UNFALL

  • UNFALL
     student
      schrieb am Mittwoch, 25. Januar 2006
    Hallo

    ich habe innerorts einen unfall gehabt. Die sachlage war wie folgt:

    Ich habe kurz am rechtenseitenrand einer dreispurigen strasse angehalten um nach einer route zu fragen. nachdem ich losgefahren bin und eine angemmessene geschwindigkeit erreicht habe, habe ich geblinkt und bin auf die mittlere und sofort auf die rechte spur gewechselt. leider habe ich den gegnerischen fahrer der auf der mitleren spur war nicht gesehen. der zusammenpralle kam zwischen der mitleren und rechten spur zustande. wie gesagt wechselte ich auf die ganz rechte und der andere fahrer wollte mir ausweichen.

    nun habe ich einen schreiben von der polizei bekommen. mit der vorwurf
    mißachtung der vorfahrt
    §§ 8(2), 1 (2), 49 STVO
    was ist die strafe dafür?
    muss ich sagen dass ich schuldig bin?
    kann ich irgendwie es schaffen die strafe nicht zu bezahlen?

    ich hatte eine zeugen bei mir, der gegner war allein und wir konnte uns nicht einigen wer der schuldige ist? ich bin zwar auf seine spur doch er war ein tik zu schnell so ca. 70 und ich habe geblickt beim spurwechsel.

    sorry für den langen text wollte alles so detailliert wie möglich schreiben, damit ihr mir klarer helfen könnt

    ich bedanke mich jetzt schon für die antwort, hilfe und mühe

    gruss

    student
  • Thema
    Re: UNFALL
    Autor
      Muffy
      schrieb am Mittwoch, 25. Januar 2006
    Text
    Hallo,

    Also ganz verstehe ich das nicht. Nochmal zusammengefasst:

    Du hast am rechten Fahrbahnrand gehalten, nach dem losfahren bist Du auf die mittlere Spur gewechselt, danach gleich wieder zurück nach rechts und bei diesem Fahrstreifenwechsel kam es zur Kollision?

    Das wäre dann aber kein Verstoß gegen § 8 sondern § 7 (5) und das hieße dann laut Bußgeldkatalog:

    Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
    31 Fahrstreifen gewechselt und dadurch einen anderen gefährdet 30 €
    31.1 - mit Sachbeschädigung 35 €

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: UNFALL
    Autor
      student
      schrieb am Mittwoch, 25. Januar 2006
    Text
    Hallo

    für erst mal danke für die mühe

    ne hab mich vertippt bin von der ganz rechten spur auf die ganz linke, also nicht zurück auf die rechte.

    bin ich den voll schuldig ich hab ja geblinkt er war ein tik zuschnell?

    was passiert wenn ich der polizei sage das ich mich schuldig fühle oder ist es ratsam einfach die strafe zu bezahlen?
    ich weiss zwar nicht wie das so rechtlich funktioniert ich seh zwar ein das ich schuld habe, aber hat der andere fahrer den überhaupt keine schuld?

    nochmals danke

    gruss

    student

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: UNFALL
    Autor
      Floh w
      schrieb am Mittwoch, 25. Januar 2006
    Text
    hey student,

    ich hab mal ne frage dazu. war der unfallgegner im moment der kollision direkt neben dir/etwas vor dir/etwas hinter dir? sollte er hinter dir gewesen sein und du hast den schulterblick nicht gemacht, dann trägst du die schuld an dem unfall, da du deine umsicht vernächlässigt hast. aber dein unfallgegner hätte auch reagieren müssen. wenn ihr beide ein bußgeldbescheid von 30 oder 35 € bekommt, wird es höchstwahrscheinlich eingestellt.

