Re: Unfähiger Fahrlehrer ver...t Schüler!

  • Re: Unfähiger Fahrlehrer ver...t Schüler!
     joerg48147
      schrieb am Sonntag, 30. Oktober 2005
    Hi,

    zunächst einmal kann ich den Ratschlag Deines Fahrlehrers unterstreichen: GEH ZUM RECHTSANWALT!

    M.E. aus folgenden Gründen (bin kein fertiger Jurist, aber angehender und fast fertig mit dem Studium...aber bitte leg mich nicht auf das fest, was ich schreibe, da man ohne Staatsexamen keine "Rechtsberatung" machen darf...)



    >Ich erschien in der Fahrschule, da eine Doppelstd. vereinbart worden war. Der Fahrlehrer kam 20 Minuten zu spät und unfreundlich wurde ich aufgefordert sofort einzusteigen.


    ---> Wenn Du die Verspätung nachweisen kannst, hast Du einen Anspruch auf Minderung der geschuldeten Vergütung für die Doppelstunde.

    >Dann fuhren wir los.. schon an der ersten Ampel wurde ich angeschnautzt, da ich 1-2 Sekunden vor dem Anhalten in den Leerlauf geschaltet hab. "Hab ich dir gesagt, du sollst die Schaltung anfassen? Bist du eigentlich fähig auf Deutsch zu kommunizieren?"

    ---> Falls Du Deutscher bist, liegt schon hier mE eine Beleidigung (§ 185 StGB) vor [Nr.1], da der FL Dir durch seine Aussage konkludent unterstellt, du seist "dumm".

    >Ausserdem raucht der Typ non-stop. Die nächste Zigarette wird angezündet, bevor die jetzige aus dem Fenster geschmissen wird.

    Das ist übrigens eine Ordnungwidrigkeit, die da, wo ich wohne, inzw. mit 30 Euro Geldbuße geahndet wird...

    Wenn ich das Fenster auch nur 1 cm öffne schließt er es sofort und sagt: "Hier ist kein Selbstbedienungsladen. Fass nochmal irgendwas an ohne aufgefordert zu werden und du lernst mich kennen."

    Mit dieser Aussage, begibt sich der FL mE auch Tuchfühlung zu einer strafbaren Nötigung (§ 240 StGB)...(Abnötigen eines Unterlassens durch Drohung).
    >
    Ich bekam zu hören: "Wenn du das noch einmal tust verpass ich dir nen Schlag, dass du deine Brille 6m weiter kaputt auf dem Boden liegend findest."

    Hier liegt sowohl eine Nötigung, in jedem Fall aber eine Bedrohung (§ 241 StGB) vor, als auch eine Beleidigung [Nr. 2] (das Androhen von Schlägen, wird nämlich juristisch so bewertet, dass man die "Würde des Opfers" paralysiert und es zu einem "Unterworfenen" degradiert [laienhaft ausgedrückt])...

    >Er sagte, das könne ich meiner 12-jährigen Freundin erzählen im Bett (bin 18 / damit hat er mich indirekt als pädophil bezeichnet.)

    ---> Beleidigung Nummero 3


    "Kannst mich mal. Das Auto fährt nicht umsonst. Geh zu deinem Anwalt."

    "Kannst mich mal!", ist auch eine Beleidigung [Nr. 4]...


    >Die bis dahin sehr freundliche Sekretärin wollte mit mir nicht sprechen, nachdem er gesagt hat "Der geht lieber erst mal zum Doktor und macht danach woanders seine 100 Stunden. Schick den raus!"

    ---> "Der geht lieber erst mal zum Doktor!" -> Beleidigung Nr. 5, für die Du eine Zeugin hast(!)

    Sie schaute nur auf ihren PC-Bildschirm und tat so als wäre sie nicht da und der Typ verschwand in seinem Privatzimmer.

    Die Ärmste! Wahrscheinl geht ihr jedesmal das Messer in der Tasche auf, wenn der FL mal wieder seine Borderline-Phasen hat, aber aus Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes sagt sie nichts...glaub mir, wohl fühlt die sich dabei bestimmt nicht...


