & Führerschein!?
Mein (zukünftiger) Fahrlehrer konnte mir nicht genau sagen, was man "eigentlich" in diesem Führerscheinantrag angeben muss.
Da gibt es so eine Frage, ob man psychisch "krank" ist, in psychologischer Behandlung ist o.ä. Der FL meinte, man soll einfach nein angeben (obwohl ich ihm gesagt habe, dass es nicht stimmt). Er meinte, das ist nur von Bedeutung, wenn man dazu wegen einer Straftat oder so verurteilt wurde... also übers Gericht und so. Ansonsten erfährt die Behörde davon sowieso nichts. Stimmt das so und kann / soll ich nein angeben? Also, bin nicht vorbestraft oder irgendwie zur Thera "gezwungen" worden.
Hoffe hier kennt sich jemand etwas mit aus und danke vorab!
MfG,
Dennis