Re: Unfähiger Fahrlehrer ver...t Schüler!
joerg48147
schrieb am Sonntag, 30. Oktober 2005
Hi,
zunächst einmal kann ich den Ratschlag Deines Fahrlehrers unterstreichen: GEH ZUM RECHTSANWALT!
M.E. aus folgenden Gründen (bin kein fertiger Jurist, aber angehender und fast fertig mit dem Studium...aber bitte leg mich nicht auf das fest, was ich schreibe, da man ohne Staatsexamen keine "Rechtsberatung" machen darf...)
>Ich erschien in der Fahrschule, da eine Doppelstd. vereinbart worden war. Der Fahrlehrer kam 20 Minuten zu spät und unfreundlich wurde ich aufgefordert sofort einzusteigen.
---> Wenn Du die Verspätung nachweisen kannst, hast Du einen Anspruch auf Minderung der geschuldeten Vergütung für die Doppelstunde.
>Dann fuhren wir los.. schon an der ersten Ampel wurde ich angeschnautzt, da ich 1-2 Sekunden vor dem Anhalten in den Leerlauf geschaltet hab. "Hab ich dir gesagt, du sollst die Schaltung anfassen? Bist du eigentlich fähig auf Deutsch zu kommunizieren?"
---> Falls Du Deutscher bist, liegt schon hier mE eine Beleidigung (§ 185 StGB) vor [Nr.1], da der FL Dir durch seine Aussage konkludent unterstellt, du seist "dumm".
>Ausserdem raucht der Typ non-stop. Die nächste Zigarette wird angezündet, bevor die jetzige aus dem Fenster geschmissen wird.
Das ist übrigens eine Ordnungwidrigkeit, die da, wo ich wohne, inzw. mit 30 Euro Geldbuße geahndet wird...
Wenn ich das Fenster auch nur 1 cm öffne schließt er es sofort und sagt: "Hier ist kein Selbstbedienungsladen. Fass nochmal irgendwas an ohne aufgefordert zu werden und du lernst mich kennen."
Mit dieser Aussage, begibt sich der FL mE auch Tuchfühlung zu einer strafbaren Nötigung (§ 240 StGB)...(Abnötigen eines Unterlassens durch Drohung).
>
Ich bekam zu hören: "Wenn du das noch einmal tust verpass ich dir nen Schlag, dass du deine Brille 6m weiter kaputt auf dem Boden liegend findest."
Hier liegt sowohl eine Nötigung, in jedem Fall aber eine Bedrohung (§ 241 StGB) vor, als auch eine Beleidigung [Nr. 2] (das Androhen von Schlägen, wird nämlich juristisch so bewertet, dass man die "Würde des Opfers" paralysiert und es zu einem "Unterworfenen" degradiert [laienhaft ausgedrückt])...
>Er sagte, das könne ich meiner 12-jährigen Freundin erzählen im Bett (bin 18 / damit hat er mich indirekt als pädophil bezeichnet.)
---> Beleidigung Nummero 3
"Kannst mich mal. Das Auto fährt nicht umsonst. Geh zu deinem Anwalt."
"Kannst mich mal!", ist auch eine Beleidigung [Nr. 4]...
>Die bis dahin sehr freundliche Sekretärin wollte mit mir nicht sprechen, nachdem er gesagt hat "Der geht lieber erst mal zum Doktor und macht danach woanders seine 100 Stunden. Schick den raus!"
---> "Der geht lieber erst mal zum Doktor!" -> Beleidigung Nr. 5, für die Du eine Zeugin hast(!)
Sie schaute nur auf ihren PC-Bildschirm und tat so als wäre sie nicht da und der Typ verschwand in seinem Privatzimmer.
Die Ärmste! Wahrscheinl geht ihr jedesmal das Messer in der Tasche auf, wenn der FL mal wieder seine Borderline-Phasen hat, aber aus Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes sagt sie nichts...glaub mir, wohl fühlt die sich dabei bestimmt nicht...
>Ich denke, eigentlich hat der Typ es verdient blutig zusammengeschlagen zu werden. Besser wäre es einen echten Aufstand zu machen anstatt einfach zu gehen wie ich. Aber ich kann es einfach nicht; bin auch sonst der ruhige, nachgeberische Typ. Ob er das erkannt hat? Was sollte ich denn tun? Hatte mir nach der ersten Fahrhstd. zwar schon vorgenommen, die Fahrschule zu wechseln aber nicht getan -ich ....
Von dem blutig zusammenschlagen rate ich mal lieber ab (auch wenn ich Verständnis für Deine Gefühle hab).