    >Ich denke, eigentlich hat der Typ es verdient blutig zusammengeschlagen zu werden. Besser wäre es einen echten Aufstand zu machen anstatt einfach zu gehen wie ich. Aber ich kann es einfach nicht; bin auch sonst der ruhige, nachgeberische Typ. Ob er das erkannt hat? Was sollte ich denn tun? Hatte mir nach der ersten Fahrhstd. zwar schon vorgenommen, die Fahrschule zu wechseln aber nicht getan -ich ....

    Von dem blutig zusammenschlagen rate ich mal lieber ab (auch wenn ich Verständnis für Deine Gefühle hab).
    Allerdings würde ich in Erwägung ziehen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, und ggf. Strafanträge zu stellen (wenn der schon einschlägig vorbestraft ist, könnte es auch ohne Zeugen zu einer Verurteilung kommen, was die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen begünstigt). Fern
  • Thema
    Re: Re: Unfähiger Fahrlehrer ver...t Schüler!
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Sonntag, 30. Oktober 2005
    Text
    >Hi,
    >
    >zunächst einmal kann ich den Ratschlag Deines Fahrlehrers unterstreichen: GEH ZUM RECHTSANWALT!
    >
    >M.E. aus folgenden Gründen (bin kein fertiger Jurist, aber angehender und fast fertig mit dem Studium...aber bitte leg mich nicht auf das fest, was ich schreibe, da man ohne Staatsexamen keine "Rechtsberatung" machen darf...)
    >
    >
    >
    >>Ich erschien in der Fahrschule, da eine Doppelstd. vereinbart worden war. Der Fahrlehrer kam 20 Minuten zu spät und unfreundlich wurde ich aufgefordert sofort einzusteigen.
    >
    >
    >---> Wenn Du die Verspätung nachweisen kannst, hast Du einen Anspruch auf Minderung der geschuldeten Vergütung für die Doppelstunde.
    >
    >>Dann fuhren wir los.. schon an der ersten Ampel wurde ich angeschnautzt, da ich 1-2 Sekunden vor dem Anhalten in den Leerlauf geschaltet hab. "Hab ich dir gesagt, du sollst die Schaltung anfassen? Bist du eigentlich fähig auf Deutsch zu kommunizieren?"
    >
    >---> Falls Du Deutscher bist, liegt schon hier mE eine Beleidigung (§ 185 StGB) vor [Nr.1], da der FL Dir durch seine Aussage konkludent unterstellt, du seist "dumm".
    >
    >>Ausserdem raucht der Typ non-stop. Die nächste Zigarette wird angezündet, bevor die jetzige aus dem Fenster geschmissen wird.
    >
    >Das ist übrigens eine Ordnungwidrigkeit, die da, wo ich wohne, inzw. mit 30 Euro Geldbuße geahndet wird...
    >
    >Wenn ich das Fenster auch nur 1 cm öffne schließt er es sofort und sagt: "Hier ist kein Selbstbedienungsladen. Fass nochmal irgendwas an ohne aufgefordert zu werden und du lernst mich kennen."
    >
    >Mit dieser Aussage, begibt sich der FL mE auch Tuchfühlung zu einer strafbaren Nötigung (§ 240 StGB)...(Abnötigen eines Unterlassens durch Drohung).
    >>
    >Ich bekam zu hören: "Wenn du das noch einmal tust verpass ich dir nen Schlag, dass du deine Brille 6m weiter kaputt auf dem Boden liegend findest."
    >
    >Hier liegt sowohl eine Nötigung, in jedem Fall aber eine Bedrohung (§ 241 StGB) vor, als auch eine Beleidigung [Nr. 2] (das Androhen von Schlägen, wird nämlich juristisch so bewertet, dass man die "Würde des Opfers" paralysiert und es zu einem "Unterworfenen" degradiert [laienhaft ausgedrückt])...
    >
    >>Er sagte, das könne ich meiner 12-jährigen Freundin erzählen im Bett (bin 18 / damit hat er mich indirekt als pädophil bezeichnet.)
    >
    >---> Beleidigung Nummero 3
    >
    >
    >"Kannst mich mal. Das Auto fährt nicht umsonst. Geh zu deinem Anwalt."
    >
    >"Kannst mich mal!", ist auch eine Beleidigung [Nr. 4]...
    >
    >
    >>Die bis dahin sehr freundliche Sekretärin wollte mit mir nicht sprechen, nachdem er gesagt hat "Der geht lieber erst mal zum Doktor und macht danach woanders seine 100 Stunden. Schick den raus!"
    >
    >---> "Der geht lieber erst mal zum Doktor!" -> Beleidigung Nr. 5, für die Du eine Zeugin hast(!)
    >
    > Sie schaute nur auf ihren PC-Bildschirm und tat so als wäre sie nicht da und der Typ verschwand in seinem Privatzimmer.
    >
    >Die Ärmste! Wahrscheinl geht ihr jedesmal das Messer in der Tasche auf, wenn der FL mal wieder seine Borderline-Phasen hat, aber aus Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes sagt sie nichts...glaub mir, wohl fühlt die sich dabei bestimmt nicht...
    >
    >
    >>Ich denke, eigentlich hat der Typ es verdient blutig zusammengeschlagen zu werden. Besser wäre es einen echten Aufstand zu machen anstatt einfach zu gehen wie ich. Aber ich kann es einfach nicht; bin auch sonst der ruhige, nachgeberische Typ. Ob er das erkannt hat? Was sollte ich denn tun? Hatte mir nach der ersten Fahrhstd. zwar schon vorgenommen, die Fahrschule zu wechseln aber nicht getan -ich ....
    >
    >Von dem blutig zusammenschlagen rate ich mal lieber ab (auch wenn ich Verständnis für Deine Gefühle hab).
    >Allerdings würde ich in Erwägung ziehen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, und ggf. Strafanträge zu stellen (wenn der schon einschlägig vorbestraft ist, könnte es auch ohne Zeugen zu einer Verurteilung kommen, was die Durchse