    allerdings hatte ich vor ca. 7 monaten selbst n unfall. mir is einer mit seinem kastenwagen an ner tankstelle vorne reingescheppert. er is grundlos rückwärts gefahren während ich bereits etwa 30 sek. hinter ihm stand. obwohl ich meine schwester als zeugin hatte, wurde ich als mitschuldige angezeigt. die polizei hatte mich aber informiert, dass meinem führerschein sowie meiner probezeit nix passiert, da ich ein bußgeld von nur 35 € zu erwarten habe. 2 monate später kam dann der brief vom LRA wo ich nochmal beschuldigt wurde dem unfallgegner hinten reingeschüsselt zu sein. weiter unten stand dann allerdings dass das bußgeldverfahren eingestellt wurde.

    ne blöde idee is zur polizei zu gehen und zu sagen dass du die schuld trägst. solltest du schäden an deinem auto haben, die repariert werden sollten und die versicherung das mitkriegt, kannst du den schaden gleich aus eigener tasche bezahlen. ich hatte noch glück. die gegnerische versicherung hat mir geglaubt, dass ihr versicherter schuld hatte, denn die 2000 € schaden die ich hatte, hätte ich nie und nimmer aus eigener tasche bezahlen wollen und können.

    lass es erstmal darauf beruhen und sieh was weiter passiert. so hab ichs auch gemacht.

    kann sein dass ich mich jetzt n bissl verzettelt hab, aber ich hoff das hilft dir trotzdem :)

    grüßle ~*floh*~

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: UNFALL
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 26. Januar 2006
    Text
    >hey student,
    >
    >ich hab mal ne frage dazu. war der unfallgegner im moment der kollision direkt neben dir/etwas vor dir/etwas hinter dir? sollte er hinter dir gewesen sein und du hast den schulterblick nicht gemacht, dann trägst du die schuld an dem unfall, da du deine umsicht vernächlässigt hast. aber dein unfallgegner hätte auch reagieren müssen. wenn ihr beide ein bußgeldbescheid von 30 oder 35 € bekommt, wird es höchstwahrscheinlich eingestellt.
    >
    >allerdings hatte ich vor ca. 7 monaten selbst n unfall. mir is einer mit seinem kastenwagen an ner tankstelle vorne reingescheppert. er is grundlos rückwärts gefahren während ich bereits etwa 30 sek. hinter ihm stand. obwohl ich meine schwester als zeugin hatte, wurde ich als mitschuldige angezeigt. die polizei hatte mich aber informiert, dass meinem führerschein sowie meiner probezeit nix passiert, da ich ein bußgeld von nur 35 € zu erwarten habe. 2 monate später kam dann der brief vom LRA wo ich nochmal beschuldigt wurde dem unfallgegner hinten reingeschüsselt zu sein. weiter unten stand dann allerdings dass das bußgeldverfahren eingestellt wurde.
    >
    >ne blöde idee is zur polizei zu gehen und zu sagen dass du die schuld trägst. solltest du schäden an deinem auto haben, die repariert werden sollten und die versicherung das mitkriegt, kannst du den schaden gleich aus eigener tasche bezahlen. ich hatte noch glück. die gegnerische versicherung hat mir geglaubt, dass ihr versicherter schuld hatte, denn die 2000 € schaden die ich hatte, hätte ich nie und nimmer aus eigener tasche bezahlen wollen und können.
    >
    >lass es erstmal darauf beruhen und sieh was weiter passiert. so hab ichs auch gemacht.
    >
    >kann sein dass ich mich jetzt n bissl verzettelt hab, aber ich hoff das hilft dir trotzdem :)
    >
    >grüßle ~*floh*~

    Hallo nochmal,

    Es spielt überhaupt keine Rolle, ob der andere dahinter, daneben oder davor war. Der TE hat den Fahrstreifen gewechselt und hat damit die Sorgfaltspflicht, daß kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: UNFALL
    Autor
      student
      schrieb am Donnerstag, 26. Januar 2006
    Text
    danke nochmals

    dass heisst dann ich muss einfach 30-35€ bußgeld bezahlen und dann bin ich die polizei los.

