Unfall

  • Unfall
     Rollerfahrer.
      schrieb am Samstag, 2. Juni 2007
    Heute habe ich einer älteren Dame die Mit dem Fahrrad auf einer Vorfahrtsstraße fuhr die fohrfart genommen und sie stürzt und hat sich leicht verletzt. Sie ging ins Krankenhaus und die Polizei wurde verständigt und hat alles aufgenommen. Mit welchen folgen muss ich als Fahranfänger rechenen?
  • Thema
    Re: Unfall
    Autor
      carhol
      schrieb am Samstag, 2. Juni 2007
    Text
    welche führerscheinklasse hast du den ?

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Unfall
    Autor
      ThomasFLIP
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text
    >Heute habe ich einer älteren Dame die Mit dem Fahrrad auf einer Vorfahrtsstraße fuhr die fohrfart genommen und sie stürzt und hat sich leicht verletzt. Sie ging ins Krankenhaus und die Polizei wurde verständigt und hat alles aufgenommen. Mit welchen folgen muss ich als Fahranfänger rechenen?

    Hmm, da hast du wohl eine der sieben Todsünden begangen. Eine STRAFTAT nach § 315c Strafgesetzbuch.
    Kann ziemlich böse enden, den Lappen bist du wohl los...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unfall
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text
    >
    >Hmm, da hast du wohl eine der sieben Todsünden begangen. Eine STRAFTAT nach § 315c Strafgesetzbuch.
    >Kann ziemlich böse enden, den Lappen bist du wohl los...

    hhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh

    Flips du laberst wieder ganz schön blech. nach deiner theorie müssten die strassen in d-land fast fahrzeugfrei sein weil kaum einer noch einen führeschein hat.
    noch einen tip von mir an angehende fl: meld dich im verkehrsportal-de an.

    das ganze wird eine geldstrafe (wenn jugendlich sozi-stunden), punkte und je nach fe-klasse, aufbauseminar geben.

    an te: hol dir ein paar blumen und pralinen, besuch die alte dame, entschuldige dich bei ihr. das macht immer einen sehr guten eindruck beim staatsanwalt und senkt die strafe.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Unfall
    Autor
      ThomasFLIP
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text
    >>
    >>Hmm, da hast du wohl eine der sieben Todsünden begangen. Eine STRAFTAT nach § 315c Strafgesetzbuch.
    >>Kann ziemlich böse enden, den Lappen bist du wohl los...
    >
    >hhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh
    >
    >Flips du laberst wieder ganz schön blech. nach deiner theorie müssten die strassen in d-land fast fahrzeugfrei sein weil kaum einer noch einen führeschein hat.
    >noch einen tip von mir an angehende fl: meld dich im verkehrsportal-de an.
    >
    >das ganze wird eine geldstrafe (wenn jugendlich sozi-stunden), punkte und je nach fe-klasse, aufbauseminar geben.
    >
    >an te: hol dir ein paar blumen und pralinen, besuch die alte dame, entschuldige dich bei ihr. das macht immer einen sehr guten eindruck beim staatsanwalt und senkt die strafe.
    >
    >holger

    Also, als Blech sehe ich das nicht an, sondern ich wende das an, was uns in der Schule beigebracht wurde.
    Und in § 315c steht nunmal folgendes:

    "Wer im Straßenverkehr...
    2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
    a) die Vorfahrt nicht beachtet,
    ...
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Und genau das hat er ja wohl gemacht, oder?
    Außerdem würde ich dich bitten die Kritik an meinen Beiträgen nicht so persönlich ausfallen zu lassen. Du solltest doch auch gelernt haben, dass sowas kontraproduktiv ist.

    Thomas.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Unfall
    Autor
      kathy89
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text
    @Thomas
    jetzt hast du ja mit deinem auszug aus dem StGB holgers theorie bestätigt. holger hat geschrieben, dass es geldstrafe bzw. sozialstunden gibt. Du warst der Meinung dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, davon steht aber nix in dem von dir zitierten Auszug des Gesetzes.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Unfall
    Autor
      ThomasFLIP
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text
    >@Thomas
    >jetzt hast du ja mit deinem auszug aus dem StGB holgers theorie bestätigt. holger hat geschrieben, dass es geldstrafe bzw. sozialstunden gibt. Du warst der Meinung dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, davon steht aber nix in dem von dir zitierten Auszug des Gesetzes.

