Unfall in der Probezeit

  • Unfall in der Probezeit
     Induktion
      schrieb am Dienstag, 7. August 2007
    Hallo,
    ich bin gestern zum ersten Mal mit dem Auto von meinem Großvater gefahren und nachdem ich ein Stück gefahren war, habe ich vergessen, daß es ein Automatik-Getriebe hat und wollte vor einer roten Ampel runterschalten und den Wagen ausrollen lassen (es war noch reichlich Platz). Irgendwie habe ich auf der „Suche“ nach der Kupplung mit dem linken Fuß die Bremse erwischt und dann in Panik statt den Fuß wegzunehmen mit aller Kraft versucht das Pedal ganz durchzutreten - ich habe es für die Kupplung gehalten und dachte irgendwie, daß irgendetwas klemmt, das man vielleicht „gewaltsam“ lösen kann... jedenfalls ist dann jemand hinten draufgefahren, es waren ja eigentlich noch 100 Meter oder so bis zur Haltelinie.

    Was passiert jetzt? Die BuIIen haben nichts weiter gesagt. Muß ich zum Aufbauseminar? Wird die Probezeit verlängert? Eigentlich wäre sie in einem Monat vorbei und ich habe in den zwei Jahren sonst absolut nichts angestellt, nicht mal falsch geparkt. Wie geht es weiter?
  • Thema
    Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Dienstag, 7. August 2007
    Text
    auch wenn es dein Fehler war - dein Hintermann hatte entweder zu wenig Abstand, defekte Bremsen oder hat schlicht und ergreifend gepennt. Demnach ist der Unfall nicht deine Schuld... was hast du denn der Polizei erzählt?
    Anosnsten denke ich nicht, dass dich noch ein Breifchen zum ASF erreicht.

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  • Thema
    Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      Jurist
      schrieb am Dienstag, 7. August 2007
    Text
    >auch wenn es dein Fehler war - dein Hintermann hatte entweder zu wenig Abstand, defekte Bremsen oder hat schlicht und ergreifend gepennt. Demnach ist der Unfall nicht deine Schuld... was hast du denn der Polizei erzählt?
    >Anosnsten denke ich nicht, dass dich noch ein Breifchen zum ASF erreicht.

    Wie kommst du denn darauf?

    Der Auffahrende hat hier nicht unbedingt Schuld.

    Es ist gut möglich, dass der Threadersteller eine Teilschuld bekommt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Dienstag, 7. August 2007
    Text
    >>auch wenn es dein Fehler war - dein Hintermann hatte entweder zu wenig Abstand, defekte Bremsen oder hat schlicht und ergreifend gepennt. Demnach ist der Unfall nicht deine Schuld... was hast du denn der Polizei erzählt?
    >>Anosnsten denke ich nicht, dass dich noch ein Breifchen zum ASF erreicht.
    >
    >Wie kommst du denn darauf?
    >
    >Der Auffahrende hat hier nicht unbedingt Schuld.
    >
    >Es ist gut möglich, dass der Threadersteller eine Teilschuld bekommt.
    Ah der Herr Jurist,
    beim 2ten mal Lesen meines Beitrags fällt mir auf, dass meine Aussageabsicht nicht ganz richtig umgesetzt wurde... Sagen wir es so, ich als Unfallverursacher (also der Threadersteller) hätte darauf plädiert, dass ein Füßgänger oder Fahrradfahrer oä. die Straße querte - und ich somit schuldfrei bin (zumindest habe ich nur sehr geringe Teilschuld).

    Aber worum es mir geht, dass er keine 'Einladung' zum ASF befürchten muss, das ist soweit richtig, oder?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      Jurist
      schrieb am Freitag, 10. August 2007
    Text
    >>>auch wenn es dein Fehler war - dein Hintermann hatte entweder zu wenig Abstand, defekte Bremsen oder hat schlicht und ergreifend gepennt. Demnach ist der Unfall nicht deine Schuld... was hast du denn der Polizei erzählt?
    >>>Anosnsten denke ich nicht, dass dich noch ein Breifchen zum ASF erreicht.
    >>
    >>Wie kommst du denn darauf?
    >>
    >>Der Auffahrende hat hier nicht unbedingt Schuld.
    >>
    >>Es ist gut möglich, dass der Threadersteller eine Teilschuld bekommt.
    >Ah der Herr Jurist,
    >beim 2ten mal Lesen meines Beitrags fällt mir auf, dass meine Aussageabsicht nicht ganz richtig umgesetzt wurde... Sagen wir es so, ich als Unfallverursacher (also der Threadersteller) hätte darauf plädiert, dass ein Füßgänger oder Fahrradfahrer oä. die Straße querte - und ich somit schuldfrei bin (zumindest habe ich nur sehr geringe Teilschuld).
    >
    >Aber worum es mir geht, dass er keine 'Einladung' zum ASF befürchten muss, das ist soweit richtig, oder?

    Wenn tatsächlich ein Fußgänger die Straße überquerte, sieht es natürlich anders aus.
    Aber zu starkes, plötzliches Bremsen ohne Not stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §4 StVO dar und ist ein A-Verstoß. Insofern kann eine Teilnahme an einem ASF von Nöten sein.

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