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  • Thema
    Re: Re: Re: Unfähiger Fahrlehrer ver...t Schüler!
    Autor
      joerg48147
      schrieb am Sonntag, 30. Oktober 2005
    Text
    >Hallo angehender Jurist!

    Hallo!

    >Halt bitte den Ball etwas flacher.

    Warum sollte ich? Das ist ein öffentliches Forum, in dem jeder seine Meinung sagen kann und SOLL. Sofern das im Einklang mit den Foren-Regeln geschieht, würde ich es mir daher nie anmaßen, anderen vorzuschreiben, was sie schreiben...zumal es sich um einen ungewöhnlich gravierenden Vorfall handelt, sehe ich sowieso keinen Anlass, "den Ball flacher zu halten".

    >Man muß nicht alles glauben, was die Fahrschüler erzählen.

    Meinen Ausführungen unterstelle ich, dass der FS hier die Wahrheit postet...was, wenn nicht seine Angaben, soll ich denn meiner Beurteilung zu Grunde legen? Ferner denke ich, dass es fairem Verhalten in einem Forum entspricht, nicht an der Wahrheit der Postungs andere zu zweifeln (es sei denn, die Angaben sind offensichtlich in sich nicht stimmig)...

    >Der Fahrschüler soll Zeigen benennen und zum Straßenverkehrsamt gehen,
    >die nehmen keine Gebühr.

    Ah ja, und das Straßenverkehrsamt kümmert sich dann (auch) um die rechtliche Betreuung des Betroffenen, namentlich die Durchsetzung seiner berechtigten Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche??? Guten Morgen!

    Nichts für ungut, aber...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Unfähiger Fahrlehrer ver...t Schüler!
    Autor
      Holger
      schrieb am Sonntag, 30. Oktober 2005
    Text
    >
    >Hallo angehender Jurist!
    >Halt bitte den Ball etwas flacher.
    >Man muß nicht alles glauben, was die Fahrschüler erzählen.
    >Der Fahrschüler soll Zeigen benennen und zum Straßenverkehrsamt gehen,
    >die nehmen keine Gebühr.
    >Hans Fl.


    @hans fl

    ich meine auch das du erstmal als "wahr" ansehen solltest.
    wir wissen das fs gerne "etwas" übertreiben, aber selbst wenn nur die hälfte stimmt, reicht es allemal.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unfähiger Fahrlehrer ver...t Schüler!
    Autor
      Holger
      schrieb am Sonntag, 30. Oktober 2005
    Text
    >Hi,
    >
    >zunächst einmal kann ich den Ratschlag Deines Fahrlehrers unterstreichen: GEH ZUM RECHTSANWALT!
    >
    >M.E. aus folgenden Gründen (bin kein fertiger Jurist, aber angehender und fast fertig mit dem Studium...aber bitte leg mich nicht auf das fest, was ich schreibe, da man ohne Staatsexamen keine "Rechtsberatung" machen darf...)
    >
    >
    >
    >>Ich erschien in der Fahrschule, da eine Doppelstd. vereinbart worden war. Der Fahrlehrer kam 20 Minuten zu spät und unfreundlich wurde ich aufgefordert sofort einzusteigen.
    >
    >
    >---> Wenn Du die Verspätung nachweisen kannst, hast Du einen Anspruch auf Minderung der geschuldeten Vergütung für die Doppelstunde.
    >
    >>Dann fuhren wir los.. schon an der ersten Ampel wurde ich angeschnautzt, da ich 1-2 Sekunden vor dem Anhalten in den Leerlauf geschaltet hab. "Hab ich dir gesagt, du sollst die Schaltung anfassen? Bist du eigentlich fähig auf Deutsch zu kommunizieren?"
    >
    >---> Falls Du Deutscher bist, liegt schon hier mE eine Beleidigung (§ 185 StGB) vor [Nr.1], da der FL Dir durch seine Aussage konkludent unterstellt, du seist "dumm".
    >
    >>Ausserdem raucht der Typ non-stop. Die nächste Zigarette wird angezündet, bevor die jetzige aus dem Fenster geschmissen wird.
    >
    >Das ist übrigens eine Ordnungwidrigkeit, die da, wo ich wohne, inzw. mit 30 Euro Geldbuße geahndet wird...
    >
    >Wenn ich das Fenster auch nur 1 cm öffne schließt er es sofort und sagt: "Hier ist kein Selbstbedienungsladen. Fass nochmal irgendwas an ohne aufgefordert zu werden und du lernst mich kennen."
    >
    >Mit dieser Aussage, begibt sich der FL mE auch Tuchfühlung zu einer strafbaren Nötigung (§ 240 StGB)...(Abnötigen eines Unterlassens durch Drohung).
    >>
    >Ich bekam zu hören: "Wenn du das noch einmal tust verpass ich dir nen Schlag, dass du deine Brille 6m weiter kaputt auf dem Boden liegend findest."
    >
    >Hier liegt sowohl eine Nötigung, in jedem Fall aber eine Bedrohung (§ 241 StGB) vor, als auch eine Beleidigung [Nr. 2] (das Androhen von Schlägen, wird nämlich juristisch so bewertet, dass man die "Würde des Opfers" paralysiert und es zu einem "Unterworfenen" degradiert [laienhaft ausgedrückt])...
    >
    >>Er sagte, das könne ich meiner 12-jährigen Freundin erzählen im Bett (bin 18 / damit hat er mich indirekt als pädophil bezeichnet.)
    >
    >---> Beleidigung Nummero 3
    >
    >
    >"Kannst mich mal. Das Auto fährt nicht umsonst. Geh zu deinem Anwalt."
    >
    >"Kannst mich mal!", ist auch eine Beleidigung [Nr. 4]...
    >
    >
    >>Die bis dahin sehr freundliche Sekretärin wollte mit mir nicht sprechen, nachdem er gesagt hat "Der geht lieber erst mal zum Doktor und macht danach woanders seine 100 Stunden. Schick den raus!"
    >
    >---> "Der geht lieber erst mal zum Doktor!" -> Beleidigung Nr. 5, für die Du eine Zeugin hast(!)
    >
    > Sie schaute nur auf ihren PC-Bildschirm und tat so als wäre sie nicht da und der Typ verschwand in seinem Privatzimmer.
    >
    >Die Ärmste! Wahrscheinl geht ihr jedesmal das Messer in der Tasche auf, wenn der FL mal wieder seine Borderline-Phasen hat, aber aus Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes sagt sie nichts...glaub mir, wohl fühlt die sich dabei bestimmt nicht...
    >
    >
    >>Ich denke, eigentlich hat der Typ es verdient blutig zusammengeschlagen zu werden. Besser wäre es einen echten Aufstand zu machen anstatt einfach zu gehen wie ich. Aber ich kann es einfach nicht; bin auch sonst der ruhige, nachgeberische Typ. Ob er das erkannt hat? Was sollte ich denn tun? Hatte mir nach der ersten Fahrhstd. zwar schon vorgenommen, die Fahrschule zu wechseln aber nicht getan -ich ....
    >
    >Von dem blutig zusammenschlagen rate ich mal lieber ab (auch wenn ich Verständnis für Deine Gefühle hab).
    >Allerdings würde ich in Erwägung ziehen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, und ggf. Strafanträge zu stellen (wenn der schon einschlägig vorbestraft ist, könnte es auch ohne Zeugen zu einer Verurteilung kommen, was die Durchse

