Unterlagen bei Fahrschulwechsel

  • Unterlagen bei Fahrschulwechsel
     Jan2000
      schrieb am Mittwoch, 17. Mai 2006
    Hallo! Ich habe eine Frage. Ich weiss, daß dieses Thema hier schon behandelt wurde, aber mir sind die Details sehr wichtig. Ich will die Fahrschule wechseln, mein alter Fahrleher will die Unterlagen aber nicht rausgeben. Jetzt ist ein Termin beim Gericht angesetzt. Kann mir jemand sagen, welche Unterlagen genau ausgehändigt werden müssen? Und ob ich eine Anspruchsgrundlage habe (z.B. einen § aus dem Fahrlehrergesetz). Ich brauche halt möglichst genau Infos um der Richterin darzulegen, daß er sie mir geben muss!
    Danke für Hilfe!
  • Thema
    Re: Unterlagen bei Fahrschulwechsel
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 17. Mai 2006
    Text
    Hi,

    sowas gibt es leider immer wieder mal.

    Er MUSS dir eine Bescheinigung ausstellen über:

    - deine gemachten Theorieunterrichte
    - absolvierte Sonderfahrten

    Rechtsgrundlage: FahrschülerAusbildungsOrdnung §6 Abs. 2

    Spätestens der Richter wird ihm dass dann klipp und klar sagen.

    Du kannst dies außerdem an die zuständige Aufsichtsbehörde melden (ist je nach Wohnort die Straßenverkehrsbehörde, das Landratsamt oder evtl das Regierungspräsidium). Die werden sich das dann evtl auch nochmals anschauen und dem "Kollegen" dies verdeutlichen.

    Im Gegenzug bist du natürlich dazu verpflichtet, absolvierte und in Anspruch genommene Leistungen zu bezahlen!

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Unterlagen bei Fahrschulwechsel
    Autor
      Jan2000
      schrieb am Mittwoch, 17. Mai 2006
    Text
    Ich hatte vergessen zu erwähnen, daß ich die theoretische Prüfung schon bestanden habe. Ändert das was, muss er mir dann noch weitere Unterlagen mitgeben? Über die "normalen" Fahrstunden muss er mir keine Bestätigung geben?
    Und natürlich habe ich immer alle Fahrstunden sofort bezahlt und dafür auch Quittungen.
    Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unterlagen bei Fahrschulwechsel
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 17. Mai 2006
    Text
    Hi Jan,

    wenn du die Theo schon hast ,liegt diese Bescheinigung schon bei deinen Unterlagen beim TÜV/Dekra.

    Die brauchst du dann nicht mehr.

    Wenn du schon Sonderfahrten hast, muss er die bescheinigen.

    Solltest du noch keine SoFas gemacht haben, braucht er dir auch keine weitere Bescheinigung zu geben.

    Sollte er sich weigern, die die SoFa-Bescheinigung auszustellen (obwohl du welche gemacht hast) und es dringend sein, weil die Prüfung anstehen würde:

    schreib ihn an, setz Termin, bis wann die Bescheinigung da sein muss.

    Anderweitig ankündigen, dass du die sonst in der neuen FS nochmals machst, aber von ihm Regress forderst (Ersatz).

    Wenn du noch Fragen hast .....

    Hast du schon eine Abschlussrechnung erhalten?

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Unterlagen bei Fahrschulwechsel
    Autor
      Jan2000
      schrieb am Mittwoch, 17. Mai 2006
    Text
    Nein, eine Abschlussrechnung habe ich auch noch nicht. Ablauf war folgender: Ich war während einer Autobahnfahrt ihn und die Ausbildung bei ihm so satt, daß ich ihm sagte: "ich habe die schnauze voll davon". Daraufhin sollte ich (auf der Autobahn) sofot Hände und Füße weg nehmen, er hat den Wagen auf den Parkplatz eines Möbelhauses gefahren und mir angeboten, auf dem Rücksitz mit zur Fahrschule zu fahren. Das wollte ich nicht. Ein paar Tage später bin ich mit einem Freund zu der Fahrschule gegangen um die Papiere abzuholen, worauf er diesen Freund sofort des Hauses verwiesen hat. Und auch dort die Unterlagen nicht aushändigte. Anschliessend habe ich mich von der öffentlichen Rechtsberatung beraten lassen, die ihn in einem Brieg aufgefordert haben, binnen 3 Tagen die Unterlagen raus zu geben. Nix. 2 Wochen später habe ich dann bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt, worauf die Richterin die Verhandlung angesetzt hat, auf die ich mich jetzt vorbereite. Das wars. Ich habe nix bekommen... Und absolviert habe ich einen Teil der Sonderfahrten, die theoretische Prüfung und über 40 normale Fahrstunden... Und das, obwohl ich eigentlich schon recht gut fahren konnte, als ich zu ihm gekommen bin.

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  • Thema
    Re: Re: Unterlagen bei Fahrschulwechsel
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 17. Mai 2006
    Text
    Hi Jan,

    die Fahrstundenanzahl laß ich mal unkommentiert, da ich das als Außenstehender nicht beurteilen kann.

    Aber die Bescheinigung für die Sonderfahrten muss er dir aushändigen, basta.

    Grundlage hab ich dir ja schon gesagt.

    Wenn er dies jetzt nicht freiwillig macht, entweder die Verhandlung abwarten oder wie auch schon geschrieben vorgehen.

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Unterlagen bei Fahrschulwechsel
    Autor
      Jan2000
      schrieb am Mittwoch, 17. Mai 2006
    Text
    Danke für die Hilfe! Die Verhandlung ist schon am Dienstag, ich werde das also jetzt abwarten.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Unterlagen bei Fahrschulwechsel
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 17. Mai 2006
    Text
    >Danke für die Hilfe! Die Verhandlung ist schon am Dienstag, ich werde das also jetzt abwarten.

    Mal eine frage bvor du ganz gefährlich auf die nase fällst.
    hast du unterschrieben das du eine sonderfahrt (autobahn) hattest?
    wurde die auch so abgerechnet? wenn nein, braucht dein alter fl keine weitere bescheinigung ausstellen und du fliegst schneller als du gucken kannst vor gericht auf die schn...
    du musst nachweisen das es eine der sonderfahrten war.

    holger

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