Unfall in der Probezeit

  • Unfall in der Probezeit
     Raffi
      schrieb am Mittwoch, 13. Dezember 2006
    Hallo Fahrschulgemeinde,

    ich hab mal folgende frage ein Kumpel von mir hat vor 3 wochen ca einen unfall gebaut und zwar ist er Betrunken mit 1,1 Promille in einen Graben gefahren.
    Er ist,bzw war in der Probezeit.
    Was muss er erwarten??

    Gruß Ralf
  • Thema
    Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      Ara
      schrieb am Mittwoch, 13. Dezember 2006
    Text
    >Hallo Fahrschulgemeinde,
    >
    >ich hab mal folgende frage ein Kumpel von mir hat vor 3 wochen ca einen unfall gebaut und zwar ist er Betrunken mit 1,1 Promille in einen Graben gefahren.
    >Er ist,bzw war in der Probezeit.
    >Was muss er erwarten??
    >
    >Gruß Ralf

    Soso der "Kumpel" ;]

    Bußgeldkatalog sagt:
    7 Punkte, 2 Netto-Monatslöhne 6 - 12 Monate sperrfrist bei Ersttätern

    Ansonsten lernte ich in der Fahrschule, dass bei Alkohol in der Probezeit neben Aufbauseminar und MPU gegebenenfalls auch eine nochmalige Ablegung der Prüfung (Nach ablauf der Sperrfrist) angeordnet werden kann + ab 1 Promille auch noch der Besuch eines Antialkoholikertreffs

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      JaCK_BaUeR
      schrieb am Mittwoch, 13. Dezember 2006
    Text
    gleich FS weg und nie wieder bekommen....

    sachen gibt es.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 13. Dezember 2006
    Text

    >Bußgeldkatalog sagt:
    >7 Punkte, 2 Netto-Monatslöhne 6 - 12 Monate sperrfrist bei Ersttätern
    >
    >Ansonsten lernte ich in der Fahrschule, dass bei Alkohol in der Probezeit neben Aufbauseminar und MPU gegebenenfalls auch eine nochmalige Ablegung der Prüfung (Nach ablauf der Sperrfrist) angeordnet werden kann + ab 1 Promille auch noch der Besuch eines Antialkoholikertreffs

    ++++
    So ist das ganze nicht korrekt.
    1.) Punkte wird es nicht einen geben, da die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
    Die Tagessätze und die Sperrfrist kommen hin. Ausnahme: Man fällt unter Jugendstrafrecht, dann ersatzweise Sozialstunden statt der Geldstrafe.

    2.) Es kommt "nur" eine Anordnung zur Teilnahme an einem speziellen Aufbauseminar. Keine MPU, wenn Ersttäter, kein Antialkoholikertreffs, keine erneute Prüfung.

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      Ara
      schrieb am Mittwoch, 13. Dezember 2006
    Text

    >So ist das ganze nicht korrekt.
    >1.) Punkte wird es nicht einen geben, da die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
    >Die Tagessätze und die Sperrfrist kommen hin. Ausnahme: Man fällt unter Jugendstrafrecht, dann ersatzweise Sozialstunden statt der Geldstrafe.
    >
    >2.) Es kommt "nur" eine Anordnung zur Teilnahme an einem speziellen Aufbauseminar. Keine MPU, wenn Ersttäter, kein Antialkoholikertreffs, keine erneute Prüfung.

    Er kriegt nach dem Aufbauseminar einen Führerschein zurück und hat dann keine Punkte?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 13. Dezember 2006
    Text

    >Er kriegt nach dem Aufbauseminar einen Führerschein zurück und hat dann keine Punkte?

    +++

    Das ist korrekt! Durch den FE-Entzug werden die Punkte gelöscht. Die Straftat als solche, steht aber weiterhin in der Akte drin. Und das die nächsten zehn Jahre...

    greetz

    Auf den Beitrag antworten


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