Umschreibung Führerschein

  • Umschreibung Führerschein
     Gast
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Ich bin nun 56 Jahre Hatte den Führerschein Klasse 2 ( CE ) hab aber versäumt ihn umschreiben zu lassen..
    Da ich nun Lkw fahren möchte über 12.000 t brauchte ich den Fs eingeschränkt Klasse CE Sehtest und Gesundheitszeugnis habe ich Was muß ich weiters veranlassen
  • Thema
    Re: Umschreibung Führerschein
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Text
    >Ich bin nun 56 Jahre Hatte den Führerschein Klasse 2 ( CE ) hab aber versäumt ihn umschreiben zu lassen..
    >Da ich nun Lkw fahren möchte über 12.000 t brauchte ich den Fs eingeschränkt Klasse CE Sehtest und Gesundheitszeugnis habe ich Was muß ich weiters veranlassen
    >
    ich denke, du musst die prüfungen für c und ce (theorie u. praxis) noch mal wiederholen.

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  • Thema
    Re: Re: Umschreibung Führerschein
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Text
    Na Bravo ein nicht vorgelegter sehtest und gesundheitsprüfung und jetzt dann alles neu machen..wo ist da der sinn..

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  • Thema
    Re: Re: Re: Umschreibung Führerschein
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Text
    >Na Bravo ein nicht vorgelegter sehtest und gesundheitsprüfung und jetzt dann alles neu machen..wo ist da der sinn..
    >
    der sinn besteht darin, dass du seit mindestens 6 jahren keinen lkw gefahren hast und jede mögliche gefahr abgewendet werden soll. ein 40-tonner über unsere strassen zu bewegen ist bestimmt kein kinderspiel.

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  • Thema
    Re: Re: Umschreibung Führerschein
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 14. Dezember 2004
    Text
    >>Ich bin nun 56 Jahre Hatte den Führerschein Klasse 2 ( CE ) hab aber versäumt ihn umschreiben zu lassen..
    >>Da ich nun Lkw fahren möchte über 12.000 t brauchte ich den Fs eingeschränkt Klasse CE Sehtest und Gesundheitszeugnis habe ich Was muß ich weiters veranlassen
    >>
    >ich denke, du musst die prüfungen für c und ce (theorie u. praxis) noch mal wiederholen.
    >

    Hast Du schon den Kartenführerschein wenn nicht muß Du ein ein Amts-
    ärtsliches Gutachten zur Umschreibung vorlegen.Denn ab dem 50 ledensjahr muß jeder der im Besitz der alten Kl. 2 ist so ein Gutachten
    bei der Umschreibung vorlegen.Wichtig für Leute die inden nächsten Jahren 50 werden das sie alle so ein Gutachten besitzen.Sonst ist der CE oder (Kl.2) weg.

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  • Thema
    Re: Umschreibung Führerschein
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 14. Dezember 2004
    Text
    Hallo,

    erkundige dich bitte direkt bei der für deinen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle. Nur dort bekommst du wirklich kompetente Auskünfte.

    Viele Grüße
    Kirsten

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