    Da hast du Recht Kathy. Ich habe nicht daran gedacht weiterführend auf § 69 StGB zu verweisen, denn dort heißt es:

    "(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nich verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 (Grundsatz der Verhälnismäßigkeit) bedarf es nicht.

    (2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
    1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)
    2. ...
    3. ...
    4. ...
    so ist der Täter IN DER REGEL als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen."

    Er hat also noch eine Chance durch den Zusatz "in der Regel" allerdings ist es genau so wie ich es geschildert habe. Es liegt alles daran was der Richter entscheidet. Daher ist es wirklich sinnvoll Holgers Vorschlag mit Blumen und großem Sorry zu befolgen... Ob es dann im Endeffekt etwas nutzt, wird man sehen.

    LG,
    Thomas.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall
    Autor
      Rollerfahrer.
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text
    >>@Thomas
    >>jetzt hast du ja mit deinem auszug aus dem StGB holgers theorie bestätigt. holger hat geschrieben, dass es geldstrafe bzw. sozialstunden gibt. Du warst der Meinung dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, davon steht aber nix in dem von dir zitierten Auszug des Gesetzes.
    >
    >Da hast du Recht Kathy. Ich habe nicht daran gedacht weiterführend auf § 69 StGB zu verweisen, denn dort heißt es:
    >
    >"(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nich verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 (Grundsatz der Verhälnismäßigkeit) bedarf es nicht.
    >
    >(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
    >1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)
    >2. ...
    >3. ...
    >4. ...
    >so ist der Täter IN DER REGEL als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen."
    >
    >Er hat also noch eine Chance durch den Zusatz "in der Regel" allerdings ist es genau so wie ich es geschildert habe. Es liegt alles daran was der Richter entscheidet. Daher ist es wirklich sinnvoll Holgers Vorschlag mit Blumen und großem Sorry zu befolgen... Ob es dann im Endeffekt etwas nutzt, wird man sehen.
    >
    >LG,
    >Thomas.


    Also ich bins noch mal der Rollerfahrer und die Dame wird mich nicht anzeigen !! was Bringt das wohl für mich?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall
    Autor
      Rollerfahrer.
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text
    >>>@Thomas
    >>>jetzt hast du ja mit deinem auszug aus dem StGB holgers theorie bestätigt. holger hat geschrieben, dass es geldstrafe bzw. sozialstunden gibt. Du warst der Meinung dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, davon steht aber nix in dem von dir zitierten Auszug des Gesetzes.
    >>
    >>Da hast du Recht Kathy. Ich habe nicht daran gedacht weiterführend auf § 69 StGB zu verweisen, denn dort heißt es:
    >>
    >>"(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nich verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 (Grundsatz der Verhälnismäßigkeit) bedarf es nicht.
    >>
    >>(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
    >>1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)
    >>2. ...
    >>3. ...
    >>4. ...
    >>so ist der Täter IN DER REGEL als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen."
    >>
    >>Er hat also noch eine Chance durch den Zusatz "in der Regel" allerdings ist es genau so wie ich es geschildert habe. Es liegt alles daran was der Richter entscheidet. Daher ist es wirklich sinnvoll Holgers Vorschlag mit Blumen und großem Sorry zu befolgen... Ob es dann im Endeffekt etwas nutzt, wird man sehen.
    >>
    >>LG,
    >>Thomas.
    >
    >
    >Also ich bins noch mal der Rollerfahrer und die Dame wird mich nicht anzeigen !! was Bringt das wohl für mich? und wie sieht das jetzt aus mit Probezeitverlängerung

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 4. Juni 2007
    Text
    >>Also ich bins noch mal der Rollerfahrer und die Dame wird mich nicht anzeigen !! was Bringt das wohl für mich? und wie sieht das jetzt aus mit Probezeitverlängerung
    .................................

    Ich will dich ja nicht frusten, lieber Rollerfahrer, aber du solltest dich noch nicht in Sicherheit wiegen.

    Das, was die Dame will, muss nicht dem Willen der Polizei und Staatsanwaltschaft entsprechen.
    Lies dir mal diesen LINK durch:

    http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-17896!2002

    Der Nick "Peter Lustig" hört sich vielleicht spaßig an. Dahinter verbirgt sich aber ein sehr heller Geist, der sich beruflich mit dem Thema Verkehrsrecht auseinander setzt.

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