Umschreibung möglich???

  • Umschreibung möglich???
     Voejelchen
      schrieb am Donnerstag, 25. November 2004
    Hallo,

    Ich habe eine Frage, und zwar:"Ist es möglich die Klasse B so umschreiben zu
    lassen damit man Schlepper fahren kann"? (hat mir ein Bekannter erzählt)
    Wenn nicht Noch eine frage:"Wie lange dauert es die Klasse T zu machen und
    was Kostet es"?

    Bitte um schnelle Antwort da es ein wenig eilt!!!
    Danke!!!!!

    MFG

    Voejelchen
  • Thema
    Re: Umschreibung möglich???
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 25. November 2004
    Text
    >Hallo,
    >
    >Ich habe eine Frage, und zwar:"Ist es möglich die Klasse B so umschreiben zu
    >lassen damit man Schlepper fahren kann"? (hat mir ein Bekannter erzählt)
    >Wenn nicht Noch eine frage:"Wie lange dauert es die Klasse T zu machen und
    >was Kostet es"?
    >
    >Bitte um schnelle Antwort da es ein wenig eilt!!!
    >Danke!!!!!
    >
    >MFG
    >
    >Voejelchen

    Klasse L ist doch in B eingeschlossen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Umschreibung möglich???
    Autor
      Voejelchen
      schrieb am Freitag, 26. November 2004
    Text
    Es geht um die klasse T nicht um L. (landmaschienen bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Umschreibung möglich???
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 26. November 2004
    Text
    >Hallo,
    >
    >Ich habe eine Frage, und zwar:"Ist es möglich die Klasse B so umschreiben zu
    >lassen damit man Schlepper fahren kann"? (hat mir ein Bekannter erzählt)
    >Wenn nicht Noch eine frage:"Wie lange dauert es die Klasse T zu machen und
    >was Kostet es"?
    >
    >Bitte um schnelle Antwort da es ein wenig eilt!!!
    >Danke!!!!!
    >
    >MFG
    >
    >Voejelchen
    >
    So blöd kannst Du doch nicht sein! Man kann doch eine Fahrerlaubnis nicht nach seinen Wünschen "umschreiben" lassen! Du kannst Deine Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern auf eine Fahrerlaubnis der Klasse T - was das kostet mußt Du Dich ort Ort erkundigen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Umschreibung möglich???
    Autor
      Voejelchen
      schrieb am Freitag, 26. November 2004
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>Ich habe eine Frage, und zwar:"Ist es möglich die Klasse B so umschreiben zu
    >>lassen damit man Schlepper fahren kann"? (hat mir ein Bekannter erzählt)
    >>Wenn nicht Noch eine frage:"Wie lange dauert es die Klasse T zu machen und
    >>was Kostet es"?
    >>
    >>Bitte um schnelle Antwort da es ein wenig eilt!!!
    >>Danke!!!!!
    >>
    >>MFG
    >>
    >>Voejelchen
    >>
    >So blöd kannst Du doch nicht sein! Man kann doch eine Fahrerlaubnis nicht nach seinen Wünschen "umschreiben" lassen! Du kannst Deine Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern auf eine Fahrerlaubnis der Klasse T - was das kostet mußt Du Dich ort Ort erkundigen.
    >
    >Werd mal nicht beleidigend hier ja1!!!!!

    und es gibt doch einen weg weiß nur noch nicht wie und mit bestimmten bescheinigungen sowiso!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Umschreibung möglich???
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 27. November 2004
    Text
    >>>Hallo,
    >>>
    >>>Ich habe eine Frage, und zwar:"Ist es möglich die Klasse B so umschreiben zu
    >>>lassen damit man Schlepper fahren kann"? (hat mir ein Bekannter erzählt)
    >>>Wenn nicht Noch eine frage:"Wie lange dauert es die Klasse T zu machen und
    >>>was Kostet es"?
    >>>
    >>>Bitte um schnelle Antwort da es ein wenig eilt!!!
    >>>Danke!!!!!
    >>>
    >>>MFG
    >>>
    >>>Voejelchen
    >>>
    >>So blöd kannst Du doch nicht sein! Man kann doch eine Fahrerlaubnis nicht nach seinen Wünschen "umschreiben" lassen! Du kannst Deine Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern auf eine Fahrerlaubnis der Klasse T - was das kostet mußt Du Dich ort Ort erkundigen.
    >>
    >>Werd mal nicht beleidigend hier ja1!!!!!
    >
    >und es gibt doch einen weg weiß nur noch nicht wie und mit bestimmten bescheinigungen sowiso!!!!
    >
    Nein, es gibt keinen Weg auch nicht mit Bescheinigungen und so!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Umschreibung möglich???
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 26. November 2004
    Text
    Hallo,

    Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 können unter bestimmten Voraussetzungen die Klasse T bekommen. Wer nur die neue Klasse B hat, muss leider T extra machen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Umschreibung möglich???
    Autor
      Voejelchen
      schrieb am Freitag, 26. November 2004
    Text
    >Hallo,
    >
    >Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 können unter bestimmten Voraussetzungen die Klasse T bekommen. Wer nur die neue Klasse B hat, muss leider T extra machen.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >Danke für den netten und konstruktiven beitrag von dir ist hier leider nicht an der tagesordnung!!!!!

    viele grüße

    H-Peter

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Umschreibung möglich???
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 26. November 2004
    Text
    Dass die Kl.B bei der Einführung, im Verkleich zur alten Kl.III, so "beschnitten" wurde, war und ist ein Witz!!!

    Ich bin zur Zeit arbeitslos und könnte jederzeit bei ner Spedition als Fahrer eines 7,5-Tonners anfangen! Ich habe jedoch "nur" Kl.B und keine Kohle um C1 zu machen - Arbeitsagentur stellt sich auch quer...

    Ich denke so wie mir geht's noch einigen mehr - also Danke an das Verkehrministerium, dass sie die Arbeitslosigkeit gefördert haben!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Umschreibung möglich???
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 27. November 2004
    Text
    >Dass die Kl.B bei der Einführung, im Verkleich zur alten Kl.III, so "beschnitten" wurde, war und ist ein Witz!!!
    >
    >Ich bin zur Zeit arbeitslos und könnte jederzeit bei ner Spedition als Fahrer eines 7,5-Tonners anfangen! Ich habe jedoch "nur" Kl.B und keine Kohle um C1 zu machen - Arbeitsagentur stellt sich auch quer...
    >
    >Ich denke so wie mir geht's noch einigen mehr - also Danke an das Verkehrministerium, dass sie die Arbeitslosigkeit gefördert haben!!!
    >
    Wenn Du eine definitive Einstellungszusage der Spedition hast wird Dir die Agentur für Arbeit den Führerschein finanzieren!
    Das die Fahrerlaubnis der Klasse B nur bis 3,5 T erlaubt ist ok! Schau Dir mal an wie schwer sich die Bewerber/innen teilweise tun beim Erwerb der FE der Klasse C1 oder gar C1E. Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B wissen doch teilweise noch nicht einmal wie Ladungssicherung geschrieben wird!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Umschreibung möglich???
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 27. November 2004
    Text
    >>Dass die Kl.B bei der Einführung, im Verkleich zur alten Kl.III, so "beschnitten" wurde, war und ist ein Witz!!!
    >>
    >>Ich bin zur Zeit arbeitslos und könnte jederzeit bei ner Spedition als Fahrer eines 7,5-Tonners anfangen! Ich habe jedoch "nur" Kl.B und keine Kohle um C1 zu machen - Arbeitsagentur stellt sich auch quer...
    >>
    >>Ich denke so wie mir geht's noch einigen mehr - also Danke an das Verkehrministerium, dass sie die Arbeitslosigkeit gefördert haben!!!
    >>
    >Wenn Du eine definitive Einstellungszusage der Spedition hast wird Dir die Agentur für Arbeit den Führerschein finanzieren!
    >Das die Fahrerlaubnis der Klasse B nur bis 3,5 T erlaubt ist ok! Schau Dir mal an wie schwer sich die Bewerber/innen teilweise tun beim Erwerb der FE der Klasse C1 oder gar C1E. Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B wissen doch teilweise noch nicht einmal wie Ladungssicherung geschrieben wird!
    >
    >
    Die die EG-Führerscheinregelung wird keine Arbeitslosigkeit gefördert. Es schafft Arbeitsplätze wenn Führerscheine erworben werden. Es gibt genug Arbeitslose, die im Besitz der alten Führerscheinklasse 3 sind. Wenn Dein neuer Arbeitgeber Dich unbedingt einstellen will, soll er doch für Deine Ausbildung bezahlen. Wenn Du dort arbeiten möchtest, kannst Du ja evt. auch einen Vorschuß für den Führerschein erbeten. Warum sollen andere Arbeitnehmer mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen für Deine Berufsausbildung aufkommen?

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