Unfall vor der Praxisprüfung, bin ich prüfbar?

  • Unfall vor der Praxisprüfung, bin ich prüfbar?
     Excu1
      schrieb am Sonntag, 16. April 2017
    Hallo,

    Ich hatte vor meiner Praxisprüfung einen Unfall (unverschuldet), dieser war 60 Minuten vor der Prüfung ca.
    Die Prüfung danach habe ich verpatzt wegen mangelnder Konzentration (Noch nie gemachter Vorfahrtfehler und Wagen abwürgen bspw.)
    Mein Onkel arbeitet bei der Polizei und meinte, dass der Prüfer mich nicht hätte prüfen dürfen, da man nach einem Unfall unter Schock steht und man nicht voll leistungsfähig ist.
    Er hat mich nicht gefragt ob ich fahren kann und laut meinem Onkel MUSS er die Prüfung absagen.
    Stimmt das so, bin ich nicht prüfungstauglich und kann man nachweisbar mit Fakten belegt die Prüfung negieren?
  • Thema
    Re: Unfall vor der Praxisprüfung, bin ich prüfbar?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 20. April 2017
    Text
    >Mein Onkel arbeitet bei der Polizei und meinte, dass der Prüfer mich nicht hätte prüfen dürfen, da man nach einem Unfall unter Schock steht und man nicht voll leistungsfähig ist.

    Es juckt mich in den Fingern zu fragen: Als was arbeitet dein Onkel bei der Polizei?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Schock_(Medizin)

    Der Unterschied zu der auch auf der Wikipedia genannten "akuten Belastungsreaktion" sollte in jedem seriösen LSM-Kurs und vielleicht sogar im Theorieunterricht besprochen worden sein. Leute behaupten ständig, unter Schock zu stehen, was aber praktisch nie stimmt.


    >Er hat mich nicht gefragt ob ich fahren kann und laut meinem Onkel MUSS er die Prüfung absagen.

    Er muss die Prüfung wegen eines Umstands absagen, den er nicht kennen KANN? Kann dein Onkel diese absurde Behauptung irgendwie begründen? Würde mich wundern ...

    Ganz im Gegenteil musst DU tätig werden, wenn du z.B. wegen Konzentrationsmängeln, Stress oder aus irgendwelchen anderen Gründen nicht in der Lage bist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Auch das hast du im Theorieunterricht gelernt, Thema 1+2. Trotzdem ans Steuer eines Fahrzeugs zu sitzen, kann u.U. sogar eine Straftat sein, Thema 11.


    >Stimmt das so, bin ich nicht prüfungstauglich und kann man nachweisbar mit Fakten belegt die Prüfung negieren?

    Du bist nicht prüfungstauglich, weil du während wichtiger Phasen deiner Ausbildung im absoluten Tiefschlaf warst. Du bist nicht prüfungstauglich, weil du dich bei offensichtlicher Fahruntüchtigkeit trotzdem ans Steuer eines Autos gesetzt hast. Die Folgen davon hast du selbst zu tragen. Es wäre durchaus möglich gewesen, dass Prüfer und Fahrlehrer aus Kulanz ohne zusätzliche Kosten den Termin verlegen. Dazu musst du aber den Mund aufmachen oder wie meine Mutter schon wusste: "Sprechenden Menschen kann geholfen werden."

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unfall vor der Praxisprüfung, bin ich prüfbar?
    Autor
      Gardiner
      schrieb am Donnerstag, 20. April 2017
    Text
    @TE: Na, Du bist ja lustig. Ich meine, wir Fahrprüfer wissen ja schon eine ganze Menge, aber Gedanken lesen können wir nicht, und das ist auch gut so. Weder die Prüfungsrichtlinie noch sonstige Vorschriften schreibt mir vor, dass ich mich vor Beginn der Prüfung vom Wohlbefinden des Prüflings überzeugen muss. Manchmal muss man sich halt selbstständig äußern. Wenn Du nen Führerschein hast, musst Du ja auch selbst entscheiden, ob Du fahrtauglich bist oder nicht. Was willst Du eigentlich erreichen? Geht's Dir schlicht um das Geld, welches Du für die durchgefallene PP bezahlt hast?

    Manche Dinge verstehe ich echt nicht...

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo