Trunkenheit im Verkehr mit E-Roller

  • Trunkenheit im Verkehr mit E-Roller
     gbox6634
      schrieb am Samstag, 23. April 2022
    Hey!
    Ich habe durch einen erstmaligen Verstoß gegen die 0,5 Promille Grenze auf einem E-Roller eine Ordnungswidrigkeit begangen. Das Strafmaß gem. Bußgeldkatalog ist: 500€ Strafe, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Ich besitze noch keine Fahrerlaubnis und bin derzeit erstmalig in der Fahrschule zur Klasse B. Welche Konsequenzen gibt es hier für die Fahrschule? Die Polizisten sagten mich erwarte lediglich die Rechnung von 500€. Aber was ist mit den Punkten und dem Fahrverbot? Ich wollte bald Prüfung machen? Kann mir das verweht werden? Bzw kann ich den Führerschein überhaupt bekommen?

    Danke euch.

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