Allerdings würde ich in Erwägung ziehen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, und ggf. Strafanträge zu stellen (wenn der schon einschlägig vorbestraft ist, könnte es auch ohne Zeugen zu einer Verurteilung kommen, was die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen begünstigt). Fern
zunächst einmal kann ich den Ratschlag Deines Fahrlehrers unterstreichen: GEH ZUM RECHTSANWALT!
M.E. aus folgenden Gründen (bin kein fertiger Jurist, aber angehender und fast fertig mit dem Studium...aber bitte leg mich nicht auf das fest, was ich schreibe, da man ohne Staatsexamen keine "Rechtsberatung" machen darf...)
>Ich erschien in der Fahrschule, da eine Doppelstd. vereinbart worden war. Der Fahrlehrer kam 20 Minuten zu spät und unfreundlich wurde ich aufgefordert sofort einzusteigen.
---> Wenn Du die Verspätung nachweisen kannst, hast Du einen Anspruch auf Minderung der geschuldeten Vergütung für die Doppelstunde.
>Dann fuhren wir los.. schon an der ersten Ampel wurde ich angeschnautzt, da ich 1-2 Sekunden vor dem Anhalten in den Leerlauf geschaltet hab. "Hab ich dir gesagt, du sollst die Schaltung anfassen? Bist du eigentlich fähig auf Deutsch zu kommunizieren?"
---> Falls Du Deutscher bist, liegt schon hier mE eine Beleidigung (§ 185 StGB) vor [Nr.1], da der FL Dir durch seine Aussage konkludent unterstellt, du seist "dumm".
>Ausserdem raucht der Typ non-stop. Die nächste Zigarette wird angezündet, bevor die jetzige aus dem Fenster geschmissen wird.
Das ist übrigens eine Ordnungwidrigkeit, die da, wo ich wohne, inzw. mit 30 Euro Geldbuße geahndet wird...
Wenn ich das Fenster auch nur 1 cm öffne schließt er es sofort und sagt: "Hier ist kein Selbstbedienungsladen. Fass nochmal irgendwas an ohne aufgefordert zu werden und du lernst mich kennen."
Mit dieser Aussage, begibt sich der FL mE auch Tuchfühlung zu einer strafbaren Nötigung (§ 240 StGB)...(Abnötigen eines Unterlassens durch Drohung).
>
Ich bekam zu hören: "Wenn du das noch einmal tust verpass ich dir nen Schlag, dass du deine Brille 6m weiter kaputt auf dem Boden liegend findest."
Hier liegt sowohl eine Nötigung, in jedem Fall aber eine Bedrohung (§ 241 StGB) vor, als auch eine Beleidigung [Nr. 2] (das Androhen von Schlägen, wird nämlich juristisch so bewertet, dass man die "Würde des Opfers" paralysiert und es zu einem "Unterworfenen" degradiert [laienhaft ausgedrückt])...
>Er sagte, das könne ich meiner 12-jährigen Freundin erzählen im Bett (bin 18 / damit hat er mich indirekt als pädophil bezeichnet.)
---> Beleidigung Nummero 3
"Kannst mich mal. Das Auto fährt nicht umsonst. Geh zu deinem Anwalt."
"Kannst mich mal!", ist auch eine Beleidigung [Nr. 4]...
>Die bis dahin sehr freundliche Sekretärin wollte mit mir nicht sprechen, nachdem er gesagt hat "Der geht lieber erst mal zum Doktor und macht danach woanders seine 100 Stunden. Schick den raus!"
---> "Der geht lieber erst mal zum Doktor!" -> Beleidigung Nr. 5, für die Du eine Zeugin hast(!)
Sie schaute nur auf ihren PC-Bildschirm und tat so als wäre sie nicht da und der Typ verschwand in seinem Privatzimmer.
Die Ärmste! Wahrscheinl geht ihr jedesmal das Messer in der Tasche auf, wenn der FL mal wieder seine Borderline-Phasen hat, aber aus Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes sagt sie nichts...glaub mir, wohl fühlt die sich dabei bestimmt nicht...
>Ich denke, eigentlich hat der Typ es verdient blutig zusammengeschlagen zu werden. Besser wäre es einen echten Aufstand zu machen anstatt einfach zu gehen wie ich. Aber ich kann es einfach nicht; bin auch sonst der ruhige, nachgeberische Typ. Ob er das erkannt hat? Was sollte ich denn tun? Hatte mir nach der ersten Fahrhstd. zwar schon vorgenommen, die Fahrschule zu wechseln aber nicht getan -ich ....
Von dem blutig zusammenschlagen rate ich mal lieber ab (auch wenn ich Verständnis für Deine Gefühle hab).
Allerdings würde ich in Erwägung ziehen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, und ggf. Strafanträge zu stellen (wenn der schon einschlägig vorbestraft ist, könnte es auch ohne Zeugen zu einer Verurteilung kommen, was die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen begünstigt). Fern