    das mit dem schuld und unschuld kläre ich dann mit der versicherung.
    aber wenn ich das geld bezahle heisst dass doch dass ich mich schuldig fühle oder nicht? und somit für beide schauden auf kommen muss!
    das der andere fahre zu schnell war und nicht auf meinen blinker reagiert hat, er war ein ganzes stück hinter mir, ist also unwichtig?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: UNFALL
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 26. Januar 2006
    Text
    >danke nochmals
    >
    >dass heisst dann ich muss einfach 30-35€ bußgeld bezahlen und dann bin ich die polizei los.
    >
    >das mit dem schuld und unschuld kläre ich dann mit der versicherung.
    >aber wenn ich das geld bezahle heisst dass doch dass ich mich schuldig fühle oder nicht? und somit für beide schauden auf kommen muss!
    >das der andere fahre zu schnell war und nicht auf meinen blinker reagiert hat, er war ein ganzes stück hinter mir, ist also unwichtig?

    Hallo,

    Zu beweisen, daß der andere zu schnell war, dürfte recht schwierig werden.
    Außerdem: Warum sollte der andere auf Dein Blinken reagieren? Klar, er könnte langsamer machen, um Dich reinzulassen. Aber das muß er nicht! Wie schon geschrieben, darfst du den Fahrstreifen nur dann wechseln, wenn Du sicher bist, daß kein anderer gefährdet oder gar geschädigt wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: UNFALL
    Autor
      Damien
      schrieb am Donnerstag, 26. Januar 2006
    Text
    @student

    ich mag mich irren, aber hattest du nicht erst einen Unfall vor realtiv kurzer Zeit? Ich erinner mich so genau dran, weil du damals doch 3-5 Threads dafür aufgemacht hast?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: UNFALL
    Autor
      ABC
      schrieb am Donnerstag, 26. Januar 2006
    Text
    JA ER HATTE VOR KURZEN EINEN UNFALL! IST SOGAR GAR NICHT LANGE HER:
    --------------------------------------------------------------------
    Thema: Unfall
    Autor: student
    Datum: Dienstag, 17. Januar 2006
    Text: Hallo

    ich hab einen Unfall verursacht. Beschreibung: Ich bin in der Stadt in eine Parkanlage reingefahren, bei der Einfahrt habe ich mir es dann anders überlegt und bin dann rückwerts aus dem Parkhaus rausgefahren. bin dann auf der ganz recht Fahrspur einer drei spurigen Strasse innerorts natürlich "gelandet" von dort aus bin ich auf die ganz recht spur gewechselt, dabei habe ich einen kommend Fahrzeug nicht gesehen.

    Nun hat die Polizei gemeint dass sie gegen micht eine anzeigen auf grund einer Vekehrswidrigkeit ein leiten.

    Ich würde gern wissen was für eine Strafe ich bekommen könnte und in welcher höhe?

    der Unfall gegner sagt dass ich nicht geblickt hätte obwohl ich geblickt habe hat dies irgendwelche auswirkungen auf das geschehen?

    Kann ich irgendwie auf die verkehrswidrigkeit einen anspruch legen, sodass ich wenigstens nicht die strafe zahlen muss??

    ich hatte zeugen bei mir im auto

    sorry für den langen text

    danke vielmals für die mühe es zu lesen und zu beantworten

    mit freundlichen grüssen

    student
    --------------------------------------------------------------------

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: UNFALL
    Autor
      ABC
      schrieb am Donnerstag, 26. Januar 2006
    Text
    aber ein unfall die woche zu verursachen ist ja nichts außergewöhnliches und für jede versicherung eine freude ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: UNFALL
    Autor
      ABC
      schrieb am Donnerstag, 26. Januar 2006
    Text
    sorry, ist ja schwachsinn was ich da geschrieben habe. ich gehe mal stark davon aus, dass das der gleiche unfall war!
    aber die idee, rückwärts wieder aus parkhaus rauszufahren, dann loszuhacken, ein anderes auto anzufahren und vor allem dann noch zu behaupten der andere hätte mitschuld - weil du geblinkt hast und er unverschämterweise keine vollbremsung gemacht hat um dich reinzulassen, macht dich auf jedem fall zu einem helden!

    Auf den Beitrag antworten


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