Unfall gebaut

  • Unfall gebaut
     Niiiils
      schrieb am Donnerstag, 9. Februar 2006
    Hallo,

    fuhr gestern abend zum Fussball nach Mönchengladbach und hab nach dem Spiel beim Auffahren auf die Autobahn einen Unfall verschuldet.

    Ich fuhr auf den Beschleunigungsstreifen - die Autobahn war sehr voll - hab in den Spiegel geguckt, Seitenblick und wollte dann auf die Bahn drauf. Leider hab ich da wohl ein Auto übersehen. Er fuhr mir direkt rein und ich hab auch noch irgendwie (war alles so schnell..) ein anderes Auto gestreift und kam dann irgendwann am rechten Rand wieder zum Stehen.

    Auto übersehen ---> Meine Schuld.

    Meine Frage: Die Polizei kam und sagte später, ich würde dann in ein paar Tagen "eine kleine Rechnung" von der Polizei bekommen, weil ich ein Verkehrsunfall veranstaltet habe. Auch auf dem Unfallbericht stand irgendetwas wegen Bußgeld oder so. Wieviel Bußgeld wird das ca. sein und hat das auch Auswirkungen auf Probezeit, etc. Hab meinen Führerschein seit Ende August ´05.

    würde mich über eine Antwort freuen!

    viele Grüße,
    Nils
  • Thema
    Re: Unfall gebaut
    Autor
      Damien
      schrieb am Donnerstag, 9. Februar 2006
    Text
    - 85 euro (Bußgeld+Gebühren)
    - 3 Punkte
    - Anordnung zum Aufbauseminar
    - 2 Jahre verlängerte Probezeit

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unfall gebaut
    Autor
      Niiiils
      schrieb am Freitag, 10. Februar 2006
    Text
    Danke für die Antwort...

    Kann es auch sein, dass die Polizei den Unfall als B-Verstoß ansieht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unfall gebaut
    Autor
      Muffy
      schrieb am Freitag, 10. Februar 2006
    Text
    >- 85 euro (Bußgeld+Gebühren)
    >- 3 Punkte
    >- Anordnung zum Aufbauseminar
    >- 2 Jahre verlängerte Probezeit

    Es sind 75 Euro + Gebühren, der Rest stimmt. Der Grundtatbestand sind 50 Euro, durch die Sachbeschädigung wird das Ganze auf 75 erhöht plus 25,60 Gebühren.
    Leider kann die Polizei das weder als A- noch als B-Verstoß einstufen. Das ist genau festgelegt in der Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Und danach ist es nunmal ein A-Verstoß

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