VW T4: Gesamtgewicht, Zul.B.Ges.Gew, Führerscheinklasse

  • VW T4: Gesamtgewicht, Zul.B.Ges.Gew, Führerscheinklasse
     Björn
      schrieb am Montag, 7. April 2014
    Hallo,

    folgendes Szenario:

    Ich habe den Führerschein Klasse B (bis 3,5t).
    Beabsichtige nen VW T4 zu kaufen mit folgenden Eckdaten:

    Leergewicht kg: 1729
    Zul. Gesamtgewicht kg: 2640

    soweit sogut.
    Jetzt steht aber unten als Bemerkung:

    ZIFF. 28: BIS 2000 ZUL. B. GES. GEW. DES ZUGES MAX.4500KG
    (alter FZ-Schein)

    Hat das nun irgendwas damit zutun, ob ich ihn mit FS Klasse B fahren darf oder nicht?

    Vielen Dank für eure Hilfe =)
  • Thema
    Re: VW T4: Gesamtgewicht, Zul.B.Ges.Gew, Führerscheinklasse
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 7. April 2014
    Text
    >ZIFF. 28: BIS 2000 ZUL. B. GES. GEW. DES ZUGES MAX.4500KG
    >(alter FZ-Schein)
    >
    >Hat das nun irgendwas damit zutun, ob ich ihn mit FS Klasse B fahren darf oder nicht?

    Nein, denn die zulässige Anhängelast (steht in Ziffer 28) ist für die erforderliche Fahrerlaubnis irrelevant. Dieses Fahrzeug gehört zur Klasse B, da es
    1. nicht mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse hat und
    2. nicht mehr als 9 Sitzplätze hat.
    (Und diese Kriterien hättest du eigentlich in der Fahrschule lernen sollen.)

    Die Eintragung besagt lediglich, dass für die volle Ausnutzung der zul. Anhängelast das ziehende Fahrzeug dann nicht mehr bis zur zul. Gesamtmasse beladen werden darf. Das ist bei diesen Fahrzeugen eine übliche Einschränkung. Ich habe schon die Papiere eines T5 gesehen, bei dem man bei voller Ausnutzung der zul. Anhängelast (3 t) dann im Zugfahrzeug gar nicht mehr zuladen durfte. Das hat mit der Motorleistung zu tun - braucht dich aber eigentlich nicht zu interessieren, weil du ohne BE sowieso solche Züge nicht zusammenstellen darfst.

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  • Thema
    Re: Re: VW T4: Gesamtgewicht, Zul.B.Ges.Gew, Führerscheinklasse
    Autor
      Björn
      schrieb am Dienstag, 8. April 2014
    Text
    >1. nicht mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse hat und
    >2. nicht mehr als 9 Sitzplätze hat.
    >(Und diese Kriterien hättest du eigentlich in der Fahrschule lernen sollen.)

    Ist ja nicht so als ob ich das nicht gelernt habe, ich wusste durchaus, dass ich ein zul. Gesamtgewicht von 3,5t fahren darf - Es herrschte eben nur Unwissenheit über den Zusatz und deshalb wollte ich noch einmal auf Nummer sicher gehen ;-)

    Danke für deine Antwort :)

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