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  • Thema
    Re: Re: Re: Unfähiger Fahrlehrer ver...t Schüler!
    Autor
      Laila
      schrieb am Montag, 31. Oktober 2005
    Text
    Guten Morgen zusammen,

    >... leider fehlen uns häufig die beweise bzw. die bereitschaft der fs auszusagen um selber etwas dagegen zu machen.

    Genau das ist leider die Hauptschwierigkeit!

    Deshalb halte ich die Chancen, da via Rechtsanwalt Geld rückerstattet zu bekommen für relativ gering, wenn nicht gar aussichtslos.

    Die Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde hingegen ist IMHO, selbst wenn man jetzt keine hieb- und stichfesten Beweise hat, unbedingt wichtig. Die schauen sich Fahrschulen dann auch mal genauer an - vielleicht nicht sofort, aber wenn da mehr Beschwerden eintrudeln und die sich bzgl. dem Geschäftsgebahren einer FS decken, dann werden die auch von selbst tätig.

    Laila

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Unfähiger Fahrlehrer ver...t Schüler!
    Autor
      joerg48147
      schrieb am Montag, 31. Oktober 2005
    Text
    "Deshalb halte ich die Chancen, da via Rechtsanwalt Geld rückerstattet zu bekommen für relativ gering, wenn nicht gar aussichtslos."

    -> M.E. ist das nicht zwingend so. Wenn es dem Fahrschüler gelingt, andere Fahrschüler, die bereits gewechselt haben, zu finden, ließe sich da, entsprechende Aussage- od. gar Klagebereitschaft der anderen voraus gesetzt, vieles machen...

    Zudem scheint dem betreffenden FL das Gewerbe (nicht die FL-Lizenz!) schon (vermutl. wg. "Unzuverlässigkeit") entzogen worden zu sein, was die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens begünstigen dürfte (Gerichte arbeiten oft nach dem "Schweinehund-Prinzip").

    Es stimmt aber mE, dass eine Prozessführung hier sicherlich nicht einfach würde und zu 100% Erfolg verspricht.

    "Auf hoher See und vor Gericht ist man eben allen in Gottes Hand!" ;-)))))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Unfähiger Fahrlehrer ver...t Schüler!
    Autor
      Gustav
      schrieb am Dienstag, 1. November 2005
    Text
    >Guten Morgen zusammen,
    >
    >>... leider fehlen uns häufig die beweise bzw. die bereitschaft der fs auszusagen um selber etwas dagegen zu machen.
    >
    >Genau das ist leider die Hauptschwierigkeit!
    >
    >Deshalb halte ich die Chancen, da via Rechtsanwalt Geld rückerstattet zu bekommen für relativ gering, wenn nicht gar aussichtslos.
    >
    >Die Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde hingegen ist IMHO, selbst wenn man jetzt keine hieb- und stichfesten Beweise hat, unbedingt wichtig. Die schauen sich Fahrschulen dann auch mal genauer an - vielleicht nicht sofort, aber wenn da mehr Beschwerden eintrudeln und die sich bzgl. dem Geschäftsgebahren einer FS decken, dann werden die auch von selbst tätig.
    >
    >Laila

    Tag Laila,
    PMFJI, aber IMNSHO gibt es hier im Forum vielleicht doch einen, oder zwei Teilnehmer, denen im Moment nicht geläufig ist, wofür "IMHO" steht. ROFLMAO!

    Gruß
    Gustav

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